Montabaur 16 / 15/84
Die Vereinsmitglieder, an der Spitze Vorsitzender Hermann Weidenfeiler und Manfred Hilger, hatten alle Hände voll zu tun, um die Gäste mit Prospekten und Informationen zu versorgen.
ln Westerwälder Tracht bewirteten die Buchfinken die Gäste mit Westerwälder Kümmel und Korn, Weinährer Wein und Schmalzbroten. Insbesondere die Frauen haben noch einmal die alten Westerwälder Trachten getragen - so, wie es hier im Buchfinkenland früher der Brauch war.
Für Stimmung sorgte Willfried Knopp aus Hübingen mit seinem Schifferklavier - nicht nur am Stand, sondern auch im Bahnhofsrestaurant.
Trotz dreitägiger Strapazen erklärten übereinstimmend alle Beteiligten dem Organisator des Westerwälder Reisemarktes, Verkehrsdirektor Josef Becker, "Beim nächsten Reisemarkt, egal wo er stattfindet, sind wir wieder dabei".
Neben dem Verkehrsverein Buchfinkenland hat sich auch aus der Verbandsgemeinde Montabaur der Reiterhof Gies aus Unters- hausen am Reisemarkt beteiligt. Eine besondere Attraktion für Kinder war ein lebendes Pony mit einem 14 Tage alten Fohlen. Als Gag wurden portionsweise "Westerwälder Pferdeäpfel" für 1,oo DM angeboten.
GACKENBACH Bekanntmachung Glascontainer in Gackenbach
Am 5.4.1984 wurde durch die Westerwaldkreis - Abfallbeseitigung ein Glascontainer aufgestellt.
Dieser bef indet sich auf dem alten Spielplatz im Unterdorf an der Straße "Im Wiesengrund".
Wir bitten die Dorfbevölkerung, von dem Angebot der Glasabfallbeseitigung regen Gebrauch zu machen, um damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN
Aufstellung eines Wahlvorschlages Zur Aufstellung eines Wahlvorschlages für die Wahl zum Ortsgemeinderat am 17. Juni 1984 werden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Hübingen zu einer Wahlberechtigten- versammlung eingeladen.
Termin: Dienstag, 17.4.1984
Zeit: 2o.oo Uhr Ort: Buchfinkenlandhalle
HORBACH
MGV “Cacilia” Horbach
Der MGV "Cäcilia" Horbach singt geistliche Lieder in der St. Laurentius Kapelle zu Hörbach am Sonntag, dem 15.4.1984 Beginn: 18.oo Uhr
Spvgg. Horbach
Am Wochenende finden folgende Spiele statt:
Sonntag, 15.4.1984
SG Winden/Horbach I - SG Katzenelnbogen /K. I um 15.oo Uhr in Winden
SG Winden/Horbach II - SV Gutenacker II um 13.15 Uhr in Winden Samstag, 14.4.1984
AH Horbach - AH Großholbach um 16.oo Uhr in Horbach.
ELBERTGEMEINDEN
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965,geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -der Hundesteuer gern. § 9 Hunde • Steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassungl
Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem | letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent j liehe Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Niederelbert, 6.4.1984 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister
was-MM»lwo
Gruppenstunde für 7. - 9. Schuljahr Für Kinder des 7. - 9. Schuljahres aus Niederelbert wird montags von 18.3o - 2o.oo Uhr eine Gruppenstunde angeboten. Treffpunkt Pfarrheim Niederelbert.
NIEDERELBERT
Sportverein Blau - Weiß Niederelbert, Abt. Alte Herrenj Am 14.4.1984 haben wir ein AUSWÄRTSSPIEL gegen die AH - Mannschaft von Niedererbach.
Spielbeginn: 17.ooUhr
Ahfahrt- Iß 3n Uhr

