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anordnen, daß derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oderverlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
I Wer den Vorschriften zu Ziffer 2 - 4 zuwiderhandelt, begeht | naC h § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße
geahndet werden kann.
IDie Befugnis der Forstbehörde, Verstöße gegen forstrechtliche Bestimmungen zu ahnden, bleibt unberührt.
V.
loie sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird angeordnet. (GRÜNDE:
Ipie Zuziehung der Grundstücke erfolgt aus vermessungstech- Inischen Gründen zum Zwecke der Wiederherstellung eines ört- i klar erkennbaren Grenzverlaufes zwischen der Gemarkung |girod bzw. Kleinholbach und den angrenzenden Gemarkungen lNentershausen, Nomborn, Ruppach, Steinefrenz und Wirzen- Iborn.
Ifech Sonderung der Grenzparzelle Gemarkung Steinefrenz jFlur5 Nr. 173 wird die neue Parzelle Flur 5 Nr. 173/2 ausgeschlossen, die Parzelle Flur 5 Nr. 173/1 bleibt im Verfahren.
■Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuziehung bzw. Ausschließung der Grundstücke ist damit gegeben.
|0ie Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde für die Ände- lrung des Verfahrensgebietes nach § 8 Abs. 1 FlurbG ist gege- Iben, da das Verfahrensgebiet nur geringfügig geändert wird.
IDie Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse aller Beteiligten, da der Fort- Igang des Verfahrens durch das Einlegen von möglichen Rechts- [behelfen verzögert und damit die für Herbst d.J. vorgesehene [Besitzeinweisung der Beteiligten auf unbestimmte Zeit hinaus- jeschoben würde.
Auch die Allgemeinheit ist im Hinblick auf die in die Flurereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel an [einer möglichst baldigen Herbeiführung der Auswirkungen der [Flurbereinigung interessiert.
Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungs- lerichtsordnung (VwGO) vom 21.1.1960 (BGBl. I S. 17) sind» pamit gegeben.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: pegen diesen Beschluß kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tage der Bekanntmachung Wider- Ipruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder für Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5,
438 Westerburg oder bei der Bezirksregierung Koblenz, hef. 53, (Obere Flurbereinigungsbehörde) Neustadt 21, Postf. 669,5400 Koblenz, einzulegen.
pei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Frist nur lewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist fingegangen ist.
pie Widerspruchsschrift soll möglichst in zweifacher Ausferti- ung eingereicht werden.
Per Kulturamtsvorsteher: perz, Reg.Direktor.
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung schreibt für die Stadt Montabaur die weitere Erschließung des Industriegebietes „Alter Galgen" öffentlich aus.
Zur Ausführung gelangen:
50Ö m Entwässerungsleitung aus SB-Rohren 0 300 - 900 mm
500 m Steinzeugrohre 0 250 mm
500 m Wasserleitung O 150 mm aus duktilem Gußrohr
6000 m3 Erdabtrag 8000 m2 Straßenunterbau 3500 m2 Bitumendecke
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 16.4.1984 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
MONTAG, der 30. April 1984, 10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, einzureichen. Montabaur, 4.4.1984 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt die Erschließung des Neubaugebietes „Hemchen" in Montabaur- Horressen öffentlich aus:
für die Verbandsgemeindewerke fällt die Verlegung folgender Leitungen an:
a) Wasserversorgung
ca. 1.000 lfm dukt. Gußrohre 0 100 GGG
b) Abwasserbeseitigung: ,
ca. 400 lfm 0 300 BR und SBR ca. 200 lfm 0 400 BR und SBR ca. 980 lfm O 500 SBR - 800 SBR ca. 36 Hausanschlüsse NW 0 150ST.Z.R.
für die Stadt Montabaur fällt an:
Herstellung von 6.000 m2 Baustraße aus gebrochenem Basalt (Krotzen und Splittmaterial)
Es müssen alle aufgeführten Arbeiten angeboten werden.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 80,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Ausschlußfrist: 24. April 1984 Termin für die Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, 8. Mai 1984, 10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,
Mierzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 und Konrad-Adenauer-Platz, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 bis 12.00
I ™nstags von 8,00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.
E!L 6 ° h ? nsohIÜSSO der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/196-0 (Durchwahimöglichkeit)-nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/196-0-, I ™ eiS - ter , der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken 02602/196.100 (nach Dienstschluß 02602/196.184), I. Beigeordneter der Ver- Fb a n i ■ Montabaur Reusch 02602/196.101 (nach Dienstsrhluß 02602/196.187), Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschafts- p Kedaktionsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ikhl,u 6r „/' ,8r k an d8gemeindekasse:. Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017 (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 ( 3LZ 510500 151, Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00603 (BLZ 500100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).

