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Montabaur 9 / 14/84

I

Schaustellervertrag auf weitere S Jahre verlängert

Mit Blick auf die bisherigen positiven Erfahrungen mit der Schaustellerfirma, die alljährlich die Kirmes im Ort ausrichtet, beschloß der Rat die Verlängerung des Schaustellervertrages um weitere 5 Jahre mit der Firma Fähtz.

SIMMERN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 13. März 1984

"Ja" zur Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Einstimmig plädierte der Rat für eine Teilnahme am diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden". Darüber hinaus wurde zur Kenntnis gegeben, daß der Tennisclub Simmern sich mit der neu errichteten Tennis- und Grünanlage an dem Sonnen­wettbewerb beteiligt.

Aufnahm e von Darlehe n zur Um schuldun g

Die Verwaltung legte dem Rat dar, daß die Ortsgemeinde Sim­mern zur Zeit einen Kreditvertrag über ca. 463.000,- DM abge­schlossen hat, der noch im Verlaufe dieses Jahres ausläuft, und daher zur Umschuldung durch ein neues Darlehen ersetzt wer­den muß. Aus diesem Grunde wurde von dem Rat eine Grund­satzentscheidung erbeten, die die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ermächtigt, einen Kredit in der notwendigen Höhe und zu den bei Aufnahme günstigsten Konditionen aufzuneh­men. Diese Verfahrensweise ist angezeigt, da die Angebote der Kreditinstitute wegen der schwankenden Marktlage nur noch für den Angebotstag gelten. Durch die vorzeitige Beauftragung der Verbandsgemeinde soll daher sichergestellt werden, daß bei einem günstigen Angebot unverzügl. d.h. ohne zuvor nochmals den Rat anzuhören, der Vertragsabschluß herbeigeführt werden kann, um Zinsnachteile für die Gemeinde auszuschließen.

Unter diesem Gesichtspunkt wurde vom Rat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig entsprochen.

Privatunternehmen führt künftig die Wartung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage aus

Bereits in der Ratssitzung am 21.12.1983 stand gern. Tages­ordnung eine Entscheidung über die Übertragung der Wartungs­und Instandsetzungsarbeiten für die gemeindliche Straßenbe­leuchtungsanlage an. Seinerzeit wurde vom Rat jedoch die Ent­scheidung vertagt, weil zwar ein konkretes Angebot von der Verbandsgemeinde zur Übernahme dieser Arbeiten vorlag, ' jedoch nach damals vorliegenden Informationen die vom Wester­waldkreis durchgeführte Ausschreibung für gleichartige Leistun­gen günstigerer Angebote seitens einiger Privatunternehmen erbrachte. Da zum Zeitpunkt der Sitzung am 21.12.1983 noch nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, welches der Angebote als das wirtschaftlichere anzusehen war, wurde die Entscheidung vertagt. In der Sitzung am 13.3.1984 wurden nunmehr die Konditionen, die aufgrund der vom Kreis durchgeführten Aus­schreibung von den Firmen festgelegt wurden, bekanntgegeben. Hieraus ging zunächst hervor, daß der von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur geforderte Pauschalsatz erhebt- lieh unterschritten wurde, so daß auch seitens der Verwaltung entgegen früheren Empfehlungen eine Privatisierung in diesem Bereich vorgeschlagen wurde.

In Kenntnis dieser Informationen stand nun für den Rat die Entscheidung an, welchen der Firmen dieser Auftrag übertragen werden sollte. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, ein Unternehmen aus Montabaur mit diesen Arbeiten zu betrauen, da man diese Lösung insbesondere wegen der Ortsnähe der zu beauftragenden Firma auf Dauer für die wirtschaftlichste Lösung erachtete. Diesem Vorschlag entsprach der Rat mehrheitlich. Lediglich die Mitglieder der SPD-Fraktion versagten zu diesem Vorschlag ihre Zustimmung. Sie plädierten für die Vergabe an die billigstbietende Firma, deren Angebot allerdings nur unwe­

sentlich den Angebotspreis der Elektrofirma aus Montabaur unterbot. (2,28 DM pro Leuchte und Jahr).

Die Beauftragung dieser Firma fand in den Reihen der CDU- Fraktion keine Zustimmung, da diese in Selters gelegen ist und von daher zu erwarten ist, daß sich der Standortvorteil des Elek- trounternehmens aus Montabaur auf Dauer als die günstigere Lö­sung erweist.

Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zur Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtungsanlage zugestimmt

Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat seine Zu­stimmung zu dem vorgelegten Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinde über die Inanspruch­nahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung.

Der durch Vertrag auf die Stadt übertragene Aufgabenbereich umfaßt die Neuinstallation von Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Arbeiten zur Erneuerung und Verbesserung von bereits vorhandenen Anlagen.

Von der Stadt wird hierzu das vorhandene Fachpersonal zur Verfügung gestellt. Neben den Bauarbeiten sollen zudem noch die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und Verlegung von Kabeln durch beauftragte Unternehmen sowie die Durchführung von Ausschreibungen und deren Auswertung übernommen werden.

Deckumlage 1983 festgelegt

Vor Festlegung der Deckumtage wurden dem Rat folgende Informationen gegeben:

Die Kosten für die Bullenhaltung im Jahre 1983 wurden mit 4.872,49 DM ermittelt. Im gemeindlichen Bereich wurden am Zähltag, 31.1.1983, insgesamt 261 Kühe gezählt. Bei vollstän­diger Umlage der Kosten für die Bullenhaltung hätte ein Betrag v. 18,67 DM pro Stück auf die Tierhalter umgelegt werden müssen. Für den Rat stand nun zur Entscheidung, inwieweit sich die Gemeinde an diesen Kosten beteiligt. Einstimmig votier­ten die Mitglieder der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - die auch im Vojahr bereits hierzu ihre Zustim­mung verweigerte - für die Festsetzung der Deckumlage 1983 u. die folgenden Jahre (bis auf Widerruf) auf 15,- DM je weib­liches Tier. Die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt die Gemeinde, d.h. für das Jahr 1983 entfällt auf diese ein Kosten­anteil von 857,49 DM.

Zur Deckung dieser Kosten sollen Mittel aus der vereinnahmten Jagdpacht herangezogen werden.

Stellungnahme zu den vorgetragenen Bedenken und Anregun­gen im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungs­und GrünordnungsplanesSiebenborn"

Im Rahmen der Offenlage des geänderten Bebauungs- und Grün­ordnungsplanesSiebenborn" wurden von 2 Verfahrensbeteilig­ten Bedenken und Anregungen vorgetragen. Von Seiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde hierzu eine umfassende Stellungnahme erarbeitet, die die Grundlage für die Meinungsbildung im Rat bildete. Dem Vorschlag der Ver­waltung entsprechend wurden die vorgetragenen Bedenken und Anregungen grundsätzlich zurückgewiesen. Um allerdings den Belangen eines Beteiligten zumindest zum Teil zu entspre­chen, wurde vom Gemeinderat in Abänderung der von der Ver­waltung ausgesprochenen Empfehlung ein Entgegenkommen signalisiert, das noch weiterer Verhandlungen bedarf.

Sobald dies geschehen ist und noch weitere verfahrenstechnische Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Rat den Satzungsbe­schluß in einer der nächsten Sitzungen fassen können, d.h. an­schließend wird bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises das Genehmigungsverfahren eingeleitet.