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Montabaur 8 / 14/84

noch für den Angebotstag gelten. Die vorzeitige Beauftragung der Verwaltung soll daher sicherstellen, daß bei einem günsti­gen Angebot unverzügl. d.h. ohne vorherige Rückfrage beim Rat - gehandelt werden kann, um Zinsnachteile für die Gemein­de zu vermeiden.

Dieser Verfahrensweise entsprach der Rat einstimmig.

Sperrung des Waldweges ParkplatzButterweg" bisGroßtor" nicht befürwortet

Vom Rat wurde eine Stellungnahme zur beabsichtigten Sper­rung des Weges Parkplatz Butterweg bis Großtor erbeten. Ein­stimmig plädierte der Rat gegen eine Sperrung des genannten Weges mit Schranken.

Auftrag zur Gestaltung der Freifläche oberhalb der Kirche erteilt

In der Sitzung am 21. März 1984 wurde durch einstimmigen Be­schluß die Vergabe der Arbeiten zur Gestaltung der Freifläche oberhalb der Kirche - die inzwischen bereits im Gange sind - vergeben. Bezügl. der Auftragsausführung wurde noch festgelegt, daß ein Teil der Ratsmitglieder zur Bestimmung der Standorte der einzelnen Baumarten beratend hinzugezogen werden soll. Nach Ausführung dieser Baumaßnahme wird die zur Zeit in diesem Bereich noch vorherrschende Parkplatznot ein Ende finden. Obwohl die Parkplatzflächen soweit hergerichtet sind, ist eine Absperrung für die nächste Zeit noch erforderlich, um zu gewährleisten, daß die Einsaat aufgeht. Es wird daher gebeten, vor der Freigabe der Parkflächen keine Fahrzeuge in diesem Bereich abzustellen.

Art der Jagdverpachtung für gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kadenbach festgelegt.

Die Verwaltung teilte dem Rat mit, daß der gemeinschaftliche Jagdbezirk ab 1,4.1985 auf Dauer von 12 Jahren neu zu verpach­ten ist. Es wurde daher eine Entscheidung erbeten, in welcher Form die Vergabe erfolgen soll. Durch Mehrheitsbeschluß wurde festgelegt, daß die Jagdpacht öffentlich zum Aufgebot kommen soll durch Ausschreibung in einer Fachzeitschrift sowie in der Tages-Zeitung und im Wochenblatt der Ver- bandsgemeinde. Der Pachtpreis wurde auf 5.500,- DM jährlich festgelegt.

Nachlaß von Ausbaukosten für den Straßenzug In der Eck"

Bereits in der Sitzung am 9. Nov. 1983 wurde u.a. beschlossen, 10.000,- DM von den Baukosten im Rahmen der Ausbaumaß­nahmeIn der Eck" durch die Gemeinde zu übernehmen.

Auf Antrag der Fraktion W.G. Dombo wurde in der Sitzung am 21. März, 1984 dieser Beschluß nochmals-aufgegriffen, Um nochmals klarzustellen, in welcher Form der Beschluß zur Aus­führung gelangen soll. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß sich zwei Möglichkeiten anbieten:

a) Vorwegabzug von den Baukosten, so daß bei anschließender Ermittlung der Anliegeranteile bzw. des Gemeindeanteils den Anliegern nicht eine Ermäßigung in voller Höhe,sondern re­duziert um den Gemeindeanteil, zugute kommt.

b) Reduzierung der auf die Anlieger entfallenden Ausbaukosten (nach Abzug des Gemeindeanteils), so daß die Kostenentlastung für die Anlieger effektiv 10.000,- DM beträgt.

Durch Mehrheitsbeschluß wurde nunmehr vom Rat festgelegt, daß den Anliegern ein Betrag von insgesamt 10.000,- DM erlas­sen werden, d.h. daß die Alternative zu Lit. b, die sich für die Anlieger als die günstigere erweist, zur Ausführung gelangen soll.

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für Straßenbeleuch­tungsanlage Privatfirma übertragen und Abschluß eines öffent­lich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zugestimmt

Wie in den übrigen Gemeinden im Bereich der Verbandsgemein­de Montabaur so hatte auch der Ortsgemeinderat Kadenbach über den Fragenkomplex im Zusammenhang mit der Vergabe der Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage erneut zu befinden. Im Dezember 1983 war eine Auftragsvergabe an die Verbandsgemeinde Monta­baur von der Verwaltung vorgeschlagen und vom Rat beschlos­sen worden. Diese Entscheidung stand unter dem Gesichtspunkt, daß aufgrund des mit der Kevag neu abgeschlossenen Konzessions­vertrages diese künftig diese Arbeiten nur noch zu erhöhten Kon­ditionen ausführen wollten. Ein von der Verbandsgemeinde er­stelltes Alternativangebot erwies sich seinerzeit als das günstigere.

Inzwischen sind iedoch insofern neue Gesichtspunkte hinzuge­treten, als eine vom Westerwaldkreis durchgeführte Ausschrei­bung das Ergebnis erbrachte,daß Privatunternehmen diese Arbeiten wiederum günstiger als von der Verbandsgemeinde angeboten, ausführen. Unter diesen Vorgaben wurde daher von der Verwal­tung die Aufhebung des seinerzeit getroffenen Beschlusses (Auf­tragsvergabe an die Verbandsgemeinde) und Vergabe an ein Pri­vatunternehmen aus Montabaur empfohlen. Dem entsprach der Rat mehrheitlich, d.h. die Wartungs- und Instandsetzungs­arbeiten an der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage sollen fortan durch ein Privatunternehmen aus Montabaur ausgeführt werden.

Bezüglich der Arbeiten zur Neuinstallation, Erweiterung bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde der Vor­schlag unterbreitet, hierfür das hei der Stadt Montabaur beschäf­tigte Fachpersonal in Anspruch zu nehmen. Zur Festlegung des Aufgabenbereiches wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Entwurf vorgelegt. Dem Entwurf dieses Vertrages entsprach der Rat mehrheitlich. Demzufolge wird künftig das städtische Fachpersonal folgende Arbeiten ausführen:

1. Aufstellung von Beleuchtungsplänen einschl. Planung der Ka- beltrassen,

2. Durchführung der Bauleitung bei Ausführung der Arbeiten durch beauftragte Unternehmen

3. Durchführung von Ausschreibungen und Auswertung der eingehenden Unterlagen,

4. Ausführung der Arbeiten zur erstmaligen Herstellung, Ver­besserung, Erneuerung oder Erweiterung der Straßenbeleuch­tungsanlage. '

Ortsgemeinderat stellt Antrag zum Bau eines Fuß- und Rad­weges entlang der K114 zwischen Neuhäusel und Kadenbach

Die Anträge der CDU-Fraktion sowie der WG Dombo bildeten die Grundlage für die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der Sitzung am 21.3.1984,in dem über den Bau eines Fuß­gängerweges bzw. Fuß- und Radweges entlang der K 114 zwi­schen Neuhäusel und Kadenbach beraten werden sollte.

Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat seine Befürwor­tung zu diesem Projekt.

Um der Angelegenheit Nachdruck zu verleihen, wurde noch in der Sitzung ein an den Westerwaldkreis zu richtender Antrag nebst Begründung formuliert. In diesem Antrag wurde um die schnellstmögliche Bereitstellung der erforderlichen Mittel zum Bau des kombinierten Fuß- und Radweges gebeten. Zur Be­gründung der Dringlichkeit für diese Maßnahme wurde därgelegt, daß die schmale Straßenbreite die Fußgänger bei Gegenverkehr zwingt, auf die angrenzende Böschung auszuweichen. Ferner wurde auf die unzureichenden Busverbindungen zwischen Ka­denbach und Neuhäusel verwiesen.

Darüber hinaus erfolgte auch noch der Hinweis, daß die Ge­meinde in Erkenntnis der Situation bereits einen ca. 200 m langen Bürgersteig angelegt hat