Montabaur 16 / 13 / 84
gemeinden (Welschneudorf, Oberelbert, Niederelbert). Für Oberelbert bedeute dies, daß sich in 1984 noch die Versorgung des Neubaugebietes "Festerling" ralisieren lasse. Weiterhin könnten die Grundstücke entlang der Kreisstraße im Bereich des ehemaligen Sportplatzes gleichfalls 1984 an die Gasversorgungsleitung angeschlossen werden. Die Vertagung der Gasversorgungsleitungen soll entlang der Hauptstraße erfolgen. Nach Kenntnisnahme des Sachstandsberichtes durch den 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur erklärte der Rat einstimmig seine Zustimmung zum Abschluß eines Gaskonzessionsvertrages mit der Gasversorgung Westerwald.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten füi Straßenbeleuchtungsanlage Privatfirma übertragen und Abschluß eins öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zugestimmt
Wie in den übrigen Gemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur, so hatte auch der Ortsgemeinderat Oberelbert erneut über den Fragenkomplex im Zusammenhang mit der Vergabe der Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage zu befinden. Im Dezember 1983 War eine Auftrags vergäbe an die Ve rbandsgemeinde Montabaur unter dem Gesichtspunkt vorgeschlagen worden, daß die Kevag diese Arbeiten nach Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages zu erhöhten Konditionen angeboten und sich von daher die Auftragsausführung durch die Verbandsgemeinde als die günstigere Alternative gezeigt hatte. Inzwischen sind jedoch insofern neue Gesichtspunkte hinzugetreten, als eine vom Westerwaldkreis durchgeführte Ausschreibung das Ergebnis erbrachte, daß Privatunternehmen diese Arbeiten wiederum günstiger als von der Verbandsgemeinde angeboten ausführen. Unter diesen Vorgaben wurde daher von der Verwaltung die Aufhebung des seinerzeit getroffenen Beschlusses (Auftragsvergabe an die Verbandsgemeinde) und Vergabe an ein Privatunternehmen aus Montabaur empfohlen. Dem entsprach der Rat einstimmig, d. h. die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage werden fartan durch ein Privatunternehmen aus Montabaur ausgeführt.
Bezüglich der Arbeiten zur Neuinstallation, Erweiterung bzw. Verbesserung der Straßanbeleuchtungsanlage wurde der Vorschlag unterbreitet, hierfür das bei der Stadt Montabaur beschäftigte Fachpersonal künftig in Anspruch zu nehmen.
Zur Festlegung des Aufgabenbereiches wurde ein öffentlich- rechtlicher Vertrag vorgelegt. Dem Entwurf dieses Vertrages entsprach der Rat mehrheitlich. Demgemäß wird künftig das städtische Fachpersonal folgende Arbeiten ausführen:
1. Aufstellung von Beleuchtungsplänen einschl. Planung der Kabeltrassen,
2. Durchführung der Bauleitung bei Ausführung der Arbeiten durch beauftragte Unternehmen
3. Durchführung von Ausschreibungen und Auswertung der eingehenden Unterlagen.
4. Ausführung der Arbeiten zur erstmaligen Herstellung, Verbesserung, Erneuerung oder Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage.
Änderung des Bebauungsplanes "Festerling" beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß wurden die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan "Festerling" vom Rat wie folgt ergänzt: "Bei Dächern mit unterschiedlicher Dachneigung darf die Summe der beiden Winkel an der Dachtraufe
bei Igeschossiger Bauweise 90° bei 2geschossiger Bauweise 56°
nicht überschreiten".
Der Rat erklärte anschließend seine Zustimmung zur Bebauungsplanänderung.
Darüber hinaus wurde erklärt, daß auf eine Bürgerbeteiligung verzichtet werde, da sich die Bebauungsplanänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirke.
Letztlich erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur noch den Auftrag, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Rat wie folgt begründet:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht bislang folgende Festsetzungen vor:
"Bei Igeschossiger Bauweise darf die Dachneigung max. 45° bei 2geschossiger Bauweise max. 28° betragen".
Um für die Bauvorhaben im Baugebiet bessere architektonische Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurden für Dächer mit unterschiedlicher Dachneigung die v.g. geänderten Fest. Setzungen getroffen.
Keine Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden"
Wegen der anstehenden Bauarbeiten im Ortsbereich erklärte der Rat einstimmig.daß die Gemeinde 1984 an dem Kreiswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" nicht teilnimmt.
Kraftfahrer langsam fahren
An unsere Kraftfahrer ergeht hiermit noch einmal die herzliche Bitte, im Bereich des Neubaugebietes "Festerling" bei trockenem Wetter langsam zu fahren, damit die Anlieger in diesem Bereich nicht durch Staubwolken belästigt werden.
Für die Benutzer der Sportanlagen (Umkleidegebäude und Tennisplätze) besteht die Möglichkeit ihre Fahrzeuge auf dem Geme.indeplatz (Kirmesplatz) abzustellen.
Weyand, Ortsbürgermeister
was-4^;wo
NIEDERELBERT MGV Hoffnung
Am Freitag, dem 30.3.1984 treffen sich alle Aktiven des MGV "Hoffnung" , 19.45 Uhr im Vereinslokal Keul.Wir bringen ein Ständchen zur Goldenen Hochzeit Theis. Wir würden uns freuen, wenn viele Sänger teilnehmen können.
Kirmesgesellschaft bittet um ausgeblasene Eier Die Kirmesgesellschaft 1984 bittet die Bürger von Niederelbert für den diesjährigen "Kirmesgickel" Eier auszublasen, die ab 11. April abgeholt werden
DRK Orts verein Niederelbert
Nächste Übungsstunde findat am Montag, dem 2.4.1984 ,
20.00 Uhr statt. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Sportverein "Blau-Weiß", Abt. Alte Herren Samstag, 31.3.1984, Auswärtsspiel gegen die Altherrenmann-
Schaft von Mogendorf. Spielbeginn: 16.00 Uhr
Abfahrt: t5.30 Uhr
1.4.1984 1. MANNSCHAFT
Heimspiel gegen Eschelbach
15.00 Uhr
2. MANNSCHAFT Niederahr II — Niederelbert II
13.00 Uhr
A-JUGEND
Heimspiel — Block-Heimbach
11.00 Uhr
B-JUGEND
spielfrei

