Montabaur ^ / 11/84
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES "STEINBITZ" BESCHLOSSEN
Einstimmig entsprach der Rat einer Empfehlung der Verwaltung zur Änderung des Bebauungsplanes "Steinbitz" im Bereich der Flurstücke Nr. 41/1 und 41/2 (Flur 60). Die Änderung sieht vor, daß die bebaubare Grundstücksfläche in nördlicher und westlicher Richtung erweitert wird. Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 durchgeführt werden. Zur Begründung der vorstehenden Entscheidung wurde aufgeführt, daß der rechtsverbindliche Bebauungsplan im nördlichen Bereich der Flurstücke Nr. 41/1 und 41/2 eine nicht überbaubare Grünfläche ausweise. Aus umlegungstechnischen Gründen sei es jedoch erforderlich in diesem Bereich zwei weitere Baugrundstücke zu schaffen um eine Bebauung dieser Grundstücke zu ermöglichen. Dies ist nur durch Änderung des Bebauungsplanes möglich.
NIEDERERBACH
Müll nur an den dafür vorgesehenen Stellen ablagem Wilde Müllkippen sind verboten
Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß Mütlabla- gerungen an dafür nicht vorgesehenen Steljen verboten sind und ggfs, zur Anzeige gebracht werden.
Auf die an sich selbstverständliche Tatsache wird nochmals hingewiesen nachdem in jüngster Zeit wiederholt wilde Müllablagerungen festgestellt werden konnten.
Dieses umweltschädliche Verhalten kann in einer Zeit, in der die Belastung der Umwelt als besorgniserregend anzusehen ist, nicht toleriert werden.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 9.3.1984
HAUSHALTSPLAN/HAUSHALTSSATZUNG 1984 BESCHLOSSEN
Einstimmig erklärte der Rat sein "ja" zu den vorgelegten Planwerken (Haushaltsplan/Haushaltssatzung) für das Haushaltsjahr 1984. Der Beschlußfassung des Rates war ein erläuternder Bericht des zuständigen Sachbearbeiters der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorausgegangen.
Nachstehend werden die wesentlichsten Angaben, die für das Haushaltsjahr 1984 vorausberechnet wurden, zur Kenntnis gegeben:
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beträgt 1.045.000,-- DM. Ausweislich der Haushaltssatzung entfallen hiervon auf den VE RWA LTUNGSHAUSHA LT in Einnahmen und Ausgaben je 502.000,-- DM
und auf den VERMÖGENSHAUSHALT in Einnahmen und Ausgaben je 543.000,-DM.
275.000,- DM sind bereitgestellt für Umschuldungsmaßnahmen, d.h. Ablösung laufender Kredite durch neue Darlehen. Eine Neuverschuldung soll nicht erfolgen. Um bereits Aufträge bzw. Maßnahmen in die Wege leiten zu können, die erst im darauffolgenden Jahr kassenwirksam werden (d.h. zur Zahlung anstehen) wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 235.000 DM veranschlagt.
Die Steuersätze wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 220 %
Grundsteuer B 240 %
Gewerbesteuer 280 %
Hundesteuer:
Für den 1. Hund 24,- DM, für den 2. Hund 36,--DM,
für jeden weiteren Hund 48,- DM.
Wegen organisatorischer Veränderungen in der Verwaltung sowie neu eingegangener vertraglicher Verpflichtungen sind gegenüber dem Vorjahr einige Neuregelungen in Kraft getreten. Diese wurden in einem gesonderen Erläuterungsbericht zusammengefaßt und dem Rat zur Kenntnis gegeben. Auch hieraus einige
Angaben:
1. Aufgrund des neu abgeschlossenen Konzessionsvertrages mit der KEVAG ergeben sich für die Gemeinde folgende Auswirkungen:
a) Die Ortsgemeinde erwirbt die komplette Straßenbeleuchtungsanlage und wendet hierfür 1984 10.200,- DM auf.
b) Die KEVAG zahlt rückwirkend ab dem 1.7.1982 eine erhöhte Konzessionsabgabe. Die Gemeinde kann hieraus 1984 16.100,- DM vereinnahmen.
c) Da die Konzessionsabgabe rückwirkend ab dem 1.7.1982 gezahlt wird, muß zugleich an die KEVAG gemäß den vertraglichen Regelungen ein erhöhter Unterhaltungsaufwand bis einschließlich 31.12.1983 entrichtet werden. Dieser ist im Haushaltsjahr 1984 zu zahlen und belastet die Gemeinde mit 6.400,-- DM.
d) Davorgesehen ist die künftigen Unterhaltungsarbeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage einem Privatunternehmen zu übertragen, müssen hierfür an gesonderter Stelle Mittel bereitgestellt werden. Der Ansatz für 1984 beträgt 1.260,-DM.
2. Der Anschluß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde bezüglich der Kostenbeteiligung an der Oberflächenentwässerung bedingt, daß die Gemeinde erstmals in 1984 4.020,- DM hierfür aufwenden muß.
3. Die Übernahme der Abwasserbeseitigung durch den Eigenbetrieb bei der Verbandsgemeinde ist mit ein Grund, der zur Senkung des Hebesatzes bei der Verbandsgemeindeumlage führte. Die Gemeinde erhält hierdurch eine finanzielle Entlastung.
Eine Beurteilung der Gesamtfinanzsituation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Auch hieraus werden die wesentlichsten Angaben nachstehend zur Kenntnis gegeben:
RÜCKBLICK AUF 1983
Die Neuverschuldung der Gemeinde in 1983 konnte zwar unter den ursprünglichen Planansätzen bleiben, betrug dennoch 235.500,- DM und führte letztendlich zu einem Anwachsen des Gesamtschuldenstandes auf 493.406,41 DM. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 606,15 DM. Der Schuldenstand der Gemeinde liegt damit überder im Durchschnitt im Lande Rheinland-Pfalz ermittelten Verschuldung der Gemeinden gleicher Größenordnung.
HAUSHALT 1984 VERWALTUNGSHAUSHALT
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt gegenüber 1983 um 42.000,- DM niedriger. Für diesen erheblichen Rückgang zeichnen stark rückläufige Tendenzen im Forstetat verantwortlich. Die markantesten Punkte des Verwaltungshaushaltes sind:
a) Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes kann nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (28.000,- DM) erreicht werden.
Ursache für diese recht ungewöhnliche Haushaltsmaßnahme sind zu erbringende Sach- und Verfahrenskosten für das Umlegungsverfahren "Am Hehlberg" im Jahre 1984 (70.000,-DM).
b) Rückläufig ist auch der Überschuß im Sektor "Steuern, Zuweisungen und Umlagen". Hier wird ein Überschuß von ca. 165.500,- DM erwartet. Dies sind ca. 12.700,- DM weniger als im Vorjahr. Obwohl die von der Gemeinde zu leistenden Umlagen aufgrund gesunkener Umlagegrundlagen und durch die Senkung der Hebesätze bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage erheblich reduziert wurden (minus ca. 18.000,- DM) verschlechtert sich die Gesamtsituation im genannten Haushaltssektor durch zu erwartende Mindereinnahmen. Während die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A und B, der Hundesteuer, dem Jagdpachtanteil für Wald und Feld sowie der Wildschadenpauschale
s weitgehend konstant bleiben, zeichnen sich bei der Gewerbesteuer Mindereinnahmen von 5.500,-- DM und bei den Schlüsselzuweisungen Mindereinnahmen von ca. 32,500,-

