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Montabaur 8/11/84

Anwurf in Hamm um 18.00 Uhr.

Treffpunkt: Vogelsanghalle um 16.30 Uhr.

Oberlahnstein - TuS Ahrbach I

Anwurf in Oberlahnstein um 15.45 Uhr. Treffpunkt: Vogel­sanghalle um 14.45 Uhr.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. 5411 Eitelborn, den 7.3.1984 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Hümmerich , Ortsbürgermeister

SONNTAG, 18.3.1984 DAMEN

Tus Ahrbach - Vf L Hamm 111

Anwurf in der Vogelsanghalle um 11.00 Uhr

Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.

Für das DAMENHANDBALLSPIEL am 22.3.1984 in Monta­baur :

Russische Nationalmannschaft - Grün-Weiß Frankfurt sind noch Karten erhältlich.

Tel. Kurt Rütten, Tel. 02602/18867.

AUGST

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1984

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vorri 28.7.198o in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1984

die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983

Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung

Helfensteinstraße Bodenweg" - Erweiterung in der Ortsge­meinde Eitelborn.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietHelfensteinstraße-Bodenweg" - Er­weiterung durch Beschluß vom 23. Februar 1984 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom

24. März 1984 bis einschl. 24. April 1984 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, (Bauamt) während der Dienst­stunden öffentlich aus.

Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem, der ein berechtig­tes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungs­ausschusses, dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden eingesehen werden. Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betref­fender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbe­helfsbelehrung zugesandt.

Montabaur, den 7. März 1984

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am MITTWOCH, 21. März 1984 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Dar­lehen für Umschuldungen

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Bürger­steige entlang der Ortsdurchfahrt

(Festlegung der Erforderlichkeit von Grunderwerb sowie über die Einbeziehung in das Ausbauprogramm)

3. Einstellung der Ortsgemeinde zur beabsichtigten Sperrung I des Waldweges ParkplatzButterweg" bisGroß Tor"

4. Beratung und Beschlußfassung über die endgültige Gestaltun der Freifläche oberhalb der Kirche und ggfs. Auftragsvergabf

5. Beratung und Beschlußfassung über die Art der Vergabe der Jagdpacht für den Jagdbzeirk Kadenbach sowie über die Festlegung der Jagdpachtbedingungen

6. Beratung und Beschlußfassung über die Übertragung der Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbe­leuchtungsanlage

7. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden

8. Beratung und Beschlußfassung über die Berichtigung der Niederschrift zur Ratssitzung vom 14.12.1983 (Antrag der WG Dombo)

9. Beratung und Beschlußfassung über die richtige Anwendung des Ratsbeschlusses vom 9.11.1983 über den Nachlaß von j Ausbaukosten für den StraßenzugIn der Eck" (Antrag der WG Dombo)

10. Beratung und Beschlußfassung über den Bau eines Fußgänger weges -Fuß-Radweg - entlang der K 114 zwischen NeuhäuseJ und Kadenbach (Anträge der CDU-Fraktion und WG Dombo!

11. Beratung und Beschlußfassung über den Neuabschluß eines I

Schaustellervertrages. I