Montabaur 13/10/84
NEUHÄUSEL:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 23.2.1984
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage Privat-Firma übertragen
Dem Rat wurde eine von der Verwaltung erarbeitete Beschlußvorlage vorgelegt, die zum Inhalt hatte, daß eine Privatisierung der Arbeiten zur Unterhaltung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage vorgeschlagen werde.
Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen KEVAG—Konzessionsvertrag. Auf Grund geänderter vertraglicher Regelungen obliegt seit Jan. 1984 die Wartung und Unterhaltung nicht mehr der KEVAG.
Nachdem zunächst eine Übertragung dieser Arbeiten an die Verbandsgemeinde zur Diskussion stand, wird nunmehr die Vergabe an ein Privatunternehmen empfohlen , da eine vom Westerwaldkreis durchgeführte Ausschreibung zu dem Ergebnis führte, daß Privatfirmen diese Leistungen günstiger als die Verbandsgemeinde anbieten.
Der Ortsbürgermeister, der die vorstehenden Informationen dem Rat vor der Entscheidung nochmals darlegte, empfahl daraufhin die Vergabe an ein Elektro-Unternehmen in Monta- baur.Dem wurde v.Rat einstimmig entsprochen Gleichzeitig wurde die Ratsentscheidung vom 15.12.1983 -Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde- mit Rücksicht auf die sich in jüngster Zeit ergebenen neuen Gesichtspunkte aufgehoben.
Abschluß eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Aufstellung neuer Straßenleuchten bzw. Erweiterung, Verbesserung etc. zugestimmt
Nachdem im vorangegangenen Tagesordnungspunkt über die Vergabe der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten entschieden wurde, stand nun noch die Entscheidung an, wer künftig Neuinstallationen, Erweiterungen, Verbesserungen oder Erneuerungen an vorhandenen Anlagen durchführen sollte.
Hier lautete der Vorschlag der Verwaltung - Inanspruchnahme städtischen Personals.
Konkret wurde vorgeschlagen, durch Abschluß eines öffentlich- rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zu vereinbaren, daß das von der Stadt vorgehaltene Fachpersonal künftig für die Gemeinde folgende Arbeiten ausführen soll:
a) Aufstellen von Beleuchtungsplänen für das Aufstellen von Straßenleuchten
1. in Neubaugebieten und
2. zur Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung
von vorhandenen Anlagen einschi. der Planung der Kabel- trassen
b) die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und der Verlegung von Kabel für die Straßenbeleuchtungsanlage durch beauftragte Unternehmen
c) Durchführung von Ausschreibungen und Auswertung der eingehenden Angebote.
Die mit diesen vorgenannten Arbeiten verbundenen Kosten sollen der Stadt durch die Gemeinde erstattet werden.
Da sich die Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung aus dem öffentlich -rechtlichen Vertrag ergibt, wird diese in die Lage versetzt, die Aufwendungen in Erschließungs- oder Ausbaukosten mit einzubeziehen, d.h. diese Kosten können anteilig über Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge von der Gemeinde wieder vereinnahmt werden.
Auch der vorgenannten Regelung stimmte der Rat einstimmig zu.
Ja," zur Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"!
Der Ortsbürgermeister teilte dem Rat mit, daß auch für 1984 der Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" ausgeschrieben ist und sich somit für die Gemeinde die Frage ergebe, ob sie an diesem Wettbewerb teilnehmen solle.
Einstimmiges Votum des Rates war es, auch 1984 an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am
DIENSTAG, 13. März 1984 um 20.00 Uhr im Hotel „Waldhof" statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke
3. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung eines Entschädigungsbetrages für die Fertigung von Wappenentwürfen
4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage
5. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden
6. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung der Deckumlage 1983 und die Erhebung und Festsetzung einer Abschlagszahlung für 1984
7. Beratung und Beschlußfassung über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Siebenborn" im Rahmen des Anhörungsverfahrens gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
8. Verlegung des Parkplatzes an der „Dicken Buche" auf die gegenüberliegende Seite an den Waldrand des Staatswaldes östlich des Sportplatzes
9. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes.
5411 Simmerp, 6.3.1984 Schneider, Ortsbürgermeister
TERMIN CDU—FRAKTIONSSITZUNG Freitag, 9. März 1984, 20.00 U hr, Bü rgermeisteramt
V
EITELBORN:
Westerwald-Verein Eitelborn
Wir erinnern nochmals an die nächste Wanderung am 11.3.84 zum „Großen Kopp"!
Treffpunkt: 13.00 Uhr auf dem Schulhof der Augst-Schule Eitelborn
Wanderweg: Eitelborn - Kleiner Kopp - Großer Kopp - Arzbach - Kadenbacher Hütte - Eitelborn,
Dauer: ca. 3 1/2 Stunden
Abschluß: Zwangloser Ausklang im Vereinslokal Nassauer
Hof.
Alle Mitglieder und Wanderfreunde sind herzlich eingeladen.
MGV Eitelborn 1866
Wir weisen nochmals auf folgende Chorproben im Vereinslokal „Zur Sporkenburg" hin.
Heute Donnerstag, 8.3., 20 Uhr für alle Stimmen, am kommenden Montag, 12.3., 19.30 Uhr, für die Bässe.

