Montabaur 12/10/84
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Vertrages; zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage
2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städt. Personals für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau- ungs- und Grünordnungsplanes „Industriegebiet"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG
4. Beratung und Beschlußfassung über die Bildung einer Erschließungseinheit im Baugebiet „Vogelsang"
5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke
6. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
7. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des „Jugendtreffs' auf Bereitstellung eines Raumes für die Jugendarbeit
8. Beratung und Beschlußfassung über den I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 1984
9. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage im Außenbereich
2. Verschiedenes.
5431 Heiligenroth, 2.3.84
Manns, Ortsbürgermeister
was
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach Abt. Goldhausen- Heiligenroth
HANDBALLER:
Spiel am 11.3.1984 Ahrbach I gegen Miehlen II. Anwurf 11.00 Ohr, Vogelsanghalle , Heiligenroth Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.
Ich bitte die Eltern, dieses Angebot eines Gespräches mit den Klassenleitern und Fachlehrern zu nutzen, um sich genauer über den Leistungsstand und die Arbeitshaltung ihrer Kinder zu informieren.
NEUHAUSEL: öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Montabaurer Straße - Änderung und Erweiterung" der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Grundstück Flur 3, Flurstück 59/1 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG) - Bekanntmachung gern. § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 17.11.1983 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Montabaurer Straße - Änderung und Erweiterung" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 59/1 (Flur 3) wird in Parallele zum Tannenweg in östlicher Richtung erweitert.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG 1
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann diei Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in dem
die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein- getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
HEILIGENROTH:
Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth
Am 13.3.1984 um 19.30 Uhr, beginnt der Erste Hilfe-Lehrgang für alle Aktiven und alle Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen Der Kassierer S. Herbst erinnert alle Teilnehmer unseres Ausfluges nach Wien an die fällige Anzahlung, welche als endgültige Anmeldung gilt. Bitte unverzüglich beim Kassierer bezahlen.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
MGV „Cacilia"
Am kommenden Samstag, dem 10.3.1984 um 18.00 Uhr im Vereinslokal kurze Probe für die anschließende Vorabendmesse. Um 20 Uhr Jahreshauptversammlung, zu der schriftlich mit Tagesordnung eingeladen wurde.
AUGST
Elternsprechtag in der Augst-Schule Neuhäusel Es wird noch einmal auf den Elternsprechtag hingewiesen, der am SAMSTAG, dem 10.3.1984 von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Augst-Schule Neuhäusel stattfindet.
§155 a Bundesbaugesetz .
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- Und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Flächenputzungsplanes oder der Satzung, gegenüber der Gemeinde gehend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
1 (3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfs (GemO)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (S 22 Abs. I.GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (9 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
5411 Neuhäusel, 6. März 1984 Hümmerich, Ortsbürgermeister

