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Montabaur 15/9/84

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Im übrigen wurde die Zustimmung zu dem vorgelegten Plan- werken erklärt. Ratsmitglied Bode erklärte für die Fraktion Hu­bert Hübinger, daß der Verwaltungshaushalt die Zustimmung der genannten Fraktion finde.

Dem Vermögenshaushalt könne hingegen nicht zugestimmt. werden, da die endgültigen Kosten des Bauhofes den ursprüngli­chen Kostenrahmen erheblich überschritten.

Diese Aussage wdrde von Ratsmitglied Wüst dementiert. Um den gegensätzlichen Auffassungen Rechnung zu tragen, wurden der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt getrennt zur Abstim­mung gestellt. Diese Abstimmung ergab, daß der Rat zum Ver­waltungshaushalt die einstimmige Zustimmung und zum Vermö­genshaushalt mehrheitlich die Zustimmung bei einer Gegenstim­me erklärte;

Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

VERWALTUNGSHAUSHALT

Einnahmen / Ausgaben je 1.166.000,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahmen / Ausgaben je 1.225.000,--DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde vorsorglich auf 243.000,- DM festgesetzt. Von diesem Ansatz entfallen ( nachdem dem Rat vorgelegten Konzept 7.000,- DM auf eine Neuverschuldung, die jedoch wie bereits angemerkt, nach. Möglichkeit unterbleiben soll. 236.000,- DM sind vorgesehen für Umschuldungen, d.h. Ablösungen laufender Kreditverträge durch neue Darlehen.

Die Steuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %

Gewerbesteuer 300 %

Hundesteuer:

für den 1. Hund 48,- DM

für den 2. Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM.

Aussagen zur Haushaltssituation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.Hieraus sind nachstehend die wichtigsten Angaben wiedergegeben:

RÜCKBLICK AUF 1983

Entgegen den Erwartungen konnten die eingeplanten Erschlie­ßungsbeiträge aus der MaßnahmeHostigfeldchen" in 1983 nicht mehrvereinnahmt werden. Dies hat zur Folge, daß die Gemeinde den gesamten Rücklagenbestand (Guthaben der Ge­meinde) heranziehen mußte, um diesen Einnahmeausfall aufzu­fangen. Letztlich reichten dies^ Mittel jedoch nicht aus, um den gesamten Einnahmeausfall zu kompensieren, so daß ein Fehlbe­trag von rd. 30.000,- DM zum Abschluß des Jahres 1983 ausge­wiesen wird. Die Abwicklung dieses Fehlbetrages erfolgt im Haushalt 1984.

Oie Gesamtverschuldung wurde zum .Jahresende mit 259.331,64 DM ermittelt. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Ver- schuldung von 150,86 DM (Vergleiche Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden in gleicher Größenordnung in Rheinland-Pfalz = 447,-DM)

1984

VERWALTUNGSHAUSHALT

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigert sich gegenüber dem Vorjahr um 29.000,- DM. Dies bedeutet eine prozentuale Steigerung von 2,25 %. Im Verwaltungshaushalt sind die alljähr­lich wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben zu veranschla­gen. Global gesagt, handelt es sich hierbei um Ausgaben für die Verwaltung und für den laufenden Betrieb von gemeindlichen Einrichtungen. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf den Sektor »Steuern, Umlagen und Zuweisungen". Auf der Einnahmenseite sind hier Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, bei der Ge­werbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu erwarten. Erstmals nach 2 Jahren erhält die Ortsgemeinde wiederum Schlüsselzuweisungen. Dies ist begründet auf eine

erhebliche Senkung der Steuerkraft der Gemeinde,die für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen maßgeblich ist. Auf der Ausgabenseite sind geringere Umlagebeträge gegenüber 1983 zu verzeichnen. Ausschlaggebend für diese Entlastung war einmal die Verringerung der Umlagengrundlage und zum ande­ren die Senkung des Umlagesatzes bei der Kreis- und Verbands­gemeindeumlage.

Diese positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr spiegelt sich insbesondere in der möglichen Zuführung zum Vermögens­haushalt wieder. Dieser Zuführungsbetrag errechnet sich aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Ver­waltungshaushalt. 1983 warem hier planmäßig 27.000,- DM vorgesehen. Für 1984 wurden 168.000,- DM veranschlagt.

Dieser Betrag,vermindert um die von der Gemeinde zu erbrin­genden Tilgungsleistung (5.000,- DM), ergibt den Beurteilungs­maßstab für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Dieser Maßstab wird ausgedrückt in Form der sogenannten freien Finanzspitze". Hier wurde für 1984 ein Betrag von 163.000,- DM(Überschuß) ermittelt.

VERMÖGENSHAUSHALT

Im Vermögenshaushalt werden die investiven Ausgaben veran­schlagt. Weiterhin sind hier die Darlehenstilgungeri und Umschul­dungen zu veranschlagen. Ausschlaggebend für den Maßnahmen­katalog 1984 war das am 7.7.1983 vom Ortsgemeinderat ver­abschiedete Investitionsprogramm. Dementsprechend wurden für folgende Maßnahmen Mittel bereitgestellt:

1. Gestaltung des Dorfplatzes hinter dem Rathaus und des

Platzes an der Kirche 60.000,- DM

2. GrünordnungsmaßnahmenSchla " und Hostigfeldchen"

3. Baumchirurgische Maßnahmen

Kreuzeiche"

4. Erwerb von Straßenparzellen

5. Straßenoberflächenentwässerungsanteil Stockland"

6. Ausbau der Gartenstraße einschl. Straßen Oberflächenentwässerungsanteil

7. Ausbau der Oststraße einschl. Straßenoberflächen­entwässerungsanteil 76.000,- DM

8. Ausbau der Kirchstraße einschl. Straßenober­

flächenentwässerungsanteil und Straßenbeleuch­tungserweiterung 147.000,- DM

25.000,-- DM

4.000,- DM 1.500,- DM

8.000,- DM

485.000,- DM

76.000,- DM

7.000,- DM 19.500,- DM 3.000,- DM 2.000,- DM

9. Restkosten ErschließungHostigfeldchen

10. Grunderwerb beim Ausbau der Bürgersteige entlang der L 312

11. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage

12. Allgemeine Straßenbeleuchtungsarbeiten

13. Geräteanschaffung

14. Restfinanzierung des Umbaues der Scheune

in der Kirchstraße 32.000,- DM

15. Allgemeiner Grundervverb 8.000,- DM

16. Tilgungsleistungen 4.700,- DM

17. Umschuldung 236.000,- DM

18. Abwicklung des Soll-Fehlbetrages 1983 30.000,- DM

Die Finanzierung dieses Ausgabenkataloges hat folgendes Aussehen:

1. Landeszuweisungen für die baumchirurgische

MaßnahmeKreuzeiche" 3.500,- DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge 728.000,- DM

3. Landeszuweisung zum Ausbau der Bürger­steige an der L 312 - 2.500,- DM

4. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken 80.000,- DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 168.000,- DM

6. Umschuldung 236.000,- DM

7. Einnahmen aus Krediten vom Kredit­markt (Neuverschuldung) 7.000,- DM

(soll nach Möglichkeit verhindert werden)