Montabaur 13/9/84
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GROSSHOLBACH:
Die Ortsgemeindeverwaltung Großholbach weist darauf hin, daß der gemeindeeigene Sportplatz in der Dickheck nur mit vorheriger Genehmigung der Ortsgemeinde benutzt werden darf. Vereine, Gruppen und Personen, die den Sportplatz ohne Genehmigung benutzen,haben mit einer Strafanzeige zu rechnen.
Für die Benutzung wird ein Kostenbetrag von 50,- DM erhoben. Vor der Genehmigung ist weiterhin eine Kaution von 100,- DM bei der Ortsgemeindeverwaltung zu hinterlegen, die nach dem ordnungsgemäßen Verlassen des Geländes zurückgezahlt wird.
Baugrundstüäk
Nichterschlossenes 1070 qm großes Baugrundstück zu veräußern. Dasselbe ist etwa Ende 1984 oder 1985 baureif.
Schriftliche Angebote erbittet die Ortsgemeinde 5431 Großholbach.
Metternich, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID:
Erwerb von Bohnenstangen in Eigeneinschlag
Wer Bohnenstangen benötigt und diese in Eigeneinschlag erwerben möchte, möge sich bitte beim Ortsbürgermeister melden. Reichwein, Ortsbürgermeister
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NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am
FREITAG, 9. März 1984 um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Aufträgen
a) Ausbau von Wegen auf dem Friedhof und dem Sportplatz
b) Sandstrahlen des Brunnens in der Dorfmitte
2. Beratung und Beschlußfassung über die Übertragung der Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten für die Straßenbeleuch - tungsaniage
3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderungen des Bebauungsplanes „Steinbitz"
5. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag
6. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Verlängerung eines Schaustellervertrages
2. Mietangelegenheit
3. Personalangelegenheit
4. Verschiedenes.
5431 Nentershausen, 27.2.84 Perne, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Oie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am
FREITAG, 9. März 1984 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
L Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 3.2.1984
2- Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haus - haltssatzung für das Haushaltsjahr 1984 sowie über die Verabschiedung des Investitionsprogrammes (Planungszeitraum bis 1987)
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke
4. Beratung und Beschlußfassung über die Übertragung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage
5. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-recht!. Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtungen Ortsgemeinden
6. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Freiw. Feuerwehr Niedererbach auf Anbringung eines Bekanntmachungskastens am Gemeindehaus -
7. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Sportvereins auf Fällung eines Baumes am Sportlerheim
8. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
9. Verschiedenes.
5431 Niedererbach, 27.2.84 Zey, Ortsbürgermeister
Fastnachtsveranstaltungen der Chorgemeinschaft „St.Katharina Cacilia" Niedererbach DONNERSTAG, 1.3.1984
Preismaskenball in der Dorfgemeinschaftshalle. Beginn 20.11 Uhr.
1. Preis 75,-DM
2. Preis 50,- DM
3. Preis 25,-DM.
Eintritt: 4,- DM, / Masken 2,- DM.
SONNTAG, 4.3.1984
Fastnachtszug in Niedererbach. Aufstellung 13.30 Uhr in der Dorfmitte. Abmarsch um 14.11 Uhr.
Anschließend Kindermaskenball in der Dorfgemeinschaftshalle Eintritt frei !
BUNTER ABEND IN DER DORFGEMEINSCHAFTSHALLE 20.11 Uhr bunter Abend in der Dorfgemeinschaftshalle.(Tanz) Eintritt 5,- DM, Eintrittskarten sind an der Abendkasse erhältlich.
Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung Limburg ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG SCHLUSSFESTSTELLUNG
Das Fiurbereinigungsverfahren von Elz-Malmeneich wird nach § 149 (1) des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.3.1976 - BGBl. I S. 546 - zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.6.1980 - BGBl. I S. 649 mitder Feststellung abgeschlossen, daß die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und daß den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Schlußfeststellung kann binnen 2 Wochen Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung, Abt. Landentwicklung, Parkstr. 44,6200 Wiesbaden, als obere Flurbereinigungsbehörde eingelegt werden.
Der Lauf der Frist beginnt am 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle zu erklären. Siegel Dr. Mohr
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GIROD:
Fastnachtszug
4.3.1984, 14.00 Uhr startet der große Fastnachtsumzug in Girod. Anfahrt der Zugteilnehmer über Neubaugebiet

