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Montabaur 12/9/84

4. Ausbau des Fußweges von der Kapellenstraße

bis zur Kirche 10.000,- DM

5. Restfinanzierung des Ausbaues der Schulstr. 8.000,- DM

6. Grunderwerb und Kostenanteil der Ortsgemeinde zum Ankauf und Abriß von Häusern im Zuge des Ausbaues der Bürgersteige an der L 314-

Ortsteil Girod- 69.000,- DM

7. Erschließung des NeubaugebietesBornstück/

Kappesfeld" einschl. Straßenoberflächenent­wässerungsanteil 95.000,- DM

8. Ausbau der Bürgersteige an der L 314 im Ortsteil

Kleinholbach 30.000,- DM

9. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 15.900,-DM

10.Straßenbeleuchtungserweiterung im Ortsteil

Kleinholbach 6.000,-DM.

11 .Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet

Bornstück/Kappesfeld" Verkabelungsarbeiten 30.000,- DM 12.Straßenoberflächenentwässerungsanteil für

die Zuwegung zum Schützenhaus 5.000,- DM

13. Beteiligung der Ortsgemeinde am Wirtschafts­

wegebau im Rahmen des Flurbereinigungsver­fahrens 34.000,- DM

14. Bau einer Buswartehalle im Ortsteil Klein­holbach 14.000,- DM

15. Abbruchkosten für den ehemaligen Hochbe­hälter 3.500,- DM

16. Haus- und Kanalanschlußkosten für die gemeinde­

eigenen Grundstücke im Erschließungsgebiet Bornstück/Kappesfeld" 25.000,- DM

17. Allgemeiner Grunderwerb 59.000,-DM

18. Zuführung zur allgemeinen Rücklage und

Tilgungsleistungen 2.700,- DM

ZUR FINANZIERUNG STEHEN FOLGENDE MITTEL BEREIT:

1. Zuschuß des Kreises zum Ausbau von 2

Dorfplätzen 9.000,- DM

2. Zuschuß der Teilnehmergemeinschaft zu den

Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungspro­grammes 16.290,-DM

3. Zuweisung des Landes zu der baumchirurgischen

MaßnahmeSommerlinde" 4.950,-DM

4. Ausgleichszahlungen von Beteiligten im Rahmen

des UmlegungsverfahrensBornstück/Kappesfeld 77.000,- DM

5. Erschließungs- und Ausbaubeiträge 93.000,- DM

6. Zuschuß der Teilnehmergemeinschaft zum Ausbau

der Schulstraße 20.000,- DM

7. Landeszuweisung zum Ausbau der Bürgersteige

an der L 314 im Ortsteil Girod 28.000,- DM

8. Landeszuweisung zum Ausbau der Bürgersteige

an der L 314 im Ortsteil Kleinholbach 30.000,- DM

9. Zuweisung des Landes zum Bau einer Wartehalle 7.000,-DM

10. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 103.000,-DM

11 .Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 79.760,- DM

12.Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt (Neuverschuldung) 69.000,- DM

Die Neuvefschuldung bedeutet praktisch eine Vorfinanzierung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen, da deren Abrechnung erst erfolgen kann, wenn das Flurbereinigungsverfahren zum Abschluß gekommen ist. Die sich aus der evtl. Neuverschuldung ergebenden Folgekosten - Zins- und Tilgungsleistungen - beein­trächtigen nicht die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemein­de. Nach den derzeitigen Berechnungen verfügt die Gemeinde auch in den kommenden Jahren über eine solide finanzielle Grundlage.

Dies zeigen die Berechnungen der sogenanntenfreien Finanz­spitze".

1985 Überschuß 130.000,- DM

1986 Überschuß 128.000,- D M

1987 Überschu ß 131.000,- D M.

Weitere Entscheidungen des Rates

a) Ausbau des Fußweges zwischen dem Kapellenweg und der StraßeUnter der Kirche"

Zur Ermittlung für die vorgenannte Baumaßnahme wurde von der Verwaltung eine alternative Kostenberechnung bei Befesti­gung des Weges mit Verbundsteinpflaster bzw. Oberflächen­befestigung in Betonplatten 50 x 5(J cm vorgelegt.

Obwohl sich die 2. Alternative (Verlegung von Betonplatten) als um ca. 750,- DM günstiger erweist, wurde seitens des Bau­amtes eine solche Ausbauart als nicht-ratsam erachtet, da durch fehlenden Unterbau Frostschäden nicht ausgeschlossen werden könnten.

In Kenntnis der vorstehenden Angaben beschloß der Rat zu­nächst eine alternative Ausschreibung der Arbeiten durchzufüh­ren, um dann nach Vorliegen der Kostenangebote endgültig zu entscheiden, welche Ausbauart zur Ausführung gelangen soll.

b) Übertragung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeit&n für die Straßenbeleuchtungsanlage an ein Privatunternehmen

ln früheren Sitzungen wurde infolge des neu abgeschlossenen KEVAG-Konzessionsvertrages bereits darüber beraten, wem künftig die Arbeiten zur Instandsetzung und Wartung an der Straßenbeleuchtungsanlage übertragen werden sollten. Nachdem die Verbandsgemeinde ein günstigeres Angebot gegenüber dem der KEVAG abgegeben hatte, war zunächst die Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde beabsich­tigt. Eine im Dezember 1983 vom Kreis durchgeführte Aus­schreibung führte jedoch zu dem Ergebnis, daß Privatfirmen zu einem noch günstigeren Preis diese Leistungen anboten, so daß nunmehr in der Sitzung am 21.2.84 dem Rat angeraten wurde, die Arbeiten einem Privatunternehmen aus Montabaur zu übertragen.Diesem stimmte der Rat einstimmig zu.

c) Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zur Inanspruchnahme städtischen Perso­nals für die Straßenbeleuchtung

Auch diese Entscheidung stand im Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen KEVAGKonzessionsvertrag.

Durch den mit der Stadt abzuschließenden öffentlich-rechtli­chen Vertrag soll vereinbart werden, daß das von der Stadt beschäftigte Fachpersonal künftig für die Gemeinde folgende Arbeiten ausführen soll:

a) Aufstellen von Beleuchtungsplänen für das Aufstellen von I Straßenleuchten ]

1. in Neubaugebieten, i

2. zur Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der -vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen einschl. der Planung der Kabeltrassen

b) Die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und der Verlegung von Kabeln für die Straßenbeleuch­tungsanlage durch beauftragte Unternehmen

c) die Unterlagen für die Ausschreibung der Arbeiten zur erstmaligen Herstellung sowie zur Verbesserung, Erneue­rung und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen zu erstellen und die Angebote auszuwerten.

Auch zu dieser Regelung erklärte der Rat einstimmig seine Zu­stimmung.

d)Ja" zur Teilnahme am diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Dem Rat wurde das Schreiben der Kreisverwaltung des Wester- waldkreises zur Kenntnis gegeben, aus dem hervorging, daß auch in diesem Jahr wiederum der WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" durchgeführt wird.

Der Rat erklärte, daß sich die Gemeinde in diesem Jahr am genannten Kreiswettbewerb beteiligt.