Montabaur 12/9/84
4. Ausbau des Fußweges von der Kapellenstraße
bis zur Kirche 10.000,- DM
5. Restfinanzierung des Ausbaues der Schulstr. 8.000,- DM
6. Grunderwerb und Kostenanteil der Ortsgemeinde zum Ankauf und Abriß von Häusern im Zuge des Ausbaues der Bürgersteige an der L 314-
Ortsteil Girod- 69.000,- DM
7. Erschließung des Neubaugebietes „Bornstück/
Kappesfeld" einschl. Straßenoberflächenentwässerungsanteil 95.000,- DM
8. Ausbau der Bürgersteige an der L 314 im Ortsteil
Kleinholbach 30.000,- DM
9. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 15.900,-DM
10.Straßenbeleuchtungserweiterung im Ortsteil
Kleinholbach 6.000,-DM.
11 .Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet
„Bornstück/Kappesfeld" Verkabelungsarbeiten 30.000,- DM 12.Straßenoberflächenentwässerungsanteil für
die Zuwegung zum Schützenhaus 5.000,- DM
13. Beteiligung der Ortsgemeinde am Wirtschafts
wegebau im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens 34.000,- DM
14. Bau einer Buswartehalle im Ortsteil Kleinholbach 14.000,- DM
15. Abbruchkosten für den ehemaligen Hochbehälter 3.500,- DM
16. Haus- und Kanalanschlußkosten für die gemeinde
eigenen Grundstücke im Erschließungsgebiet „Bornstück/Kappesfeld" 25.000,- DM
17. Allgemeiner Grunderwerb 59.000,-DM
18. Zuführung zur allgemeinen Rücklage und
Tilgungsleistungen 2.700,- DM
ZUR FINANZIERUNG STEHEN FOLGENDE MITTEL BEREIT:
1. Zuschuß des Kreises zum Ausbau von 2
Dorfplätzen 9.000,- DM
2. Zuschuß der Teilnehmergemeinschaft zu den
Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes 16.290,-DM
3. Zuweisung des Landes zu der baumchirurgischen
Maßnahme „Sommerlinde" 4.950,-DM
4. Ausgleichszahlungen von Beteiligten im Rahmen
des Umlegungsverfahrens „Bornstück/Kappesfeld 77.000,- DM
5. Erschließungs- und Ausbaubeiträge 93.000,- DM
6. Zuschuß der Teilnehmergemeinschaft zum Ausbau
der Schulstraße 20.000,- DM
7. Landeszuweisung zum Ausbau der Bürgersteige
an der L 314 im Ortsteil Girod 28.000,- DM
8. Landeszuweisung zum Ausbau der Bürgersteige
an der L 314 im Ortsteil Kleinholbach 30.000,- DM
9. Zuweisung des Landes zum Bau einer Wartehalle 7.000,-DM
10. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 103.000,-DM
11 .Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 79.760,- DM
12.Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt (Neuverschuldung) 69.000,- DM
Die Neuvefschuldung bedeutet praktisch eine Vorfinanzierung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen, da deren Abrechnung erst erfolgen kann, wenn das Flurbereinigungsverfahren zum Abschluß gekommen ist. Die sich aus der evtl. Neuverschuldung ergebenden Folgekosten - Zins- und Tilgungsleistungen - beeinträchtigen nicht die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde. Nach den derzeitigen Berechnungen verfügt die Gemeinde auch in den kommenden Jahren über eine solide finanzielle Grundlage.
Dies zeigen die Berechnungen der sogenannten „freien Finanzspitze".
1985 Überschuß 130.000,- DM
1986 Überschuß 128.000,- D M
1987 Überschu ß 131.000,- D M.
Weitere Entscheidungen des Rates
a) Ausbau des Fußweges zwischen dem Kapellenweg und der Straße „Unter der Kirche"
Zur Ermittlung für die vorgenannte Baumaßnahme wurde von der Verwaltung eine alternative Kostenberechnung bei Befestigung des Weges mit Verbundsteinpflaster bzw. Oberflächenbefestigung in Betonplatten 50 x 5(J cm vorgelegt.
Obwohl sich die 2. Alternative (Verlegung von Betonplatten) als um ca. 750,- DM günstiger erweist, wurde seitens des Bauamtes eine solche Ausbauart als nicht-ratsam erachtet, da durch fehlenden Unterbau Frostschäden nicht ausgeschlossen werden könnten.
In Kenntnis der vorstehenden Angaben beschloß der Rat zunächst eine alternative Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen, um dann nach Vorliegen der Kostenangebote endgültig zu entscheiden, welche Ausbauart zur Ausführung gelangen soll.
b) Übertragung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeit&n für die Straßenbeleuchtungsanlage an ein Privatunternehmen
ln früheren Sitzungen wurde infolge des neu abgeschlossenen KEVAG-Konzessionsvertrages bereits darüber beraten, wem künftig die Arbeiten zur Instandsetzung und Wartung an der Straßenbeleuchtungsanlage übertragen werden sollten. Nachdem die Verbandsgemeinde ein günstigeres Angebot gegenüber dem der KEVAG abgegeben hatte, war zunächst die Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde beabsichtigt. Eine im Dezember 1983 vom Kreis durchgeführte Ausschreibung führte jedoch zu dem Ergebnis, daß Privatfirmen zu einem noch günstigeren Preis diese Leistungen anboten, so daß nunmehr in der Sitzung am 21.2.84 dem Rat angeraten wurde, die Arbeiten einem Privatunternehmen aus Montabaur zu übertragen.Diesem stimmte der Rat einstimmig zu.
c) Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zur Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung
Auch diese Entscheidung stand im Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen KEVAG—Konzessionsvertrag.
Durch den mit der Stadt abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag soll vereinbart werden, daß das von der Stadt beschäftigte Fachpersonal künftig für die Gemeinde folgende Arbeiten ausführen soll:
a) Aufstellen von Beleuchtungsplänen für das Aufstellen von I Straßenleuchten ]
1. in Neubaugebieten, i
2. zur Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der -vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen einschl. der Planung der Kabeltrassen
b) Die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und der Verlegung von Kabeln für die Straßenbeleuchtungsanlage durch beauftragte Unternehmen
c) die Unterlagen für die Ausschreibung der Arbeiten zur erstmaligen Herstellung sowie zur Verbesserung, Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen zu erstellen und die Angebote auszuwerten.
Auch zu dieser Regelung erklärte der Rat einstimmig seine Zustimmung.
d) „Ja" zur Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
Dem Rat wurde das Schreiben der Kreisverwaltung des Wester- waldkreises zur Kenntnis gegeben, aus dem hervorging, daß auch in diesem Jahr wiederum der Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" durchgeführt wird.
Der Rat erklärte, daß sich die Gemeinde in diesem Jahr am genannten Kreiswettbewerb beteiligt.

