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Montabaur 18/8/84

b) Reduzierung des Zuschußbedarfes im Wirtschaftsbetrieb Forst von 20.380,- DM auf ca. 9.000,-- DM.

c) Senkung der Kosten beim Ausbau der Straße entlang des Friedhofes,

d) Rücklagenentnahme von 24.000,- DM - erwirtschaftet im Haushaltsjahr 1982 -

Schuldenstand zum Ende des Jahres 1983: 200.152,12 DM. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 277,99 DM Verglichen mit der im Lande Rheinland-Pfalz in Gemeinden gleicher Größenordnung ermittelten Pro-Kopf-Verschuldung von 313,00 DM stellt sich die Verschuldung noch als unter­durchschnittlich dar.

HAUSHALTSJAHR 1984

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich gegen­über dem Vorjahr um 5.000,-- DM. Dies ist zurückzuführen auf den Volumensrückgang im Forst um ca. 20.000,- DM dem zugleich Mehreinnahmen aus der Konzessionsabgabe der KEVAG von ca. 10.000,- DM und aus Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen von ca. 5.000,- DM entgegenstehen.

Die zuletzt genannte erwartete Mehreinnahme von ca. 5.000,- DM begründet sich fast ausschließlich auf zusätzliche Einnah­men aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Weiterhin ist positiv herauszustellen, daß sich auch auf der Aus­gabenseite in dem Sektor "Steuern, Zuweisungen und Umlagen" eine Reduzierung abzeichnet. Nach vorläufigen Berechnungen wird gegenüber dem Vorjahr eine Entlastung von ca. 8.500,- DM erwartet. Dies ist zurückzuführen auf die gesenkten Umla­gesätze beim Kreis bzw. der Verbandsgemeinde. Das Ergebnis dieser positiven Entwicklung im Verwaltungshaushalt wird letzt­lich dokumentiert durch den erwirtschafteten Überschuß der sich ergibt bei Gegenüberstellung der Einnahemn und Aus­gaben. Dieser Überschuß, der dem Vermögenshaushalt zuge~ führt wird, ist für 1984 mit 33.000,-- DM veranschlagt. Im Vor­jahr war hier lediglich eine Pflichtzuführung von 3.000,-- DM möglich. Bei diesem Zuführungsbetrag ist noch zu berücksich­tigen, daß die Gemeinde in 1984 als einmalig anzusehende Leistungen im Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren ins­gesamt 13.000,- DM zahlen muß. Diese Ausgaben werden bei der Ermittlung der sogenannten freien Finanzspitze (diese gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ge­meinde) dem Zuführungsbetrag zugeschlagen und lediglich noch um die ordentlichen Tilgungsleistungen, die jährlich zu

erbringen sind, (2.600,- DM) gekürzt. Hieraus resultiert, daß sich für 1984 die echte freie Finanzspitze mit ca. 43.000,- DM Überschuß errechnet.

Eine Zunahme ist hingegen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Von dem Gesamtvolumen von 440.000,- DM entfallen allerdings 200.000,-- DM auf Umschul­dungen, so daß für rein investive Ausgaben nur noch 240.000,-- DM zur Verfügung stehen.

Diese Mittel stehen zur Verwirklichung des vom Rat beschloss senen Investitionsprogrammes bereit. 1984 sollen folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

1. Erschließung "Neuwiese- Kreuzwiese- Strüthehen"

2. Ausbau der Korngasse einschl. Straßen­oberflächenentwässerungsanteil

3. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage

4. Straßenbeleuchtungserweiterung Orgels­weg und Kirchstr.

5. Anschaffung von Tischen und Stühlen für däs Dorfgemeinschaftshaus

6. Ausbau der Kellerräume im Dorfgemein­schaftshaus

7. Allgemeiner Grunderwerb

8. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

9. Tilgungsleistungen an den Bund und an den Kreditmarkt

182.000,-

DM

18.000,-

DM

8.800,-

DM

9.000,-

DM

5.000,-

DM

10.000,-

DM

5.000,-

DM

300,-

DM

2.600,-

DM.

Die Finanzierung der vorgenannten Ausgaben hat folgendes Aussehen:

1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Korngasse 18.000,- DM

2. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 33.000,-- DM

3. Einnahmen aus Krediten (Neuverschul­dung) 189.000, DM.

Zu der vorgesehenen Neuverschuldung ist anzumerken, daß

diese eine Vorfinanzierung von Erschließungs- und Ausbaubei­trägen darstellt, d.h. die Maßnahmen für die zunächst Mittel ausgegeben werden, können nocht nicht abgerechnet und so­mit noch nicht auf die Anlieger umgelegt werden, so daß die Gemeinde hier in Vorlage treten muß. Die vollständige Rück­zahlung des in 1984 aufzunehmenden Darlehens ist für 1986 eingeplant.

AUSBLICK 1985-1987

Die Fertigstellung des Neubaugebietes "Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen", Dorfdurchgrünungsmaßnahme sowie die Erschlie­ßungsmaßnahme "Am Despel", "Langgarten", "Birkenweg", "Gewerbegebiet" und "Am Strüthehen" bilden die Investitions­schwerpunkte der kommenden Jahre. Die Finanzierung dieser Vorhaben wird bei Einhaltung des derzeitigen Investitionspro­grammes sogar ohne die Aufnahme von Fremdkapital (Krediten) möglich sein.

WEITERE ENTSCHEIDUNGEN DES RATES HAUSHALTSÜBEiRSCHREITUNG FÜR 1983 GENEHMIGT 5.500,- DM betrug die Ansatzüberschreitung, die erforderlich wurde zur Unterhaltung der Grundstücke und baulichen An. lagen.

Diese Ansatzüberschreitung steht im Zusammenhang mit der Übernahme der ehemaligen Schule, die nunmehr als Gemein­schaftshaus genutzt wird. Damit im Zusammenhang stehend, wurden Renovierungsarbeiten erforderlich, deren Umfang sich letztendlich als größer erwies als ursprünglich angenommen wur­de. Um diese Mehrausgaben abdecken zu können, wurde be­schlossen hierfür Kosteneinsparungen, die sich im Umlegungs­verfahren ergeben haben, heranzuziehen.

WEG "AN DER WOLFERTSHECK" SOLL WIEDER HERGE­RICHTET WERDEN

Einstimmig votierte der Rat für die Wiederherstellung des Weges Parzelle Nr. 2707 "An der Wolfertsheck". Bevor die Maßnah­me in Angriff genommen wird, soll jedoch vom Kulturamt Westerburg ein Kosten Voranschlag vorgelegt werden.

NENTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Im Strichen u.a." der Ortsgemeinde Nentershausen für die Grundstücke Flur 6, Flurstücke 668 und 667 gemäß § 13 des Bundesbau­gesetzes (BBauG)

hier: Bekanntmachung gern. § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung vom 16.12.1983 die vereinfachte Änderung des Bebauungspla­nes "Im Strichen u.a." gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Bei einer 2-geschossigen Bauweise wird eine Dachneigung . von max. 35° festgesetzt.

2. Es wird ein Drempel von 0.75 m zugelassen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Ädenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, während-den Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in NENTERSHAUSEN während den orts­üblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

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