löntabaur
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Straßenoberflächenentwässerungsanteil für die Verbindung "Im Strichen/Diezer Straße" Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage Renovierung des Daches der Leichenhalle Anschaffung einer Leiter für die Dorfgemeinschaftshalle
Fertigstellung des Dorfplatzes an der Dorfgemeinschaftshalle
Anschaffung eines Grasauffanggerätes
4.000,-- DM 7.500,- DM 3.000,- DM
1.600,-DM
40.000,- DM 1.000,-DM
Die Finanzierung dieser Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:
1. Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde zum
Einbau eines Ventilator in der Schülertoilette 2.000,- DM
2. Kreiszuweisung zum Ausbau des Dorfplatzes 16.000,- DM
3. Grundstückserlöse im Zusammenhang mit
dem Bau der Autobahnauffahrt . 2.800,-- DM
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 31.000,- DM
5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage »5.200,-- DM
6. Aufnahme von Krediten (Neuverschuldung) 22.000,- DM
AUSBLICK 1985-1987
Der weitere Ausbau der Straße "Im Stichen", der Bau eines Kinderspielpjatzes, der Bau eines Bolzplätzes, der Ausbau der Feldstraße und Mittelstraße, die Erschließung "Auf der Bitz" sowie der Ausbau der "Grabenstraße" sind Maßnahmen, die nach den Vorstellungen des Rates in den kommenden Jahren ausgeführt werden sollen. Diese Maßnahmen werden sich jedoch nicht wunschgemäß, d. h. in dem vom Rat gewünschten Zeitraum verwirklichen lassen, da die für die kommenden Jahre prognostizierte Finanzsituation der Gemeinde Investitionsmaßnahmen größeren Umfanges nicht zuläßt. Insofern ist eine Verschiebung der einzelnen Maßnahmen auf spätere Jahre unumgänglich. Nach vorläufigen Berechnungen stellt sich der Verlauf der Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren - ermittelt wurde jeweils die sogenannte freie Finanzspitze" - wie folgt dar: *
1985 Überschuß 1.000,-DM
1986 Fehlbetrag 3.000,-DM
1987 Fehlbetrag 6.000,- DM.
ABSCHLUSS EINER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VEREINBARUNG MIT DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR ZUGESTIMMT
Bereits zum dritten Male stand die Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur in Bezug auf die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für die Wasserversor- gungs- und Abwasserbeseitigungsanlage sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und - wegen auf der Tagesordnung. Nachdem die Entscheidung zum Abschluß dieser Vereinbarung zweimal vertagt wurde, stimmte der Rat in der Sitzung am 14.02.1984 nach Erläuterung und Begründung durch den I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde mehrheitlich zu. Diese Vereinbarung steht im Zusammenhang mit organisatorischen Veränderungen bei der Verbandsgemeinde, sowie mit einer vom Kreis vorgetragenen Prüfungsbeanstandung.
Beides hatte folgendes zym Inhalt:
a) Bislang war die Mittelbereitstellung für Kanalbaumaßnahmen in den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur integriert.
Zum 1.1.1984 wurde dieser Sektor aus dem Haushaltsplan der Verbandsgemeinde herausgenommen und seither in Form eines Eigenbetriebes geführt.
Dies bedeutet, daß fortan in diesem Sektor kostendeckend kalkuliert werden muß, d.h. die Ausführung der Kanalbaumaßnahmen erfordert die Bereitstellung entsprechender Mittel. Bislang, erfolgte die Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushaltes der Verbandsgemeinde. So war ein Haushaltsausgleich für diesen Sektor im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet. Dies bedeutet letztlich, daß die Fehlbeträge durch die von den Gemeinden aufzubringende Verbandsgemeindeumlage abgedeckt wurden.
b) In der vom Kreis vorgetragenen Prüfungsbeanstandung wurde bemängelt, daß sich die Gemeinden nicht an den laufenden Kosten für die Oberflächenentwässerung (Unterhaltungskosten, Abschreibungskosten und ähnliches) beteiligen.
Um der geänderten Situation bei der Verbandsgemeinde bzw. der vom Kreis vorgetragenen Beanstandung Rechnung zu tragen, wird durch den Abschluß der öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen mit der Verbandsgemeinde vereinbart, daß sich die Gemeinde mit einem Anteil von 25 % an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitungen beteiligt (diese Handhabung wurde bereits seit 1975 so praktiziert, jedoch erst jetzt schriftlich fixiert).
Darüber hinaus, und dies stellt sogleich die grundlegende Änderung gegenüber der bisherigen Handhabung dar, wurde vereinbart, daß sich die Gemeinde an den laufenden Kosten der Kanalisation beteiligt mit einem Betrag von 1,50 DM je laufenden Meter Straßenlänge. Gemäß den für die Gemeinde Görgeshausen zugrundezulegenden Straßennetz beträgt der jährliche Aufwand hierfür 3.843,- DM.
Vom 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur wurde in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, daß die Verlagerung des Sektors "Kanalbau" vom Haushalt der Verbandsgemeinde in den Eigenbetrieb zu einer Entlastung des Verbandsgemeindehaushaltes beitrug. Dies sei insofern auch ursächlich für die Senkung der Verbandsgemeindeumlage, die zugleich für die Ortsgemeinde eine Ausgabenentlastung darsteile. Daher stünden den zusätzlich aufzuwendenden Mitteln Ausgabeeinsparungen in etwa der gleichen Höhe gegenüber.
GROßHOLBACH
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 15.02.1984
HAUSHALTSPLAN/HAUSHALTSSATZUNG 1984 BESCHLOSSEN
9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, so lautete das Abstimmungser- ,gebnis überden in der Sitzung vom 15.02.1984 vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes 1984. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzung: VERWALTUNGSHAUSHALT
Einnahme/Ausgabe je 406.000,--DM
VERMÖGENSHAUSHALT
Einnahme/Ausgabe * je 440.000,--DM
Der Gesamtbedarf der Kredite wurde auf 389.000,- DM festgesetzt. Hiervon entfallen 200.000,-- DM auf Umschuldungen, d.h. Ablösung laufender Kreditverträge durch neue Kredite.
Die Neu Verschuldung wurde mit 189.000,- DM veranschlagt.
Die Steuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 220 %
Grundsteuer B" 240 %
Gewerbesteuer 280 %
HUNDESTEUER
fürdenl.Hund 40,--DM
für den 2. Hund 60,-DM
für jeden weiteren Hund 80,-- DM
Prognosen zum Haushaltsverlauf im Jahre 1984, die letztendlich die Grundlage für die Ermittlung der Einzelansätze im Haushaltsplan bilden, sind in zusammengefaßter Form im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben. Hieraus einige Angaben: /
RÜCKBLICK AUF DAS ABGELAUFENE HAUSHALTSJAHR 1983
Die ursprünglich für 1983 vorgesehene Neu Verschuldung konnte unterbleiben. Diese positive Entwicklung ist zurückzuführen auf:
a) Nicht zu verausgabende Sachkosten für das Umlegungsverfahren "Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen"
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