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löntabaur

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Straßenoberflächenentwässerungsanteil für die Verbindung "Im Strichen/Diezer Straße" Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage Renovierung des Daches der Leichenhalle Anschaffung einer Leiter für die Dorfgemein­schaftshalle

Fertigstellung des Dorfplatzes an der Dorf­gemeinschaftshalle

Anschaffung eines Grasauffanggerätes

4.000,-- DM 7.500,- DM 3.000,- DM

1.600,-DM

40.000,- DM 1.000,-DM

Die Finanzierung dieser Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:

1. Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde zum

Einbau eines Ventilator in der Schülertoilette 2.000,- DM

2. Kreiszuweisung zum Ausbau des Dorfplatzes 16.000,- DM

3. Grundstückserlöse im Zusammenhang mit

dem Bau der Autobahnauffahrt . 2.800,-- DM

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 31.000,- DM

5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage »5.200,-- DM

6. Aufnahme von Krediten (Neuverschuldung) 22.000,- DM

AUSBLICK 1985-1987

Der weitere Ausbau der Straße "Im Stichen", der Bau eines Kinderspielpjatzes, der Bau eines Bolzplätzes, der Ausbau der Feldstraße und Mittelstraße, die Erschließung "Auf der Bitz" sowie der Ausbau der "Grabenstraße" sind Maßnahmen, die nach den Vorstellungen des Rates in den kommenden Jahren ausgeführt werden sollen. Diese Maßnahmen werden sich jedoch nicht wunschgemäß, d. h. in dem vom Rat gewünschten Zeit­raum verwirklichen lassen, da die für die kommenden Jahre prognostizierte Finanzsituation der Gemeinde Investitionsmaß­nahmen größeren Umfanges nicht zuläßt. Insofern ist eine Ver­schiebung der einzelnen Maßnahmen auf spätere Jahre unum­gänglich. Nach vorläufigen Berechnungen stellt sich der Verlauf der Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren - ermittelt wurde jeweils die sogenannte freie Finanzspitze" - wie folgt dar: *

1985 Überschuß 1.000,-DM

1986 Fehlbetrag 3.000,-DM

1987 Fehlbetrag 6.000,- DM.

ABSCHLUSS EINER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VEREINBARUNG MIT DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR ZUGESTIMMT

Bereits zum dritten Male stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinba­rung mit der Verbandsgemeinde Montabaur in Bezug auf die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für die Wasserversor- gungs- und Abwasserbeseitigungsanlage sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestra­ßen und - wegen auf der Tagesordnung. Nachdem die Entschei­dung zum Abschluß dieser Vereinbarung zweimal vertagt wurde, stimmte der Rat in der Sitzung am 14.02.1984 nach Erläute­rung und Begründung durch den I. Beigeordneten der Verbands­gemeinde mehrheitlich zu. Diese Vereinbarung steht im Zusam­menhang mit organisatorischen Veränderungen bei der Ver­bandsgemeinde, sowie mit einer vom Kreis vorgetragenen Prü­fungsbeanstandung.

Beides hatte folgendes zym Inhalt:

a) Bislang war die Mittelbereitstellung für Kanalbaumaßnahmen in den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur integriert.

Zum 1.1.1984 wurde dieser Sektor aus dem Haushaltsplan der Verbandsgemeinde herausgenommen und seither in Form eines Eigenbetriebes geführt.

Dies bedeutet, daß fortan in diesem Sektor kostendeckend kalkuliert werden muß, d.h. die Ausführung der Kanalbau­maßnahmen erfordert die Bereitstellung entsprechender Mit­tel. Bislang, erfolgte die Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushaltes der Verbandsgemeinde. So war ein Haushalts­ausgleich für diesen Sektor im Rahmen des Gesamthaushal­tes gewährleistet. Dies bedeutet letztlich, daß die Fehlbeträ­ge durch die von den Gemeinden aufzubringende Verbands­gemeindeumlage abgedeckt wurden.

b) In der vom Kreis vorgetragenen Prüfungsbeanstandung wurde bemängelt, daß sich die Gemeinden nicht an den laufenden Kosten für die Oberflächenentwässerung (Unter­haltungskosten, Abschreibungskosten und ähnliches) betei­ligen.

Um der geänderten Situation bei der Verbandsgemeinde bzw. der vom Kreis vorgetragenen Beanstandung Rechnung zu tragen, wird durch den Abschluß der öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen mit der Verbandsgemeinde vereinbart, daß sich die Gemeinde mit einem Anteil von 25 % an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitun­gen beteiligt (diese Handhabung wurde bereits seit 1975 so praktiziert, jedoch erst jetzt schriftlich fixiert).

Darüber hinaus, und dies stellt sogleich die grundlegende Änderung gegenüber der bisherigen Handhabung dar, wurde vereinbart, daß sich die Gemeinde an den laufenden Kosten der Kanalisation beteiligt mit einem Betrag von 1,50 DM je laufenden Meter Straßenlänge. Gemäß den für die Gemein­de Görgeshausen zugrundezulegenden Straßennetz beträgt der jährliche Aufwand hierfür 3.843,- DM.

Vom 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur wurde in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, daß die Verlagerung des Sektors "Kanalbau" vom Haushalt der Verbandsgemeinde in den Eigenbetrieb zu einer Ent­lastung des Verbandsgemeindehaushaltes beitrug. Dies sei insofern auch ursächlich für die Senkung der Verbandsge­meindeumlage, die zugleich für die Ortsgemeinde eine Aus­gabenentlastung darsteile. Daher stünden den zusätzlich auf­zuwendenden Mitteln Ausgabeeinsparungen in etwa der gleichen Höhe gegenüber.

GROßHOLBACH

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 15.02.1984

HAUSHALTSPLAN/HAUSHALTSSATZUNG 1984 BESCHLOSSEN

9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, so lautete das Abstimmungser- ,gebnis überden in der Sitzung vom 15.02.1984 vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes 1984. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzung: VERWALTUNGSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe je 406.000,--DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe * je 440.000,--DM

Der Gesamtbedarf der Kredite wurde auf 389.000,- DM fest­gesetzt. Hiervon entfallen 200.000,-- DM auf Umschuldungen, d.h. Ablösung laufender Kreditverträge durch neue Kredite.

Die Neu Verschuldung wurde mit 189.000,- DM veranschlagt.

Die Steuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B" 240 %

Gewerbesteuer 280 %

HUNDESTEUER

fürdenl.Hund 40,--DM

für den 2. Hund 60,-DM

für jeden weiteren Hund 80,-- DM

Prognosen zum Haushaltsverlauf im Jahre 1984, die letztend­lich die Grundlage für die Ermittlung der Einzelansätze im Haushaltsplan bilden, sind in zusammengefaßter Form im Vor­bericht zum Haushaltsplan wiedergegeben. Hieraus einige An­gaben: /

RÜCKBLICK AUF DAS ABGELAUFENE HAUSHALTS­JAHR 1983

Die ursprünglich für 1983 vorgesehene Neu Verschuldung konnte unterbleiben. Diese positive Entwicklung ist zurückzuführen auf:

a) Nicht zu verausgabende Sachkosten für das Umlegungsver­fahren "Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen"

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