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Montabaur 15/7/84

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, 26.1.1984

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge

Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.2.84 bis 1.3.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Gackenbach, den 8.2.1984 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Wilhelmi, Ortsbürgermeister (S.)

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl. Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz, GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419; BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

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HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Hübingen für das Jahr 1984 vom 9.2.1984

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.1.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 352.000,- DM

in der Ausgabe auf 352.000,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 275.000,-DM

in der Ausgabe auf 275.000,-- DM

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 137.000,- DM

(Umschuldung)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf -- DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

für den ersten Hund 36,- DM für den zweiten Hund 54,- DM für jeden weiteren Hund 72,-DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 137.000,-OM

(Umschuldung)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für die land-und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

5430 Montabaur, 26.1.1984

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

r HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.2.1984 j)is 1.3.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Hübingen, den 9.2.1984 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen

(S.) * Hoffmann, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübin gen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.83 (GVBI. S. 31).

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ELBERTGEMEINDEN

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NIEDERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am DONNERSTAG, 23. Februar 1984, um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses Niederelbert statt.

1-GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

( (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

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TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984

2. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstel­lung von Teilerschließungsanlagen (Abschnitt Südstraße)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Trassenführung einer 20 kV-Leitung zur Werkstatt für BehinderteAuf der Heide" (Vorschlag der KEVAG)

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