Montabaur 12/7/84
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet
am DONNERSTAG, 23. Februar 1984 um 20.00 Uhr
im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 17.11.1983 und 15.12.1983
2. Beratung und Beschlußfassung über die namentliche Bezeichnung eines Bebauungsplanes
3. Beratung und. Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Haid" gern. § 31 Abs. 2 BBauG.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Wartung und Instandsetzung. der Straßenbeleuchtungsanlage
5. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Montabaur und den zur Verbandsgemeinde Montabaur gehörenden Ortsgemeinden über die Inanspruchnahme von städtischem Personal für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschriften (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates vom 17.11.1983 und 15.12.83
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe eines Pflanzplanes für den Kirmesplatz
3. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf einer Straßenparzelle
4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
5. Verschiedenes.
5411 Neuhäusel, 13.2.1984
Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1984 vom 9.2.1984
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7.2.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
697.000,- DM 697.000,-DM
924.000,- DM 924.000,- DM
463.000,- DM (Umschuldung)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf —DM
§ 3
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 48,- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,- DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 463.000,- DM j
(Umschuldung) j
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen) j
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v. H.
b) für Grundstücke B) Hebesatz 240 v. H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v. H.
5430 Montabaur, 7.2.1984
Kreisverwaltung
des Westerwald kreises
Abt. I Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.2.1984 bis 1.3.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Simmern, den 9.2.1984 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schneider, Ortsbürgermeister
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HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be- [ gründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz — GemO — vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419,
BS 2020 -1) zuletzt geändert durch das Lapdesgesetz vom
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Fortsetzung der Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 2. Februar 1984
Stellungnahmen der Ratsfraktjonen zum vorgelegten Haushaltsplan 1984
CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Alexander dankte zunächst dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie der Verbandsgemeindeverwaltung für die Vorlage des übersichtlichen Zahlenwerkes und für den ausführlichen Bericht des Ortsbürger meisters zum Haushaltsplan 1984.
Dem gäbe es nicht mehr viel hinzuzufügen, er erwähnte aber nochmals den Planansatzvon 20.000,- DM für die Begrünung der Ortsdurchfahrt und sprach die Erwartung aus, daß viele Anlieger an der Hauptstraße dem Vorhaben der Ortsgemeinde positiv gegenüberstehen.
Kosten würden durch diese Maßnahme auf die Anlieger nicht
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