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Montabaur 12/7/84

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet

am DONNERSTAG, 23. Februar 1984 um 20.00 Uhr

im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 17.11.1983 und 15.12.1983

2. Beratung und Beschlußfassung über die namentliche Be­zeichnung eines Bebauungsplanes

3. Beratung und. Beschlußfassung über einen Antrag auf Befrei­ung von den Festsetzungen des BebauungsplanesAuf der Haid" gern. § 31 Abs. 2 BBauG.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Wartung und Instand­setzung. der Straßenbeleuchtungsanlage

5. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Monta­baur und den zur Verbandsgemeinde Montabaur gehörenden Ortsgemeinden über die Inanspruchnahme von städtischem Personal für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschriften (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates vom 17.11.1983 und 15.12.83

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe eines Pflanz­planes für den Kirmesplatz

3. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf einer Straßenparzelle

4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Gewäh­rung eines Zuschusses

5. Verschiedenes.

5411 Neuhäusel, 13.2.1984

Hümmerich, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1984 vom 9.2.1984

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7.2.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

697.000,- DM 697.000,-DM

924.000,- DM 924.000,- DM

463.000,- DM (Umschuldung)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen aufDM

§ 3

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Simmern für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 463.000,- DM j

(Umschuldung) j

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen) j

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v. H.

b) für Grundstücke B) Hebesatz 240 v. H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v. H.

5430 Montabaur, 7.2.1984

Kreisverwaltung

des Westerwald kreises

Abt. I Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.2.1984 bis 1.3.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Simmern, den 9.2.1984 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schneider, Ortsbürgermeister

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HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be- [ gründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Sim­mern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419,

BS 2020 -1) zuletzt geändert durch das Lapdesgesetz vom

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Fortsetzung der Berichterstattung über die Sitzung des Orts­gemeinderates Simmern vom 2. Februar 1984

Stellungnahmen der Ratsfraktjonen zum vorgelegten Haus­haltsplan 1984

CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Alexander dankte zunächst dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie der Ver­bandsgemeindeverwaltung für die Vorlage des übersichtlichen Zahlenwerkes und für den ausführlichen Bericht des Ortsbürger meisters zum Haushaltsplan 1984.

Dem gäbe es nicht mehr viel hinzuzufügen, er erwähnte aber nochmals den Planansatzvon 20.000,- DM für die Begrünung der Ortsdurchfahrt und sprach die Erwartung aus, daß viele Anlieger an der Hauptstraße dem Vorhaben der Ortsgemeinde positiv gegenüberstehen.

Kosten würden durch diese Maßnahme auf die Anlieger nicht

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