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Montabaur 10/7/84

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Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, dem 21. Februar 1984, findet um 17.00 Uhr im Sitzungsaal der Kläranlage in Bad Ems die 30. Sitzung des ZweckverbandesAbwasserverband Bad Ems" statt. Tagesordnung:

Öffentlicher Teil: ,

1. Kreditaufnahme

2. Verbindungssammler II. BA

3. Stand der Bauausführung RüB 1 und Weiterführung der Maßnahme

4. Verbindungssammler im Stadtbereich Bad Ems Diel, Verbandsvorsteher

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am MONTAG, 20. Februar 1984, 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

A) öffentlicher Teil:

1. Beratung des Ausbauentwurfes der Straßen im Erschließungs­bereichNörrenpfad"

2. Weitere Teilerneuerung des Erlenweges

3. a) Ausbau des WegesIm Gehege"

b) Festlegung des Gemeindeanteils an den Ausbaukosten

4. Abschluß eines Vertrages über die Wartung und Unterhaltung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage sowie Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Monta­baur

5. Renovierung des Gemeindehauses a a) Außenfassade

q b) Sitzungssaal

6. Renovierung der ehern. Friedhofshalle

a) Dacheindeckung

b) anderweitige Verwendung

7 Renovierung der ehern. Backstube in der Gemeindebücherei

8. Ausbau des KinderspielplatzesAuf der Höll"

9. Erwerb eines notwendigen Geräts zur Herrichtung der Grab­stätten auf dem Friedhof

10. Zuschußgewährung an den Kindergarten - Antrag der SPD 11 .Beteiligung der Gemeinde an der Novellierung des

Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 12. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.

B) nichtöffentlicher Teil:

1. Personalangelegenheiten

2. Abrechnung der Friedhofserweiterung

3. Bauanträge, Bauanfragen

4. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.

Fraktionssitzung FWG: Freitag, 17.2.1984, 19.00 Uhr im Ge­meindehaus.

5411 Eitelborn, 13.2.1984 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesHelfensteinstraße-Bodenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplan­änderung

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat am 10.11.1983 den Be­schluß gefaßt, den BebauungsplanHelfensteinstraße-Bodenweg" zu ändern und diese Bebauungsplanänderung am 11.1,1984 als Satzung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

1. Die in einer Breite von 8,50 m ausgewiesene Straßenver­kehrsfläche wird auf 7,00 m reduziert

2. Der in einer Länge von ca. 30 m und einer Breite von 3,00 m ausgewiesene Parkstreifen entlang dieser Straßenverkehrs­fläche entfällt.

3. Entsprechend der Änderung zu 1 und 2 werden die überbau­baren Flächen entlang der Erschließungsstraße geändert.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 2.2.1984(Az. 6a/60, 610-13 ) die Genehmigung der Be­bauungsplanänderung erteilt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichte­rung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung-mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes­baugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan".

Die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanänderung rrit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die genehmigten Unterlagen können bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Monta­baur, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Änderungsbereich ist in der nachstehend abgedruckten Skizze dargestellt.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a des Bundesbauge­setzes sowie § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) hingewiesen.

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