Montabaur 10/7/84
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Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 21. Februar 1984, findet um 17.00 Uhr im Sitzungsaal der Kläranlage in Bad Ems die 30. Sitzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" statt. Tagesordnung:
Öffentlicher Teil: ,
1. Kreditaufnahme
2. Verbindungssammler II. BA
3. Stand der Bauausführung RüB 1 und Weiterführung der Maßnahme
4. Verbindungssammler im Stadtbereich Bad Ems Diel, Verbandsvorsteher
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am MONTAG, 20. Februar 1984, 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
A) öffentlicher Teil:
1. Beratung des Ausbauentwurfes der Straßen im Erschließungsbereich „Nörrenpfad"
2. Weitere Teilerneuerung des Erlenweges
3. a) Ausbau des Weges „Im Gehege"
b) Festlegung des Gemeindeanteils an den Ausbaukosten
4. Abschluß eines Vertrages über die Wartung und Unterhaltung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage sowie Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur
5. Renovierung des Gemeindehauses a a) Außenfassade
q b) Sitzungssaal
6. Renovierung der ehern. Friedhofshalle
a) Dacheindeckung
b) anderweitige Verwendung
7 Renovierung der ehern. Backstube in der Gemeindebücherei
8. Ausbau des Kinderspielplatzes „Auf der Höll"
9. Erwerb eines notwendigen Geräts zur Herrichtung der Grabstätten auf dem Friedhof
10. Zuschußgewährung an den Kindergarten - Antrag der SPD 11 .Beteiligung der Gemeinde an der Novellierung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 12. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.
B) nichtöffentlicher Teil:
1. Personalangelegenheiten
2. Abrechnung der Friedhofserweiterung
3. Bauanträge, Bauanfragen
4. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.
Fraktionssitzung FWG: Freitag, 17.2.1984, 19.00 Uhr im Gemeindehaus.
5411 Eitelborn, 13.2.1984 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße-Bodenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn
Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat am 10.11.1983 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan „Helfensteinstraße-Bodenweg" zu ändern und diese Bebauungsplanänderung am 11.1,1984 als Satzung beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
1. Die in einer Breite von 8,50 m ausgewiesene Straßenverkehrsfläche wird auf 7,00 m reduziert
2. Der in einer Länge von ca. 30 m und einer Breite von 3,00 m ausgewiesene Parkstreifen entlang dieser Straßenverkehrsfläche entfällt.
3. Entsprechend der Änderung zu 1 und 2 werden die überbaubaren Flächen entlang der Erschließungsstraße geändert.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 2.2.1984(Az. 6a/60, 610-13 ) die Genehmigung der Bebauungsplanänderung erteilt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung-mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan".
Die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanänderung rrit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die genehmigten Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.
Der Änderungsbereich ist in der nachstehend abgedruckten Skizze dargestellt.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a des Bundesbaugesetzes sowie § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) hingewiesen.
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