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Montabaur 17/6/84

geshausen dem Jubelpaar recht herzlich. Wir wünschen beiden von Herzen viel Glück und Gesundheit für ihr weiteres Leben.

gez. Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heil­berscheid vom 30.1.1984

Haushaltssatzung / Haushaltsplan 1984 beschlossen Nach Erläuterung durch den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur stimmte der Rat ein­stimmig den vorgelegten Planwerken (Haushaltsplan und Haus­haltssatzung 1984) zu.

Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahme/Ausgabe je 397.000,- DM

Vermögenshaushalt

Einnahme/Ausgabe je 273.000,-- DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 20.000,- DM festge­setzt und beinhaltet keine. Neuverschuldung, sondern lediglich Umschuldungen, d. h. Ablösung laufender Kreditverträge durch neue Darlehen.

Die Steuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverän­dert und sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %

Gewerbesteuer 280 %

Hundesteuer: für den 1. Hund 36,- DM

für den 2. Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

Aussagen über die Finanzsituation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Auszüge hieraus sind nachstehend wiedergegeben:

RÜCKBLICK AUF 1983

Positiv ist für 1983 herauszustreiche, daß die ursprünglich vor­gesehene Neuverschuldung von 54.000,- DM nicht notwendig wurde. Dies wurde bedingt durch einen höheren Zuführungsbe­trag vom Verwaltungshaushalt sowie Ausgabeeinsparungen bei verschiedenen Haushaltsstellen.

Im Vermögenshaushalt wurden zudem Mehreinnahmen bei den Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie den Ausgleichszah­lungen von Beteiligten im Umlegungsverfahren "Brunnenstraße" (verzeichnet. Um letztlich eine Neuverschuldung zu verhindern, wurde noch der Rücklagenstand (Guthaben der Gemeinde) zu einem Großteil in Anspruch genommen. Nach Abschluß der 'Haushaltsjahre 1983 wird voraussichtlich noch ein Rücklagen­bestand von 11.000,-- DM verbleiben. Dem stehen allerdings noch Schulden aus laufenden Kreditverträgen in Höhe von ca. 20.000,- DM gegenüber. Die Pro-Kopfverschuldung errechnet sich mit ca. 38,46 DM und liegt damit deutlich unter dem im Land Rheinland-Pfalz ermittelten Durchschnittswert für Gemein­den vergleichbarer Größenordnung.

HAUSHALTSJAHR 1984 VERWALTUNGSHAUSHALT

Auch in 1984 ist ein Volumensrückgang gegenüber dem Vorjahr festzustellen (minus 3.000,- DM).

Insgesamt betrachtet, stellt sich die Situation im Verwaltungs­haushalt positiv dar. Während im Haushaltsjahr 1983 nur 28.000,-- DM als Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt zur Verfügung standen, werden gemäß den Planansätzen in 1984 69.000,- DM zugeführt werden können. Somit stehen der Ge­meinde 41.000,- DM mehr an freien Haushaltsmittel zur Ver­fügung, die den Handlungsspielraum für zu tätigende Investitio­nen erheblich erweitern. Zurückzuführen ist diese Entwicklung euf die in 1984 nicht mehr zu erbringenden Sachkosten für ein Umlegungsverfahren (1983 waren hierfür noch 20.000,- DM aufzuwenden) und auf Mehreinnahmen im Sektor "Steuern, Umlagen, Allgemeine Zuweisungen".

Auswirkungen auf den Verlauf der Haushaltswirtschaft im Jahre 1984 haben auch organisatorische Veränderungen in Be­zug auf neue vertragliche Regelungen (neuer Konzessionsver­trag mit der KEVAG und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur). Einige damit im Zu­sammenhang stehende Faktoren sind nachstehend genannt:

1. Auswirkungen im Zusammenhang mit dem neu abgeschlos­senen Konzessionsvertrag mit der KEVAG:

a) Die Ortsgemeinde erwirbt die komplette Straßenbeleuch­tungsanlage und hat hierfür 5.700,- DM aufzuwenden.

b) Die KEVAG zahlt rückwirkend ab 1.7.1982 eine erhöhte Konzessionsabgabe. Der Gemeinde fließen hieraus 10.400,- DM zu.

c) Wegen der rückwirkend in Kraft getretenen Wirksamkeit des Vertrages sind an die KEVAG noch Unterhaltungs­aufwendungen zu entrichten.

Dies belastet die Gemeinde mit 5.600,- DM.

d) Da künftig die Unterhaltungsarbeiten für die Straßenbe­leuchtungsanlage nicht mehr in der Verpflichtung der KEVAG stehen, sondern einem Dritten übertragen wer­den sollen,sind auch hierfür zusätzliche Kosten bereitzu­stellen. Überschlägiger Ansatz hierfür: 1.500,- DM.

2. Nach Übernahme der Abwasserbeseitigung durch den Eigen­betrieb der Verbandsgemeinde wurde durch den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Verbands­gemeinde und der Ortsgemeinde geregelt, daß diese einen laufenden Kostenanteil für die Oberflächenentwässerung der gemeindlichen Straßen an das Verbandsgemeindewerk zahlt.

Die Kostenbelastung für die Gemeinde wurde hierfürmit 4.620,-- DM veranschlagt. Andererseits bewirkt diese orga­nisatorische Veränderung eine Senkung des Verbandsgemein­deumlagesatzes um insgesamt 2 %. Dies bedeutet für die Ge­meinde eine Entlastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 5.000,- DM.

VERMÖGENSHAUSHALT

Das Volumen des Vermögenshaushaltes wird bestimmt durch die zu realisierenden Investitionsmaßnahmen. Schwerpunkt stellt hier der Ausbau der "Hettensteinstraße" dar. Hierfür sind Baukosten von 2^5.000,- DM veranschlagt. Dieser Ausbau er­folgt in Abweichung zu dem beschlossenen Investitionspro­gramm. Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen "Am Gäßchen" und Erschließung "Brunnenstraße" werden aufgrund eines Ratsbeschlusses um ein Jahr verschoben.

Weiterhin sind Haushaltsmittel für folgende Maßnahmen bereit­gestellt:

1. Beteiligung der Ortsgemeinde an den Kosten für

den Einbau neuer Fenster in der Schule 6.500,-

2. Erwerb von Straßenparzellen 1.500,-

3. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 5.700,--

4. Anschaffung eines Rasenmähers 6.000,-

5. Bau einer Wartehalle 8.000,-

6. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt

und Umschuldungen 20.300,-

DM

DM

DM

DM

DM

DM

Finanziert werden diese Ausgaben durch folgende Einnahmen:

1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge 149.000,- DM

2. Zuweisungen des Landes zum Bau einer

Wartehalle 4.000,- DM

3. Einnahmen aus der Veräußerung von Grund­stücken 20.000,- DM

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 69.000,- DM

5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 11.000,-- DM

6. Umschuldung 20.000,-DM

(hierbei handelt es sich um einen sogenannten "durchlaufenden Posten", d. h. dieser wirkt

sich in Einnahmen und Ausgaben gleich aus)