Montabaur 17/6/84
geshausen dem Jubelpaar recht herzlich. Wir wünschen beiden von Herzen viel Glück und Gesundheit für ihr weiteres Leben.
gez. Herz, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 30.1.1984
Haushaltssatzung / Haushaltsplan 1984 beschlossen Nach Erläuterung durch den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur stimmte der Rat einstimmig den vorgelegten Planwerken (Haushaltsplan und Haushaltssatzung 1984) zu.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahme/Ausgabe je 397.000,- DM
Vermögenshaushalt
Einnahme/Ausgabe je 273.000,-- DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 20.000,- DM festgesetzt und beinhaltet keine. Neuverschuldung, sondern lediglich Umschuldungen, d. h. Ablösung laufender Kreditverträge durch neue Darlehen.
Die Steuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 220 %
Grundsteuer B 240 %
Gewerbesteuer 280 %
Hundesteuer: für den 1. Hund 36,- DM
’ für den 2. Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM.
Aussagen über die Finanzsituation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Auszüge hieraus sind nachstehend wiedergegeben:
RÜCKBLICK AUF 1983
Positiv ist für 1983 herauszustreiche, daß die ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 54.000,- DM nicht notwendig wurde. Dies wurde bedingt durch einen höheren Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt sowie Ausgabeeinsparungen bei verschiedenen Haushaltsstellen.
Im Vermögenshaushalt wurden zudem Mehreinnahmen bei den Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie den Ausgleichszahlungen von Beteiligten im Umlegungsverfahren "Brunnenstraße" (verzeichnet. Um letztlich eine Neuverschuldung zu verhindern, wurde noch der Rücklagenstand (Guthaben der Gemeinde) zu einem Großteil in Anspruch genommen. Nach Abschluß der 'Haushaltsjahre 1983 wird voraussichtlich noch ein Rücklagenbestand von 11.000,-- DM verbleiben. Dem stehen allerdings noch Schulden aus laufenden Kreditverträgen in Höhe von ca. 20.000,- DM gegenüber. Die Pro-Kopfverschuldung errechnet sich mit ca. 38,46 DM und liegt damit deutlich unter dem im Land Rheinland-Pfalz ermittelten Durchschnittswert für Gemeinden vergleichbarer Größenordnung.
HAUSHALTSJAHR 1984 VERWALTUNGSHAUSHALT
Auch in 1984 ist ein Volumensrückgang gegenüber dem Vorjahr festzustellen (minus 3.000,- DM).
Insgesamt betrachtet, stellt sich die Situation im Verwaltungshaushalt positiv dar. Während im Haushaltsjahr 1983 nur 28.000,-- DM als Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt zur Verfügung standen, werden gemäß den Planansätzen in 1984 69.000,- DM zugeführt werden können. Somit stehen der Gemeinde 41.000,- DM mehr an freien Haushaltsmittel zur Verfügung, die den Handlungsspielraum für zu tätigende Investitionen erheblich erweitern. Zurückzuführen ist diese Entwicklung euf die in 1984 nicht mehr zu erbringenden Sachkosten für ein Umlegungsverfahren (1983 waren hierfür noch 20.000,- DM aufzuwenden) und auf Mehreinnahmen im Sektor "Steuern, Umlagen, Allgemeine Zuweisungen".
Auswirkungen auf den Verlauf der Haushaltswirtschaft im Jahre 1984 haben auch organisatorische Veränderungen in Bezug auf neue vertragliche Regelungen (neuer Konzessionsvertrag mit der KEVAG und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur). Einige damit im Zusammenhang stehende Faktoren sind nachstehend genannt:
1. Auswirkungen im Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen Konzessionsvertrag mit der KEVAG:
a) Die Ortsgemeinde erwirbt die komplette Straßenbeleuchtungsanlage und hat hierfür 5.700,- DM aufzuwenden.
b) Die KEVAG zahlt rückwirkend ab 1.7.1982 eine erhöhte Konzessionsabgabe. Der Gemeinde fließen hieraus 10.400,- DM zu.
c) Wegen der rückwirkend in Kraft getretenen Wirksamkeit des Vertrages sind an die KEVAG noch Unterhaltungsaufwendungen zu entrichten.
Dies belastet die Gemeinde mit 5.600,- DM.
d) Da künftig die Unterhaltungsarbeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr in der Verpflichtung der KEVAG stehen, sondern einem Dritten übertragen werden sollen,sind auch hierfür zusätzliche Kosten bereitzustellen. Überschlägiger Ansatz hierfür: 1.500,- DM.
2. Nach Übernahme der Abwasserbeseitigung durch den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde wurde durch den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde geregelt, daß diese einen laufenden Kostenanteil für die Oberflächenentwässerung der gemeindlichen Straßen an das Verbandsgemeindewerk zahlt.
Die Kostenbelastung für die Gemeinde wurde hierfürmit 4.620,-- DM veranschlagt. Andererseits bewirkt diese organisatorische Veränderung eine Senkung des Verbandsgemeindeumlagesatzes um insgesamt 2 %. Dies bedeutet für die Gemeinde eine Entlastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 5.000,- DM.
VERMÖGENSHAUSHALT
Das Volumen des Vermögenshaushaltes wird bestimmt durch die zu realisierenden Investitionsmaßnahmen. Schwerpunkt stellt hier der Ausbau der "Hettensteinstraße" dar. Hierfür sind Baukosten von 2^5.000,- DM veranschlagt. Dieser Ausbau erfolgt in Abweichung zu dem beschlossenen Investitionsprogramm. Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen "Am Gäßchen" und Erschließung "Brunnenstraße" werden aufgrund eines Ratsbeschlusses um ein Jahr verschoben.
Weiterhin sind Haushaltsmittel für folgende Maßnahmen bereitgestellt:
1. Beteiligung der Ortsgemeinde an den Kosten für
den Einbau neuer Fenster in der Schule 6.500,-
2. Erwerb von Straßenparzellen 1.500,-
3. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 5.700,--
4. Anschaffung eines Rasenmähers 6.000,-
5. Bau einer Wartehalle 8.000,-
6. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt
und Umschuldungen 20.300,-
DM
DM
DM
DM
DM
DM
Finanziert werden diese Ausgaben durch folgende Einnahmen:
1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge 149.000,- DM
2. Zuweisungen des Landes zum Bau einer
Wartehalle 4.000,- DM
3. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 20.000,- DM
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 69.000,- DM
5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 11.000,-- DM
6. Umschuldung 20.000,-DM
(hierbei handelt es sich um einen sogenannten "durchlaufenden Posten", d. h. dieser wirkt
sich in Einnahmen und Ausgaben gleich aus)

