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Montabaur 11/6/84

Zuschauer sind wie immer zu allen Spielen recht herzlich eingeladen.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Mähnenverein Ruppach

Am Samstag, dem 11.2.1984 um 20.11 Uhr, findet in der Ruhbergschenke" unsere Karnevalsveranstaltung statt.

Wir laden alle Närrinnen und Narren zu Büttenreden, Tanz und Frohsinn ein.

AUGST

Untersuchung der Schulneulinge 1984 von Eitelborn und Neuhäusel

Die Untersuchung der Schulneulinge durch das Gesundheits­amt Montabaur findet wie folgt statt:

DIENSTAG, 21. Februar 1984

ab 8.30 bis 9.30 Uhr Mädchen aus Neuhäusel

ab 9.30 Uhr Buben aus Neuhäusel

DONNERSTAG, 23. Februar 1984

ab 8.30 bis 9.30 Uhr Mädchen aus Eitelborn

ab 9.30 bis 10.30 Uhr Buben aus Eitelborn, die im Jahr

1977 geboren sind

ab 10.30 Uhr Buben aus Eitelborn, die 1978 ge­

boren sind.

EITELBORN:

Ortsbürgermeister lädt zur Erörterung der Ausbaupläne 'Nörrenpfad "ein

Zu einer öffentlichen Vorerörterung der Planunterlagen zum Ausbau der Erschließungsmaßnahme Nörrenpfad - Steinstraße, Nörrenpfad, Verbindungswege zum Hunselweg - lade ich hiermit alle Anlieger.für

Mittwoch, den 15. Februar 1984, abends 20.00 Uhr in die GaststätteWesterwälder Hof" sehr herzlich ein.

Selbstverständlich sind bei diesem Gespräch alle interessierten Einwohner unserer Gemeinde sehr willkommen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Kadenbach für das Jahr 1984 vom 6.2.1984

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaurals Aufsichtsbehörde vom 1.2.84 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 659.000,-DM

in der Ausgabe auf 659.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

jn der Einnahme auf 1.320.000,- DM

in der Ausgabe auf 1.320.000,-DM

festgesetzt.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen aufDM

§ 3

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt.

1

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 98.000,- DM

(Umschuldung)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v. H.

b) für GrundstückeB) Hebesatz 240 v. H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v. H.

5430 Montabaur, den 1.2.1984

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

(S.)

i.A. Meckel

Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.2.1984 bis 23.2.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Kadenbach, 6.2.1984

Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach

(S.) Karbach, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kaden­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419,

BS 2020 -1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

KADENBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 25.1.1984

§ 2

Es werden festgesetzt

,] der Gesamtbetrag der Kredite auf lUmschulduno)

Nachdem bereits in der vorherigen Ausgabe des Wochenblattes über die Verabschiedung des Haushaltsplanes bzw. der Haushalts 98.000,-- DM Satzung 1984 berichtet wurde, werden nachstehend noch