Montabaur 23/5/84
lässiges oder vorsätzliches Verhalten ihrer Organe oder ihrer Beauftragten zurückzuführen sind, haftet.
Die Abstellung der Fahrzeuge erfolgt nun auf eigene Gefahr, die Ortsgemeinde haftet somit nicht für Schäden, die durch die Benutzung des Parkplatzes entstehen.
Installation einer zusätzlichen Straßen leuchte Durch einstimmige Entscheidung des Rates wurde der Auftrag zur Installation einer neuen Straßenleuchte in der Kirch- straße im Bereich des Anwesens Schlosser vergeben.
Schulweg dem öffentlichen Verkehr gewidmet Aus formalen Gründen wurde vom Rat beschlossen, den Schulweg (Fußweg) verlaufend von der Parzelle 237 (im Boden) bis Parzelle 252 (Bienenstück) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.10.1983 festgelegt.
Da der Schulweg auf den Fußgängerverkehr beschränkt ist, wurde bestimmt, diesen weder als Erschließungs- noch als Ausbaumaßnahme abzurechnen. Die Herstellungskosten stehen somit in vollem Umfange in der Kostenlast der Gemeinde.
Die Widmung wurde ausgesprochen, nachdem nunmehr durch die Fertigstellung der Straße "Im Boden" der Anschluß hergestellt ist.
IHORBACH
Öffentliche Bekanntmachung
.der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr F1984 vom 27.1.1984
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehöde vom 23.1.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf . 485.000,-- DM
in der Ausgabe auf 485.000,- DM
|VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf ‘festgesetzt.
265.000,- DM 265.000,-DM
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 15.000,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf —DM
§ 3
[Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
[1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.
|2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,-- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 15.000,-- DM
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v. H.
b) für Grundstücke )B) Hebesatz 240 v. H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v. H.
5430 Montabaur, den 23. Januar 1984 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (S.) i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.2.1984 bis 16.2.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Horbach, den 27. Jan. 1984
Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.) i.V. Noll, 1. Ortsbeigeordneter
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Aussdhließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach» dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419,
BS 2020 -1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
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HORBACH Grundschule Horbach
Der Eltemsprechtag der Grundschule Horbach findet statt am Samstag, dem 4.2.1984, von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr in den Klassenräumen der jeweiligen Schüler Die Erziehungsberechtigten sind herzlich eingeladen, die Möglichkeiten eines Gespräches mit dem Klassenlehrer ihres Kindes wahrzunehmen.
GACKENBACH
Möhnentreffen
Alle Gackenbacher Möhnen werden gebeten, am Donnerstag, dem 9.2.1984 um 20.00 Uhr im Vereinslokal Beate Schneider, einzutreffen.
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da noch verschiedene wichtige Punkte zu beraten sind.
HORBACH Spvgg. Horbach
Am Wochenende kommt es zu folgenden Spielen:
5. Febr. 1984 Winden/Horbach I — Balduinstein I um 14.30 Uhr in Winden . Die II. Mannschaft hat spielfrei.

