Montabaur 20/5/84
Die Verbandsgemeinde Montabaur und der Westerwaldkreis haben somit dazu-beigetragen,daß sich die Haushaltssituation der Ortsgemeinde verbessern konnte.
5. Die Zinsausgaben gehen gegenüber dem Vorjahr erheblich zurück (./. 7.000,- DM) Die vorgesehene Darlehensrückzahlurig und die veranschlagte Sondertilgung ermöglichen diese Ausgabeneinsparung.
Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gibt die sog. „freie Finanzspitze". Die wurde für 1984 mit 113.000,- DM ermittelt und bescheinigt der Gemeinde solide Finanzverhältnisse.
Vermögenshaushalt
Das am 9.11.1983 vom Ortsgemeinderat einstimmig verabschiedete Investitionsprogramm diente der Verwaltung als
Vorlage zur Erstellung des Vermögenshaushaltes.
Ausweislich der aus diesem Programm zu entnehmenden Maßnahmen wurden Haushaltsmittel für folgende Vorhaben bereitgestellt:
1. Erneuerung des Eingangsbereiches zum Gemeinde-
haus
10.000,-
DM
2.
Schaffung eines Dorfplatzes
einschließlich einer Grünanlage
40.000,-
DM
3.
Ausstattung der Freifläche an der
Kirche
60.000,-
DM
4.
Neugestaltung der Kinderspielplätze
10.000,-
DM
5.
Bau einer Flutlichtanlage am Sport
platz
40.000,-
DM
6.
Ortsdurchgrünungsmaßnahmen
10.000,-
DM
7.
Bau von Wanderwegen
20.000,-
DM
8.
Erwerb von Straßenparzellen
2.000,-
DM
9.
Kostenanteil der Ortsgemeinde beim
Ausbau der Ortsdurchfahrt
2.000,-
DM
10.
Ausbau „Zum Mühlenberg"
80.000,-
DM
11.
Ausbau der Triftstraße „unterer<Teil"
einschließlich Grunderwerb und Straßen-
Oberflächenentwässerungsanteil
195.000,-
DM
12.
Erschließung „Auf der Höh"
-Baustraßenunterhaltung-
10.000,-
DM
13.
Ausbau der Westerwaldstraße einschl.
Straßenoberflächenentwässerungsanteil 69.000,-
DM
14.
Ausbau der Westerwaldstraße einschl.
Straßenoberflächenentwässerungsanteil 107 .-00,-
DM
15.
Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 13.200,-
DM
16.
Straßenbeleuchtungserweiterung
innerhalb des Ortsgebietes
10.000,-
DM
17.
Beteiligung der Ortsgemeinde an den
Anschaffungskosten für den Steiger
2.600,-
DM
18.
Straßenbeleuchtung „Auf der Höh"
35.000,-
DM
19.
Bau eines Dorfgemeinschaftshauses
-Planungskosten—
30.000,-
DM
20.
Allgemeiner Wirtschaftswegebau
20.000,-
DM
21.
Ausbau des Wirtschaftsweges
Trift von Happe bis zum Hochbehälter 50.000,-
DM
22.
Erwerb von Grundstücken
96.000,-
DM
23.
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
-Planabrundungsbetrag
200,-
DM
24.
ordentliche Tilgung von Krediten an den
Kreditmarkt
2.500,-
DM
25. Rückzahlung des in 1982 aufgenommenen Darlehens in Höhe von 292.000,-DM und Sondertilgung in Höhe von 15.500,-
307.500,- DM
26. Umschuldung 98.000,- DM
Die Finanzierung dieses 26 Punkte umfassenden Ausgabenkata- loges soll durch die nachfolgend aufgeführten Einnahmen sichergestellt werden:
1. Kreiszuschuß zum Bau der Flutlichtanlage
2.000,- DM
2. Erschließungs-und Ausbaubeiträge 291.000,- DM
3. Baukostenerstattung durch die Verbands
gemeinde beim Kanalbau „In der Gartenstraße" 9.000,- DM
4. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken 310.000,- DM
5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 116.000,- DM
6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 494.000,- DM
7. Umschuldung 98.000,- DM
Ausblick 1985 -1987
Für die kommenden Jahre sieht das Investitionsprogramm - schwerpunktmäßig den Wirtschaftswegebau, den Ausbau ver - schiedener Ortsstraßen sowie den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses vor. Diese recht umfangreichen Maßnahmen fordern von der Ortsgemeinde einen erheblichen finanziellen Aufwand, der
insbesondere durch die voraussichtlichen Neuverschuldungen in den Jahren 1985,1986 und 1987 seinen Ausdruck findet. Die aus den Neuverschuldungen resultierenden Schuldendienstleistungen beeinflussen negativ die freie Finanzspitze. Eine Aufstellung verdeutlicht diese Aussage:
1984
Ü 113.000,- DM
1985
Ü 92.000,- DM
1986
Ü 79.000,- DM
1987
Ü 40.000,- DM
Angesichts dieser Entwicklung wurden der Bau der Leichenhalle , die Erschließung eines weiteren Neubaugebietes sowie eine geplante Friedhofsneugestaltung zunächst auf spätere Jahre verschoben.
Über die weiteren Entscheidungen des Rates im öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.1.1984 wird in der nächsten Ausgabe dps Wochenblattes berichtet.
NEUHAUSEL:
Umlegungsausschuß
öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel hat am 4. Januar 1984 für das Flurstück Nr. 26 der Flur 9 im Umlegungsgebiet „Feldchen", Gemarkung Neuhäusel, nach Vorwegnahme der Entscheidung die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt- gegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 3.Febr. 1984 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

