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Montabaur 20/5/84

Die Verbandsgemeinde Montabaur und der Westerwaldkreis haben somit dazu-beigetragen,daß sich die Haushaltssituation der Ortsgemeinde verbessern konnte.

5. Die Zinsausgaben gehen gegenüber dem Vorjahr erheblich zurück (./. 7.000,- DM) Die vorgesehene Darlehensrückzah­lurig und die veranschlagte Sondertilgung ermöglichen diese Ausgabeneinsparung.

Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gibt die sog.freie Finanzspitze". Die wurde für 1984 mit 113.000,- DM ermittelt und bescheinigt der Gemeinde solide Finanzverhältnisse.

Vermögenshaushalt

Das am 9.11.1983 vom Ortsgemeinderat einstimmig verab­schiedete Investitionsprogramm diente der Verwaltung als

Vorlage zur Erstellung des Vermögenshaushaltes.

Ausweislich der aus diesem Programm zu entnehmenden Maß­nahmen wurden Haushaltsmittel für folgende Vorhaben bereitgestellt:

1. Erneuerung des Eingangsbereiches zum Gemeinde-

haus

10.000,-

DM

2.

Schaffung eines Dorfplatzes

einschließlich einer Grünanlage

40.000,-

DM

3.

Ausstattung der Freifläche an der

Kirche

60.000,-

DM

4.

Neugestaltung der Kinderspielplätze

10.000,-

DM

5.

Bau einer Flutlichtanlage am Sport­

platz

40.000,-

DM

6.

Ortsdurchgrünungsmaßnahmen

10.000,-

DM

7.

Bau von Wanderwegen

20.000,-

DM

8.

Erwerb von Straßenparzellen

2.000,-

DM

9.

Kostenanteil der Ortsgemeinde beim

Ausbau der Ortsdurchfahrt

2.000,-

DM

10.

AusbauZum Mühlenberg"

80.000,-

DM

11.

Ausbau der Triftstraßeunterer<Teil"

einschließlich Grunderwerb und Straßen-

Oberflächenentwässerungsanteil

195.000,-

DM

12.

ErschließungAuf der Höh"

-Baustraßenunterhaltung-

10.000,-

DM

13.

Ausbau der Westerwaldstraße einschl.

Straßenoberflächenentwässerungsanteil 69.000,-

DM

14.

Ausbau der Westerwaldstraße einschl.

Straßenoberflächenentwässerungsanteil 107 .-00,-

DM

15.

Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 13.200,-

DM

16.

Straßenbeleuchtungserweiterung

innerhalb des Ortsgebietes

10.000,-

DM

17.

Beteiligung der Ortsgemeinde an den

Anschaffungskosten für den Steiger

2.600,-

DM

18.

StraßenbeleuchtungAuf der Höh"

35.000,-

DM

19.

Bau eines Dorfgemeinschaftshauses

-Planungskosten

30.000,-

DM

20.

Allgemeiner Wirtschaftswegebau

20.000,-

DM

21.

Ausbau des Wirtschaftsweges

Trift von Happe bis zum Hochbehälter 50.000,-

DM

22.

Erwerb von Grundstücken

96.000,-

DM

23.

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

-Planabrundungsbetrag

200,-

DM

24.

ordentliche Tilgung von Krediten an den

Kreditmarkt

2.500,-

DM

25. Rückzahlung des in 1982 aufgenomme­nen Darlehens in Höhe von 292.000,-DM und Sondertilgung in Höhe von 15.500,-

307.500,- DM

26. Umschuldung 98.000,- DM

Die Finanzierung dieses 26 Punkte umfassenden Ausgabenkata- loges soll durch die nachfolgend aufgeführten Einnahmen sichergestellt werden:

1. Kreiszuschuß zum Bau der Flutlichtanlage

2.000,- DM

2. Erschließungs-und Ausbaubeiträge 291.000,- DM

3. Baukostenerstattung durch die Verbands­

gemeinde beim KanalbauIn der Garten­straße" 9.000,- DM

4. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken 310.000,- DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 116.000,- DM

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 494.000,- DM

7. Umschuldung 98.000,- DM

Ausblick 1985 -1987

Für die kommenden Jahre sieht das Investitionsprogramm - schwerpunktmäßig den Wirtschaftswegebau, den Ausbau ver - schiedener Ortsstraßen sowie den Bau eines Dorfgemeinschafts­hauses vor. Diese recht umfangreichen Maßnahmen fordern von der Ortsgemeinde einen erheblichen finanziellen Aufwand, der

insbesondere durch die voraussichtlichen Neuverschuldungen in den Jahren 1985,1986 und 1987 seinen Ausdruck findet. Die aus den Neuverschuldungen resultierenden Schulden­dienstleistungen beeinflussen negativ die freie Finanzspitze. Eine Aufstellung verdeutlicht diese Aussage:

1984

Ü 113.000,- DM

1985

Ü 92.000,- DM

1986

Ü 79.000,- DM

1987

Ü 40.000,- DM

Angesichts dieser Entwicklung wurden der Bau der Leichen­halle , die Erschließung eines weiteren Neubaugebietes sowie eine geplante Friedhofsneugestaltung zunächst auf spätere Jahre verschoben.

Über die weiteren Entscheidungen des Rates im öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.1.1984 wird in der nächsten Ausgabe dps Wochenblattes berichtet.

NEUHAUSEL:

Umlegungsausschuß

öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel hat am 4. Januar 1984 für das Flurstück Nr. 26 der Flur 9 im Umle­gungsgebietFeldchen", Gemarkung Neuhäusel, nach Vorweg­nahme der Entscheidung die Unanfechtbarkeit des Umlegungs­planes beschlossen.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt- gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 3.Febr. 1984 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszu­stand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechts­zustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.