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Montabaur 19 / 5/84

Möhnenverein Heiligenroth

Alle aktiven Möhnen treffen sich am Montag, 6. Februar 1984 um 20.C0 Uhr im Gasthaus Neuroth zu einer Karnevalsbespre­chung.

AUGST

KADENBACH:

Haushaltssatzung / Haushaltsplan 1984 beschlossen

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsgemeinderates am Mittwoch, 25. Jan. 1984 stand u.a. die Entscheidung über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1984 an. Nach Eröffnung des entsprechenden Tagesordnungs­punktes wurde von den Sprechern der CDU- und SPD-Frak- tion sowie der Wählergruppe Karbach erklärt, daß gegen die Festsetzungen im Haushaltsplan 1984 keine Bedenken angemel­det und daher der Haushaltssatzung - diese stellt eine suma- rische Zusammenfassung der Einzelansätze im Haushaltsplan dar, zugestimmt werde. Seitens der Wählergruppe Dombo wurden Bedenken zu Einzelansätzen im Haushaltsplan ange­meldet. Nach Abschluß der Diskussion wurde die Haushalts­satzung bzw. der Haushaltsplan in seiner Gesamtheit zur Ab­stimmung gestellt. Mehrheitlich (10 Ja-Stimmen, 3 Gegenstim­men) genehmigte der Rat die vorliegenden Planwerke.

Die Haushaltssätzung enthält folgende Festsetzungen:

VERWALTUNGSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe je 659.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe je 1.320.000,--DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 98.000,- DM festge­setzt. Dieser Ansatz steht jedoch für eine durchzuführende Um­schuldung, d.h. Ablösung laufender Kreditverträge durch neue Darlehen. Eine Neuverschuldung ist somit nicht vorgesehen.

Die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unver­ändert und wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %

Gewerbesteuer 280 %

Hundesteuer für den 1. Hund 48,- DM,

für den 2. Hund 72,- DM, für jeden weiteren Hund 96,- DM.

Aussagen über die Fmanzsitgation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Diesem war im wesent­lichen folgendes zu entnehmen :

Rückblick auf 1983

Der Rücklagenstand (Guthaben zu Gunsten der Gemeinde) wird sich nach Abschluß des Haushaltsjahres 1983 voraussichtlich auf 500.000,- DM belaufen. Die Ansammlung dieses hohen Be­trages wurde ermöglicht durch Mehreinnahmen aus dem Ver­kauf von gemeindeeigenen Grundstücken im Erschließungsge­bietAuf der Höh" und durch Ausgabeeinsparungen, da ein Teil der geplanten Investitionen nicht ausgeführt wurde Außerdem trugen erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbe­steuer zu dieser positiven Entwicklung bei. Zum Jahresende ergibt sich ein Gesamtschuldenstand von 425.549,16 DM.

Dies entspricht einer pro Kopf-Verschuldung von 379,62 DM. und liegt damit unter dem für das Land Rheinland-Pfalz ermittel­ten Durchschnitt für Gemeinden gleicher Größenordnung.

Ein drastischer Abbau der Schulden ist vorgesehen für das Haus­haltsjahr 1984 durch Tilgungen von insgesamt über 300.000,- DM.

Haushaltsjahr 1984

VERWALTUNGSHAUSHALT Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigert sich gegenüber dem Vorjahr lediglich um 1.000,- DM. (+ 0,15 %), Diese Erhöhung liegt eindeutig unter der Zuwachsrate von 3 %, die von Bund und Land als Höchstgrenze empfohlen wurde.

Im Verwaltungshaushalt sind die alljährlich wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen.

Global gesagt handelt es sich hierbei um Ausgaben für die Ver­waltung und für den laufenden Betrieb von gemeindlichen Ein­richtungen. Für 1984 ergeben sich einige Besonderheiten.

Diese sind nachstehend aufgezeigt:

1. Im Wirtschaftsbetrieb Forst wird auch in 1984 mit einem hohen Überschuß gerechnet. Gegenüber dem Vorjahr wird eine Steigerung von 2.500,- DM erwartet.

2. Die sich aus dem Abschluß des neuen Konzessionsvertrages und aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde ergebenden finanziel­len Auswirkungen stellen sich für 1984 wegen einmalig zu er­bringender Leistungen negativ dar. Für die kommenden Jahre wird sich dies jedoch zum Positiven wenden.

3. Der Unterabschnitt 900 - Steuern, allgem. Zuweisungen^ und Umlagen - weist in 1984 einen gegenüber dem Vorjahr um 14.115,- DM geringeren Überschuß aus.

Auf der Einnahmenseite dieses Unterabschnittes werden Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B (+ 3.500,- DM), bei der Gewerbesteuer ( + 32.000,- DM) sowie beim Gemeinde­anteil an der Einkommensteuer (+ 10.500,- DM) erwartet. Hingegen werden bei den Schlüsselzuweisungen erhebliche Mindereinnahmen gegenüber 1983 ( ./. 68.200,- DM zu ver­kraften sein. Die Ursache dieses Einnahmeausfalls begründet sich durch die Tatsache, daß die Steuerkraft der Ortsgemein­de in dem für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen maß­geblichen Zeitraum erheblich angestiegen ist.

1983 Steuerkraftmeßzahl 399.463

1984 Steuerkraftmeßzahl 474.934

Außerdem bewirken auch einige Änderungen im Finanzaus- gleichsgesetz den Anstieg der örtlichen Steuerkraft.

4. Zu den einzelnen Ansätzen bei den Umlagen sind einige Er­läuterungen notwendig:

Gewerbesteuerumlage

Da den Gewerbebetrieben zu ihrer Entlastung der Schuld­zinsenabzug gestattet wurde, der für die Gemeinden Gewerbe- steuermin'dereinnahmen bedeutet, wurde zum Ausgleich eine Senkung der Gewerbesteuerumlage vorgenommen.

> Kreisumlage, Verbandsgemeindeumlage Der Umlagesatz bei der Kreisumlage wurde von 26,5 v.H. auf 25 v.H. gesenkt. Die Verbandsgemeinde Montabaur senkte den Umlagesatz von 34 v.H. auf 32 v.H. Diese Her* - Setzung bewirkt, daß trotz einer gegenüber 1983 höheren Umlagegrundlage (1983 - 530.309; 1984 - 537.600 ) in 1984 geringere Umlagen zu zahlen sein werden.