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Montabaur 10/4/84

kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Bau­genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde.

11.00 Uhr bei der JSG Ellingen / Holzbachtal an und wird versuchen, den Aufwärtstrend vom letzten Sonntag fortzuset­zen.

§4

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre bäurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§5

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach Beendigung der Offenlage des Lageplanes (§ 1) in Kraft.

(2) Die Satzung tritt außer Kraft^obald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens aber am 15. Mai 1984.

5431 Ruppach-Goldhausen, 24. Jan. 1984 (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister)

Genehmigt:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Montabaur, den 20. Jan. 1984 Im Aufträge: Grobe, Baurat.

HINWEISE:

1. Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz >-GemO- vom 14.12.1973-GVBI.

S. 419 - in der jeweils gültigen Fassung (BS 2020-1)

2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 3617), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl.

I S. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeacht­lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung.der Verletzung gel­tend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind (§155 .3 BBauG).

3. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungs­ansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungs­sperre wird hingewiesen.

Ruppach-Goldhausen, 24.1.1984 (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

Sprechstunde am 31. Jan. 1984 fällt aus!

Wegen einer Ausschußsitzung in Montabaur fällt die Sprech­stunde des Ortsbürgermeisters am Dienstag, 31 Jan. 1984 aus.

Ich bitte um Verständnis.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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TuS Ahrbach 1921 e.V.

Am kommenden Wochenende spielt nur die A-Jugend Rheinland Liga-Mannschaft um Punkte. Der Ahrbachnachwuchs trifft um

BUNTER ABEND:

Am Samstag, dem 28.1.84, findet der traditionelleBunte Abend" in der Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen statt. Die Verantwortlichen haben in diesem Jahr ein excellentes Programm zusammengestellt, das alle anwesenden Gäste über­zeugen wird. Frohsinn und gute Laune sind allerdings von allen mitzubringen.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach - Ruppach-Goldhausen- Heiligenroth e.V.

HANDBALL

Am 28.1.1984 finden folgende Handballspiele in der Vogel­sanghalle in Heiligenroth statt:

16.00 Uhr Damen TuS Ahrbach - Westerburg 17.00 Uhr Senioren TuS Ahrbach II - Westerburg II 18.15 Uhr Senioren TuS Ahrbach I - Höhr-Grenzhausen

Am 28.1.84 fährt die männliche B-Jugend nach Bad Marien­berg. Anwurf um 16.15 Uhr.

Treffpunkt Vogelsanghalle um 14.30 Uhr.

Zuschauer sind zu allen Spielen recht herzlich eingeladen.

HEILIGENROTH:

Freiw. Feuerwehr

KARNEVALSVERANSTALTUNG

Zu unserem Familienabend am 4.2.84 um 20 Uhr im Gasthof Neuroth laden wir alle Mitglieder, Freunde und Förderer sowie alle Angehörigen unserer Mitglieder recht herzlich ein. Unsere Aktiven haben wieder ein karnevalistisches Programm zusammengestellt. Es spielt eine 2 Mann-Kapelle zum Tanz.

Hinweis auf Kappensitzungen

Am Samstag, 18.2.1984 findet in der Vogelsanghalle die dies­jährige große Kappensitzung aller Ortsvereine statt.

Bitte, merken Sie sich dieses Datum vor und halten Sie sich diesen Abend frei.

Am 28.1.1984 findet in der Vogelsanghalle im ZBV-Raum eine Fete der KirmesgesellschaftHelljerrerer Galljenäl" statt. Dazu sind alle recht herzlich eingeladen.

NEUHÄUSEL:

Sprechstunden der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel

Wegen dienstlicher Abwesenheit des Ortsbürgermeisters wird die Sprechstunde am Montag, 30.1.84 auf Dienstag, 31.1.84 18.00 -19.30 Uhr verlegt.

Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Donnerstag, 2. Febr. 1984, um 19.45 Uhr im Hotel Waldhof statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushalts-1 jahr 1983

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haus­haltssatzung für das Haushaltsjahr 1984

3. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Wappenentwurfes zur Einleitung des Genehmigungsverfah­rens.