Montabaur 8 / 4 / 84
Hallo Jahrgang 1934 aus Eschelbach
Am Samstag, dem 28.1.84 um 16.00 Uhr, treffen wir uns bei Walter Hehl um einen Spaziergang zum Koppel zu unternehmen. Wetter spielt keine Rolle.
Helau, helau, helau !
Närrischer Fahrplan des MGV Freundschaft, Eigendorf Auch im Jahre 1984 bieten wir wieder zwei bunte Kappensitzungen an. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen. Die erste Sitzung ist am Samstag, dem 18.2.84, 20.11 Uhr. Die 2. Sitzung findet am Fastnachtssamstag, 3.3.84, 20.11 Uhr statt. Wo? Festhal|e in Eigendorf. Die Mitwirkenden werden bestrebt sein, durch Büttenreden und Gesangsvorträge unsere Gäste, einige Stunden die Mühen und Sorgen des Alltags vergessen zu lassen. Kartenvorverkauf Sonntag, 5.2.1984, 11.11 Uhr im Chorprobenraum für beide Sitzungen.
FASTNACHTSNACHMITTAG DER SENIOREN Für die Senioren wird ein bunter Fastnachtsnachmittag am Sonntag, dem 26.2.84 ab 15.11 Uhr angeboten. Die Senioren sind hierzu recht herzlich eingeladen.
VEREINSAUSFLUG 1984
Im Jahr 1984 führt uns der Vereinsausflug nach Straß im Attergau-Österreich. Die Fahrt findet in der Zeit vom 28.4. bis 4.5.84 statt. Nur noch wenige Plätze sind frei. Interessenten haben die Gelegenheit, sich sofort bei unserem Vorsitzenden, Wolfgang Blech, Baumbacher Str. Tel. 02602/18344 anzomel- den. Für alle Fahrtteilnehmer wird in den nächsten Tagen eine Anzahlung von 50,- DM pro Person erhoben.
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Eschelbach:
Frauengemeinchaft Eschelbach
Das nächste Treffen ist am Mittwoch, dem 1. Febr. 1984 im Sportheim. Herr Dekan Niederberger spricht über das Thema Ehe vor der Ehe, neue Ehegesetzgebung der Kirche mit anschl. Aussprache. Alle interessierten Frauen sind zu diesem Abend herzlich eingeladen.
VORANKÜNDIGUNG: AUSFLUG
Am Donnerstag, den 3. Mai 1984 unternehmen wir unseren diesjährigen Ausflug. Vorgesehen ist ein Tag in der Bundeshauptstadt Bonn. Wir besuchen in Rhöndorf das Adenauer Haus und das Adenauer Museum. Es ist vorgesehen, an einer Bundestagssitzung teilzunehrrien (unsere Aufenthaltsdauer ca. 30Minuten). Ferner werden wir bei einem Stadtbummel gemütlich Kaffee trinken. Die Fahrtkosten einschl. Mittagessen betragen voraussichtlich 18,- DM. Nähere Informatinen und Anmeldung bei L. Thewald, Tel. 16906.
Fanfarenzug 1961 Horressen e.V. und Freiw Feuerwehr
Jahreshauptversammlung am 3.2.84 um 20 Uhr im Saal der Bürgerstube Horressen.
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder werden herzlich eingeladen.
Aktion Ndanda in Horressen / Eigendorf
Der Erlös der Faschingsveranstaltung am 14.1.84 beträgt ca. 4.900 DM. Allen, die durch ihre Hilfe, Spenden - aber auch durch ihren Besuch dazu beigetragen haben, sagt der Ndanda- Ausschuß herzlichen Dank.
TuS 1846/1912 e.V.
Sonntag, 29.1.84 Spiel der I. Mannschaft in Elkenroth/Neunk- hausen. Spielbeginn 14.00 Uhr.
Alte Herren:
Freitag, 27.1.84, Bundeswehrhalle, 19.00 Uhr Spiel gegen Nentershausen.'
Treffpunkt 18.30 Uhr, Gaststätte Wolkenkratzer.
AHRBACHGEMEINDEN
HEILIGENRGTH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 17.1.1984
Haushaltssatzung für das Jahr 1984 einstimmig beschlossen
Einstimmige Zustimmung fand das vorgelegte Planwerk des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1984 sowie die summarische Zusammenfassung der Einzelansätze in Form der Haushaltssatzung. Der Haushaltsplanentwurf war bereits im Bau- und Finanzausschuß vorberaten worden. Zur Darstellung der Haushaltsssituation sowie der wichtigsten Eckdaten für das Haushaltsjahr 1984 erstattete Ortsbürgermeister Manns folgenden Bericht:
Der Haushaltsplan 1984 weise einige Eigentümlichkeiten aus,die in der Finanzgeschichte der Gemeinde erstmalig auftreten.
) o könne der Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (14.000,- DM) ausgeglichen werden.
Zu Anfang der Planung für die Erstellung des Planes 1984 sei sogar noch von einem Zuführungsbetrag von 100.000,- DM * und selbst bei Vorlage des Vorentwurfes im Ausschuß von einer Zuführungssumme von 60.000,- l>M ausgegangen worden.! Nach neuesten Zahlen hätte sich jedoch diese Zahl auf nunmehi' 16.000,- DM reduziert. Grund für diesen außergewöhnlichen Vorgang seien die hohen Umlagebelastungen:
Verbandsgemeindeumlage 450.925,- DM (Umlagesatz 32 % / Vorjahr 34 %)
Kreisumlage 352.300,- DM (Umlagesatz 25 % / Vorjahr 26,5 %)
Trotz der gesenkten Umlagesätze bei Verbandsgemeinde und Kreisumlage habe die Gemeinde hierfür höhere Beiträge zu erbringen, da Grundlage der Umlageberechnung die Steuerkraft der Gemeinde ist. Indem für die Berechnung maßgeblichen Zeitraum vom 1.10.1982 bis 30.9.1983 waren die Einnahmen aus der Gewerbesteuer außerordentlich hoch (über 1 Million DM) Dies sei teilweise auch durch verspätete Erhebung hervorgerufen Zu der Mehrbelastung der Gemeinde trugen auch die durch das ( Finanzausgleichsgesetz geänderten Bemessungsgrundlagen der Steuerkraft bei. Hier wurde der Satz von 230 auf 276 % bei der Gewerbesteuer u. somit die Steuerkraftzahl der Gemeinde we-< sentlich erhöht. Eine weitere Besonderheit im Haushaltsjahr 1984 stellten die Auswirkungen des mit der Kevag neu abgeschlossenen Konzessionsvertrages dar. Positiv sei hier herauszustellen, daß die Gemeinde nunmehr jährlich ca. 32.000,- DM an Konzessionsabgaben vereinnahmen könne (bisher ca. 8.000 DM). Bedingt durch den rückwirkenden Vertragsabschluß beliefen sich die Einnahmen im Haushaltsjahr 1984 sogar auf 64.000, DM. Allerdings seien in 1984 auch Ausgaben zu leisten zum Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage (13.200,- DM). Darüber hinaus habe die Gemeinde künftig auch die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage selbst zu tragen. Für die Zeit vom 1.7.1982 bis 31.12.1983 wurde hier ein Unterhaltungsaufwand von 14.200,- DM ermittelt. Für das laufende bzw. die kommenden Jahre werde ein Betrag von 2.800,- DM angesetzt. Anschließend erfolgte durch den Vorsitzenden eine Darstellung des Volumens des Haushaltes 1984. Hierzu wurde erklärt, daß der Plan mit unveränderten Steuersätzen im Verwaltungshaushalt mit 1.466.000,- DM und im Vermögenshaushalt mit 1.885.000,- DM abschließe. Die Steigerungsrate im Verwaltungshaushalt betrage 2,16 % ( + 31.000,- DM) und liege damit unter der vom Bund und Land empfohlenen Höchstgrenze.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes (1.885.000,- DM)

