Montabaur 16 / 3 / 84
BUCHFINKENLAND |
GACKENBACH Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet
am Montag, dem 23.1.1984 um 19.30 Uhr im Gasthof Schneider, Gackenbach, statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 8.12.1983 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984
3. Beratung und Beschlußfassung über die neuausgearbeitete Parkgebührenregelung für den Parkplatz am Hoch- und Wildschutzpark
4. Beratung und Beschlußfassung über die Installation einer neuen Straßenleuchte in der Kirchstraße im Bereich des Anwesens Schlosser
5. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen - Schulweg -
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 8.12*1983 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beitragsangelegenheiten
3l Gebührenregelung in einem Sterbefall 4. Verschiedenes.
5431 Gackenbach, 16.1.1984 gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH
Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern. § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichs- gesetzbl. I S. 1050) - der Gemarkung
Horbach (siehe Anlage) werden in der Zeit vom 1.2.1984 bis 29. Z1984 in den Diensträumen des Finanzamtes, Montabaur, Kehreinstraße während der Dienststunden von 8.00 bis 14.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- und Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist.
Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt ange-
.fochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist
Der Vorsteher des Finanzamtes (Siegel) gez. Hardt
Anlage zur Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung vom 26.7.1982 Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarkungsteile: Flur 3 Parz. 19, 20, 22, 28 Flur 4 Parz. 4, 6 - 9,23/3, 24/3,
Flur 5 Parz. 34 - 37, 38/1, 38/2, 40/3, 49 - 53, 56 Flur 6 Parz. 16/1, 16/12, 16/10, 16/8, 16/6, 17/1,
54/3, 66 - 68, Wiesengrund, Großes Hühfeld
Flur 7 Parz. 20-23
Flur 10 Parz. 13-26, 36/2.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 12 . 1.1984
Haushaltsplan bzw. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1984 beschlossen
Nach ausführlichen Erläuterungen durch den Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über die veranschlagten Ansätze im Haushaltsplan erklärte der Rat einstimmig seine Zustimmung zum Erlaß der Haushaltssatzung - diese stellt die summarische Zusammenfassung der im Haushaltsplan im einzelnen veranschlagten Ansätze dar. Darüberhinaus enthält diese Aussagen über die Höhe der Gemeindesteuern sowie über einen eventuellen Kreditbedarf der Gemeinde. Konkret enthält die Haushaltssatzung 1984 folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT
Einnahme/Ausgabe je 485.000,— DM
VERMÖGENSHAUSHALT
Einnahme/Ausgabe je 265.000,- DM
Der Gesamtbetrag der Kredite beläuft sich auf 19.000,- DM Die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 220 %
Grundsteuer B 240 %
Gewerbesteuer 280 %
Hundesteuer
für den 1. Hund 36,- DM
für den 2. Hund 54.- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
Angaben über die Finanzsituation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Diesem ist im wesentlichen folgendes zu entnehmen:
Ein Rückblick auf das ablaufende Haushaltsjahr 1983 führt zunächst zu dem erfreulichen Ergebnis, daß die ursprünglich vorgesehene Kreditaufnahme von 67.000,- DM zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes nicht in Anspruch genommen werden mußte.
Für 1984 wurde zunächst auf wesentliche organisatorische Veränderungen in der Verwaltung , neue vertragliche Regelungen sowie neue Verwaltungsvorschriften hingewiesen, die zugleich Auswirkung auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde haben. Es handelt sich hierbei um:
1. Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG. Die finanziellen Auswirkungen,, die sich daraus ergeben, sind:
a) Die Ortsgemeinde hat DM 7.200,- für den Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage aufzuwenden.
b) Die KEVAG zahlt rückwirkend ab 1.7. 1982 eine erhöhte Konzessionsabgabe (zusätzlich Einnahme für die Gemeinde 10.500,- DM)
c) Nachzahlung eines Unterhaltungsaufwandes an die KEVAG, rückwirkend ab 1.7.1982 (zusätzliche Belastung für die Gemeinde 3.900,- DM)
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