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Montabaur 17 /1 / 84

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssätzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1984 vom 27.12. 1983

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durfch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde . v. 19.12.83 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGE NS HAUS HA LT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§2

Es werden festgesetzt:

303.000,- DM 303.000,- DM

487.000,- DM 487.000,- DM festgesetzt.

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,-- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 125.000,-- DM

t §3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das : Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

V 1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundst. B.) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

280 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebes. 280 v.H.

5430 Montabaur, 19.12.1983

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge:

Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.1.1984 bis 19.1.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Daubach, den 27.12.1983 Ortsgemeindeverwaltung Daubach IS.) Frink, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4 19, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.83 (GVBI. S. 31).

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3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 36,-DM

für jeden weiteren Hund 48,- DM

Jl. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Ibie nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973(GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt.

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebes. 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebes. 240 v.H.

DAUBACH:

MGVFrohsinn e.V. Daubach

Wie bereits angekündigt, findet am kommenden Samstag,dem 7.1.1984 um 19.45 Uhr unsere Jahreshauptversammlung im VereinslokalZur Eulenstube" in Daubach statt.

Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Ski-Wanderung in Daubach

Für Sonntag, den .8. Januar plant der Westerwald-Verein Daubach e.V. eine etwa dreistündige Skiwanderung unter Lei­tung von Dr. Walter Braunewell. Bei schlechter Schneelage verschiebt sich die Ski-Wanderung jeweils um einen Sonntag im Januar. Treffpunkt ist um 13 Uhr am Aussichtspunkt Hirschkäfereiche (Waldrand verlängerter Schulweg). Gäste sind herzlich willkommen.

STAHLHOFEN:

MGVConcordia Stahlhofen

Wie bereits angekündigt, beschließen wir das Sängerjahr 1983 mit der Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 7. Januar 1984 im Vereinslokal.

Wir beginnen' um 20 Uhr und laden dazu alle Aktiven und In­aktiven recht herzlich ein. Eine gesonderte Einladung ergeht nicht mehr.

HOLLER:

Musikverein Holler e.V.

Am Samstag, dem 21. Januar 1984,20.00 Uhr, findet im Ver­einslokal Heibef in Holler die Jahreshauptversammlung des Musikvereins Holler statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Geschäftsbericht 1983

3. Kassenbericht 1983

4. Entlastung des Vorstandes

5. Wahl des Versammlungsleiters '

6. Neuwahl des Vorstandes

7. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses bei der Anschaffung eines neuen Instrumentes

8. Ausflug 1984

9. Wünsche und Anträge

10. Verschiedenes. ^

Anträge von Mitgliedern an die Jahreshauptversammlung sind spätestens eine Woche vor ihrer Durchführung schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.

Wir bitten alle Mitglieder, pünktlich und vollzählig zu erschei­nen.

S.V. Fortuna, Holler, Alte Herren Am Freitag, dem 6.1.1984, findet im Gasthaus Heibel um 20 Uhr eine wichtige AH-Versammlung statt. Alle Aktiven sowie Inaktiven werden um vollzähliges Erscheinen gebeten.