Montabaur 26 / 52 / 83
U
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 22.12.1983
ABSCHLUSS EINES NEUEN KONZESSIONSVERTRAGES MIT DER KEVAG ZUGESTIMMT Durch einstimmigen Beschluß wurde dem vorgelegten, neu ausgehandelten Konzessionsvertrag mit der KEVAG sowie der zusätzlichen Vereinbarung über den Strombezug für die Straßenbeleuchtungsanlage zugestimmt. Dieser Vertrag soll rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten. Die wesentlichste und zugleich auch positivste Veränderung gegenüber der bislang geltenden Regelung stellt die Erhöhung der Konzessionsabgabe für allgemeine Tarife und für Sonderabnehmer dar. Hieraus konnte die Gemeinde bislang ca. 5.800,-- DM vereinnahmen. Bedingt durch den Neuabschluß des Vertrages wird die Gemeinde künftig ca. 37.800,-- DM also 32.000,- DM jährlich mehr einnehmen können. In 1984 wird sich diese Meir- einnahme noch nicht so deutlich auswirken, da ein weiterer Bestandteil des mit der KEVAG abgeschlossenen Vertrages die Übernahme der noch nicht im Eigentum der Gemeinde stehenden Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten vorsieht. Diese Ablösung wird 1984 fällig und bedeutet für die Gemeinde Niederelbert eine Zahllast von 19.500,- DM.
Weiterer Vertragsbestandteil ist die Regelung, daß die KEVAG 50 % der Kosten bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der KEVAG übernimmt, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde 100 % der Kosten zu tragen).
Darüber hinaus wurde vereinbart, daß die Verpflichtung zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr Aufgabe der KEVAG ist.
Hierzu war durch gemeinsame Besprechungen der Ortsbürgermeister mit der Vcrbandsgemeindeverwaltung vereinbart worden, daß diese Aufgabe künftig der Verbahdsgemeinde übertragen werden sollte. Aus diesem Grunde wurde dem Rat unter Tagesordnungspunkt 2 ein verwaltungsrechtlicher Vertrag, der die Übertragung dieser Aufgabe auf die Verbandsgemeinde sowie die entsprechende Kostenregelungen vorsah vorgelegt. Der Rat erklärte jedoch, daß zu diesem Punkt in der Sitzung am 22.12.1983 keine endgültige Entscheidung getroffen werde, da eine vom Westerwaldkreis durchgeführte Ausschreibung zu dem Ergebnis führte, daß Privatunternehmen günstigere Angebote zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen abgegeben hätten, als das von der Verbandsgemeinde Montabaur unterbreitete Angebot (Pauschalbetrag von 45,-- DM pro Leuchte jährlich). Nach Aussagen des Rates soll zunächst die Richtig- und Vergleichbarkeit der abgegebenen Angebote der Privatunternehmen mit dem Angebot der Verbandsgemeinde überprüft werden. Erst danach soll in Absprache mit den übrigen Ortsgemeinden eine endgültige Aussage darüber erfolgen, wer künftig die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage übernimmt.
ABSCHLUSS EINER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VEREINBARUNG MIT DER VERBANDSGEMEINDE ZUGESTIMMT
Einstimmige Zustimmung fand auch die im Entwurf vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen.
Der Abschluß der vorgenannten Vereinbarung steht vor folgendem Hintergrund:
Nach dem Übergang der Aufgaben der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde bestand keine Identität des Straßenbaulastträgers für Gemeindestraßen und des Leitungsträgers für Wasser- und Abwasserleitungen mehr. Aus diesem Grunde sind Regelungen zwischen beiden Parteien erforderlich, die zum einen die Gestattung zur Verlegung solcher Versorgungsleitungen regeln, sowie die Frage klären, wer die Kosten für Reparaturen an Fahrbahnen und Gehwegen trägt, wenn diese durch Setzungen nach der Verlegung von Leitungen notwendig werden Bereits seit 1975 beteiligen sich die Ortsgemeinden, ohne daß hierüber eine vertragliche Vereinbarung bestand mit 25 % an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitungen. Damit soll der Anteil der Ortsgemeinde für die Oberflächenentwässerung der Fahrbahnen abgegolten werden. Diese Regelung wird auch künftig beibehalten und wurde in die genannte Vereinbarung mit einbezogen. Darüber hinaus wurde - und dies stellt zugleich die gravierendste Änderung gegenüber der bisherigen Handhabung dar - vereinbart, daß sich die Gemeinden an den laufenden Kosten für die Unterhaltung der Kanalisation beteiligen. Konkret wurde geregelt, daß die Ortsgemeinden einen Betrag von 1,50 DM je laufenden Meter Straßenlänge jährlich als Unterhaltungsaufwand aufbringen.
Für die Gemeinde Niederelbert bedeutet dies eine jährliche zusätzliche Kostenlast von 8.475,-- DM.
Es wurde jedoch darauf hingewiesen, daß dieser zusätzlichen Zahllast der Gemeinde keine Entlastung bei der Verbandsgemeindeumlage entgegensteht. Auch zu diesem Komplex nachstehend noch einige erläuternde Hinweise:
Bislang wurde der Sektor "Kanalbau" im Haushalt der Verbandsgemeinde veranschlagt. Da eine Kostenbeteiligung an den Unterhaltungsarbeiten der Kanalisation bislang nicht vorgesehen war, erfolgte die Vereinnahmung der hierfür erforderlichen Mittel über die Verbandsgemeindeumlage. Ab 1984 ist jedoch die Herausnahme des Sektors "Kanalbau" aus dem Verbandsgemeindehaushalt und die Integration in den Eigenbetrieb vorgesehen. Dies bedeutet, daß der Bereich Kanalbau künftig kostendeckend arbeiten muß. Dies macht eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinden an den laufenden Unterhaltungskosten notwendig. Andererseits bedeutet es eine Entlastung für den Verbandsgemeindehaushalt, da das Defizit für die Unterhaltung der Kanalisation nicht mehr über die Verband! gemeindeumlage zu finanzieren ist. Dementsprechend hat die Neuregelung positive Auswirkungen auf die Verbandsgemeindeumlage. Im Haushalt der Verbandsgemeinde Montabaur ist eine Umlagesenkung um 2 % veranschlagt. Nach Aussagen der 1 Verwaltung ist dies unter anderem das Ergebnis der vorgenannt ten Neuregelung.
WEITERE ENTSCHEIDUNGEN DES RATES Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden durch jeweils einstimmigen Beschluß vom Rat noch folgende Entscheidungen getroffen:
a) Dem Konzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Niederelbert und der Gasversorgung Westerwald wurde zugestimmt.
b) Es wurde festgelegt, daß die Energieversorgung für die künftige Zentralbeheizung im Rathaus durch Gas erfolgen soll.
c) Letztlich wurde noch vom Rat eine Aussage erbeten, welche Trassenführung die von der KEVAG zu verlegende 20 KV-Leitung zur Behinderten Werkstatt erhalten sollte. Die Verlegung dieser Leitung erfolgt ab dem Betonmast, der ca. 100 m östlich der Waldecke "Im Boden", gemessen von der Horresser Straße, gelegen ist. Der Rat schlägt hierzu vor, die Verkabelung entlang der L 312 vorzunehmen. Eine kürzere Trassenführung, die quer über das Gelände verläuft, wurde nicht befürwortet, da im tangierten Bereich Flächen gelegen sind, die für eine Aufforstung vorgesehen werden sollen.
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