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Montabaur

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wehrgerätehaus nunmehr eine Abschirmung gegen die jetzt neu ausgewiesenenWwohnbaufläche erfolgt. 4 Aus diesem Grund wurde vom Rat die Aufhebung des Än­derungsbeschlusses vom 15.7.1903 und zugleich ein neuer Anderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 6 BBauG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG gefaßt. Zum vorgelegten Plan wurde gleich­zeitig die Zustimmung erklärt. Die Änderung beinhaltet nun- j mehr den Bereich des Flurstücks Nr. 3671/3 und sieht vor, die bisherige Festsetzung als Grünfläche aufzuheben und eine eingeschränkte gewerbliche Baufläche auszuweisen. Hierfür sprechen insbesondere auch wirtschaftliche Gründe, da somit eine beidseitige Bebauung der Erschließungsstraße ermöglicht

wird. Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht be­rührt, wurde beschlossen, auf eine vorgezogene Bürgerbeteili­gung zu verzichten. Letztlich wurde zum genannten Änderungs­verfahren noch der Kreisplanungsstelle Auftrag erteilt, das Be- Iteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

NOMBORN

Öffentliche Bekanntmachung

Ißebauungsplanänderung "Ortslage" der Ortsgemeinde Nomborn; [liier: Offenlage des Änderungsplanes nebst Begründung gern.

|§ 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

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sr Ortsgemeinderat von Momborn hat in seiner Sitzung am 1.7.1983 beschlossen, den Bebauungsplan "Ortslage" Wir folgt ändern:

Die Kreisstraße Nr. 162 erhält im Bereich der Flurstücke Nr. 91 und 92 eine geänderte Trassenführung. 1 Ifn Bereich der Flurstücke Nr. 91 und92 werden die über­baubaren Flächen der geänderten Trassenführung angepaßt, r Entwurf des Änderungsplanes nebst Begründung liegt gern. !a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 9.1.1984 bis 9.2.1984

(einschließlich) jeweils während der Dienstzeit (montags, mitt­wochs, donnerstags und freitags von 7.30- 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30- 12.30 Uhr und 13.30 - 18.3ÖUhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Monta­baur und nachrichtlich bei der Ortsgemeinde Nomborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemein­de Ndmborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Die Bebauungsplanänderung ist in der vorstehend abgedruckten

Skizze dargestellt. 4

Nomborn, 21.12.1983

gez. Bendel, Ortsbürgermeister

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GIROD:

Kleinholbach - Schluckimpfung

Donnerstag, 12.1.1984, 16.20 Uhr in der Schule

GROSSHOLBACH:

Freiwillige Feuerwehr

GENERALVERSAMMLUNG

SAMSTAG, 7.1..1984,20.00 Uhr im Gasthaus Weiler.

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Alle Aktiven und Inaktiven sind recht herzlich eingeladen.

NENTERSHAUSEN.

MöhnenclubKlatschmohn

Unser nächstes Treffen findet am 5.1.1984 in der Gaststätte Ohly statt.

Wir bitten um vollständiges Erscheinen, da mit den Proben der diesjährigen Fastnachtskampagne begonnen wird.

DRK Nentershausen

Der erste Übungsabend der Bereitschaft findet am Montag, dem 9.1.1984 um 20.00 Uhr im Rotkreuz-Depot statt.

Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 1984 Die diesjährige Jahreshauptversammlung des DRK-Ortsvereins Nentershausen findet am 3. Februar 1984 um 20.00 Uhr im Rfctkreuz-Depot, alte Schule in Nentershausen statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Geschäftsbericht 1983

3. Kassenbericht 1983

4. Entlastung des Vorstandes

5. Haushaltsplan 1984

6. Wünsche und Anträge

Wir bitten alle aktiven und passiven Mitglieder schon jetzt um Vormerkung d ieses T erm ins.

NOMBORN:

MGVArion 1900, Nomborn

Die nächste Chorprobe des MGV Arion 1900, Nomborn,

findet am 4.1.1984 im Vereinslokal. Chlupsa statt.

Beginn 19.30 Uhr.

In Anbetracht der anstehenden Aufgaben wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen gebeten.