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Montabaur 19/52/83

Der Beginn ist auf 14.00 Uhr festgelegt und wir hoffen auf rege Beteiligung unserer Mitglieder.

Selbstverständlich sind auch Gäste herzlich willkommen. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, daß die Termine für die Vereinsmeisterschaften aushängen und eine Liste für den Karnevalsball am 18. Februar ausliegt. Mitglieder, die daran teilnehmen möchten, müssen sich bis zum 2. Januar eingetragen haben.

MännergesangvereinFreundschaft Eigendorf und alle anderen Vereine im Stadtteil

Die Mitglieder aller Vereine in unserem Stadtteil treffen sich am Freitag, dem 30. Dez. um 19.00 Uhr an der Festhalle in Eigendorf, um von dort aus gemeinsam dem Goldenen Hoch­zeitspaar Josef Jung und Frau Änni Jung, zur Goldenen Hoch­zeit zu gratulieren.

Stammtischrunde der Vogelschutzgruppe Montabaur am Dienstag, dem 3. Januar 1984 um 19.30 Uhr in der alten Schule (Naturschutzzentrum) 5431 Holler, Lichtbildervortrag von Gerh. Hausen über Ungarn . Gäste sind willkommen.

Frauenkreis Eigendorf

Am Donnerstag, 5.1.84 Beisammensein mit Rückblick auf das vergangene Jahr. Wir planen unser Programm für das neue Jahr, dabei dürfen Wünsche geäußert werden.

Wir wollen noch einmal darauf hinweisen, daß alle Frauen von Eigendorf herzlich willkommen sind zu unseren Veranstal­tungen.

TuS 1846 / 1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball

HINWEIS FÜR DIE SENIORENMANNSCHAFTEN

Zum Jahresausklang findet das letzte Training am Donnerstag, 19.00 Uhr auf dem Sportplatz Koblenzer Straße statt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß der Rückrundenstart der Bezirksliga Ost am 21. 122 . 1.1984 ist. Für die II. Mannschaft ist dies der 18.2.1984. Die ausgefallenen Spiele Görgeshausen und Eschelbach werden allerdings vorher nachgeholt.

Termine stehen aber bis heute noch nicht fest.

Das Nachholspiel der 2.Mannsch.gegen Görgeshausen findet am 8.1.84 um 14 Uhr dort statt.

HE

AHRBACHGEMEINDEN

ILIGENROTH:

Öffentliche Bekanntmachung Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth Auf Grund der §§ 10 Nr. 4 und 11 Abs. 1 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI.. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI.

S. 31), in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Landesverord­nung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 21.12.1974

(GVBI. S. 98) in der derzeit geltenden Fassung ergeht entspre­chend den Beschlüssen des Stadtrates von Montabaur und des Ortsgemeinderates von Heiligenroth und nach Anhörung des Katasteramtes Montabaur folgende Entscheidung:-

1. Aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth werden die

Grundstücke . - ... --

Flur 9Unterste Nachler"

Flurstück 968/1 = 60 m 2

Flurstück 4167/2 = 25 m 2 . -

Flur 40Über dem Flurstück 3683/1 Flurstück 3683/2 Flurstück 3683/3 Flurstück 4427/2

Nachler"

= 356 m2

= 2578 m2

= 433 m2

_ .... 36 m 2 '

F lurstück 4427/3 = 139 m2

in einer Gesamtgröße von 3.627 m 2 ausgegliedert und in das Gebiet der Stadt Montabaur eingegliedert.

2

Aus dem Gebiet der Stadt Montabaur werden die Grund- stücke:

Flur 34Auf dem Nagler"

Flurstück 5275/7 = 2.431 m 2 -

Flurstück 5276/1 = 374 m 2

Flurstück 5283 = 1.047 m 2 ___

Flurstück 6080 = 85 m 2

in einer Gesamtgröße von 3.937 m 2 ausgegliedert und in das Gebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth eingegliedert.

Diese Gebietsänderung tritt am 1. Februar 1984 in Kraft. Montabaur, den 14.12.1983 -

Siegel Kreisverwaitung

des Westerwaldkreises

in Montabaur

Dr. Heinen, Landrat

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 14.12.1983

Forsteinrichtungswerk sowie Hauungs- und Kultur­plan 1984 beschlossen

Die beiden ersten Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung am 14.12.1983 bezogen sich auf die Bewirtschaf­tung des Gemeindewaldes. Zunächst wurde vom Leiter des Forstamtes Montabaur das Forsteinrichtungswerk dem Rat vorgestellt und anschließend von diesem einstimmig be­schlossen. Dieses stellt eine Bestandsaufnahme mit detaillierten Angaben über die Fläche, die vorkommenden Baumarten, Qualität der Standorte und anderes dar. Hieraus werden nach­stehend einige Angaben zur Kenntnis gegeben:

Die Gesamtbetriebsfläche des Gemeindewaldes beträgt 71 ha, hiervon entfallen auf Wirtschaftswald (Hochwald) 63,3 ha. Nichtholzboden und Nebenflächen nehmen noch einen Raum von 7,7 ha ein.

Die Baumarten, geordnet nach der Häufigkeit des Vorkommens stellen sich wie folgt dar:

Fichte 54%

Esche 12 %

Traubeneiche 11%

Buche 7 %

Bergahorn 5 %

Japanische Lärche 3 % europäische

Lärche 3 % ,

sonstige 4 %

Der Laubholzanteil wurde mit 39 %, der Nadelholzanteil mit 61 % ermittelt.

Letztlich enthielt die Zusammenstellung noch Aussagen über geplante Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre sowie die Fest­setzung des Hiebsatzes. Demnach ist auf 9,9 ha eine Kulturpflege auf 12.8. ha eine Jungbestandspflege, auf 64,7 ha eine Durch­forstung und auf 4,4 ha eine Ästung vorgesehen.

Der Hiebsatz wurde auf insgesamt 170 fm festgelegt.

Anschließend wurde dem Rat vom zuständigen Revierbeamten das Zahlenmaterial zum Hauungs- und Kulturplan 1984 erläu­tert. Auch dieser Plan fand die einstimmige Zustimmung des Rates. Der Hauungs- und Kulturplan sieht im Forstwirt­schaftsjahr 1984 Gesamteinnahmen von 22.140,- DM und Ausgaben von insgesamt 32.i00,- DM vor. Nach den bis­herigen Berechnungen wird somit davon ausgegangen, daß die Bewirtschaftung im Jahre 1984 mit einem Fehlbetrag von ca. 10.000,- DM abschließt. Der Holzeinschlag wurde mit insgesamt 175 fm veranschlagt und liegt etwas über dem Hiebsatz.

Dies resultiert aus noch erforderlichen Aufarbeitung an schnee- und windbruchgeschädigten Beständen.