Montabaur 18/52/83
Zuge der Anbindung vom Straßenneubauamt ausgebaut werden. Die Stadt werde den restlichen Teil gleichzeitig ausbauen lassen. Aus den Reihen des Stadtrates (Ratsmitglieder Widner, SPD und Roßbach, FWG) wurde dafür plädiert, die Forderung zu erheben, im Bereich der Anbindung der L 326 die Pappelallee in Richtung Holler die Sichtmöglichkeiten und die Straßenführung zu verbessern. Es wurde darauf hingewiesen, daß dies nicht vom Straßenneubauamt, also vom Bund veranlaßt werden kann, sondern daß hierfür die Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz zuständig ist.
Der Stadtrat beschloß einstimmig: Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen von der Planfeststellung für den Anschluß der L 326 (Hollerer Straße) an die B 49. Die Zustimmung wird verbunden mit der Forderung an die zuständige Landesbehörde, im Anbindungsbereich der L 326 / Pappelallee in Richtung Holler die Sichtmöglichkeiten und die Straßenführung zu verbessern .
Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung . über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen
Durch einstimmigen Beschluß stimmte der Stadtrat dem Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ve r - bandsgemeinde zu, in der folgendes geregelt ist:
Nach der Vereinbarung gestattet die Stadt als Straßenbau last- träger der Verbandsgemeinde die Verlegung von Wasser- und Kanalleitungen in gemeindeeigene Straßen. Weiterhin ist geregelt, daß der Verursacher evtl. Schäden an Fahrbahnen und Bürgersteigen, die durch die Verlegung von Wasser- und Kanalleitungen entstehen, zu erstatten hat. Außerdem beteiligt sich nach der Vereinbarung die Stadt mit einem Anteil von 25 % der Baukosten für die erstmalige Herstellung und den Ausbau von Kanalleitungen. Neben der einmaligen Beteiligung an den Investitionskosten zahlt die Stadt jährlich einen laufenden Kostenanteil in Höhe von 1,50 DM je laufenden Meter befestigte Straßen- und Wegestrecke für die Oberflächenentwässerung der Straßen und Wege, deren Oberflächenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.
Die einmalige Kostenbeteiligung der Stadt an den Investitionskosten für die Herstellung des Straßenkanals erfolgte bereits in der Vergangenheit. Sie ist im Landesstraßengesetz vorgesehen, wenn der Träger der Straßenbau last nicht identisch ist mit dem Träger der Aufgabe der Abwasserbeseitigung.
In diesem Punkt wird die bisherige Praxis lediglich vertraglich festgeschrieben. Neu ist die laufende Erstattung für die Oberflächenentwässerung der Straßen durch die Stadt. Bisher wurde ein bestimmter Prozentsatz der ungedeckten Kosten der Abwasserbeseitigung nicht in die Kanalbenutzungsgebühren einbezogen, sondern als Anteil für die Straßenoberflächenentwässerung über die allgemeine Verbandsgemeindeumlage von den Ortsgemeinden, also auch von der Stadt Montabaur finanziert. Diese Praxis wurde zum einen im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung beanstandet, weil nach § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes eine besondere Kostenerstattung für die Oberflächenentwässerung vorgesehen ist. Außerdem ist eine Finanzierung der Oberflächenentwässerung über die allgemeine Verbandsgemeindeumlage direkt deshalb ausgeschlossen, weil zum 1.1.1984 die Verbandsgemeinde die Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieb integriert hat. Aus diesen Gründen ist vorgesehen, daß die Ortsgemeinden durch eine pauschalierte Kostenerstattung der Verbandsgemeinde die Kosten der Oberflächenentwässerung gesondert abgelten. Dabei wurde als Pauschale der Betrag von 1,50 DM je laufenden Meter Straßen- und Wegestrecke festgelegt. Man ließ sich bei der Festsetzung dieser Pauschale von dem Gedanken leiten, daß die von den Gemeinden zu zahlende Entschädigung etwas geringer sein solle als die Entschädigung, die von Land und Kreis für klassifizierte Straßen gezahlt
werden. Das Land zahlt 1,70 DM und der Kreis 1,60 DM je laufenden Meter Straßen- und Wegestrecke. Da Gemeindestraßen in der Regel etwas schmäler sind als klassifizierte Straßen, hat die Verbandsgemeinde einen geringeren Betrag vorgesehen.
Aufgrund dieser erstmals vereinbarten laufenden Kostenerstattung zahlen die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur insgesamt einen Betrag von 203.094,- DM. Die Stadt Montabaur trägt davon einen Anteil von 68.697,- DM.
Durch dise speziellen Einnahmen des Verbandsgemeindewerkes wird der Umlagebedarf der Verbandsgemeinde gesenkt. Diese Kostenerstattung hat mit dazu beigetragen, daß der Verbandsgemeinde eine Senkung der Umlage um 2 % möglich ist. Wie bereits die meisten anderen Ortsgemeinderäte, stimmte der Stadtrat dem von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeiteten Vertragsentwurf zu.
Kennzeichnung des Hauses „Kunoth“ im Bebauungsplan „Altstadt I“ als erhaltenswertes Gebäude gern. § 10 Abs. 1 Städtebauförderungsgesetz Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloß der Stadtrat mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) das Haus „Kunoth" .in der Planurkunde des Bebauungsplanes„Alt- stadt I', gern. § 10 Abs. 1 Städtebauförderungsgesetz als erhaltenswertes Gebäude zu kennzeichnen. Der Stadtrat befolgte damit eine Anregung der Bezirksregierung Koblenz, die im Rahmen der Genehmigung des Bebauungsplanes „Altstadt I" auf diese Möglichkeit hingewiesen hatte. Lothar Elsner (SPD) begründete den Antrag seiner Fraktion mit dem Hinweis, nach dem der Stadtrat sich für den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen habe, solle man auch die rechtliche Absicherung vornehmen. Er verwies auf die Bedeutung des Hauses für das Stadtbild.
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Zu Gast im Altenheim
war bei diesjähriger Weihnachtsfeier der Elferrat „Heiterkeit", vertreten durch ihren Sitzungspräsidenten Gerd Roßbach. Dieser übergab im Namen der Narrenzunft für alle Bewohner, Angestellten und Schwestern des Heimes 111 Flaschen Piccolo mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und glückliches Jahr 1984.
Foto: Görg
Kegelclub „Die linken Bauern 1
Am 1.1.1984 findet wieder in der Gaststätte „Zur Brücke" in Montabaur-Eschelbach das traditionelle Neujahr-Preiskegeln für jedermann statt. Beginn: 10.00 Uhr.
3 Wurf in die Vollen. Ab 21 Holz gewinnt.
Schützengesellschaft „St.Sebastianus“ Montabaur
NEUJAHRSSCHI ESSEN
Am Samstag, dem 7. Januar 1984 findet unser Neujahrsschießen 1984 statt.. Außer dem Schießen auf Ehrenscheiben findet wieder ein kleines Preisschießen statt.

