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Montabaur 18/52/83

Zuge der Anbindung vom Straßenneubauamt ausgebaut werden. Die Stadt werde den restlichen Teil gleichzeitig ausbauen lassen. Aus den Reihen des Stadtrates (Ratsmitglieder Widner, SPD und Roßbach, FWG) wurde dafür plädiert, die Forderung zu erhe­ben, im Bereich der Anbindung der L 326 die Pappelallee in Richtung Holler die Sichtmöglichkeiten und die Straßenführung zu verbessern. Es wurde darauf hingewiesen, daß dies nicht vom Straßenneubauamt, also vom Bund veranlaßt werden kann, sondern daß hierfür die Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz zuständig ist.

Der Stadtrat beschloß einstimmig: Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen von der Planfeststellung für den Anschluß der L 326 (Hollerer Straße) an die B 49. Die Zustimmung wird verbunden mit der Forderung an die zuständige Landesbehörde, im Anbindungsbereich der L 326 / Pappelallee in Richtung Holler die Sichtmöglichkeiten und die Straßenführung zu ver­bessern .

Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung . über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächen­entwässerung von Gemeindestraßen und -wegen

Durch einstimmigen Beschluß stimmte der Stadtrat dem Ab­schluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ve r - bandsgemeinde zu, in der folgendes geregelt ist:

Nach der Vereinbarung gestattet die Stadt als Straßenbau last- träger der Verbandsgemeinde die Verlegung von Wasser- und Kanalleitungen in gemeindeeigene Straßen. Weiterhin ist geregelt, daß der Verursacher evtl. Schäden an Fahrbah­nen und Bürgersteigen, die durch die Verlegung von Wasser- und Kanalleitungen entstehen, zu erstatten hat. Außerdem beteiligt sich nach der Vereinbarung die Stadt mit einem Anteil von 25 % der Baukosten für die erstmalige Herstellung und den Ausbau von Kanalleitungen. Neben der einmaligen Beteiligung an den Investitionskosten zahlt die Stadt jährlich einen laufenden Kostenanteil in Höhe von 1,50 DM je lau­fenden Meter befestigte Straßen- und Wegestrecke für die Oberflächenentwässerung der Straßen und Wege, deren Oberflächenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

Die einmalige Kostenbeteiligung der Stadt an den Investitions­kosten für die Herstellung des Straßenkanals erfolgte bereits in der Vergangenheit. Sie ist im Landesstraßengesetz vorge­sehen, wenn der Träger der Straßenbau last nicht identisch ist mit dem Träger der Aufgabe der Abwasserbeseitigung.

In diesem Punkt wird die bisherige Praxis lediglich vertraglich festgeschrieben. Neu ist die laufende Erstattung für die Ober­flächenentwässerung der Straßen durch die Stadt. Bisher wurde ein bestimmter Prozentsatz der ungedeckten Kosten der Ab­wasserbeseitigung nicht in die Kanalbenutzungsgebühren ein­bezogen, sondern als Anteil für die Straßenoberflächenentwässe­rung über die allgemeine Verbandsgemeindeumlage von den Ortsgemeinden, also auch von der Stadt Montabaur finanziert. Diese Praxis wurde zum einen im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung beanstandet, weil nach § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes eine besondere Kostenerstattung für die Oberflächenentwässe­rung vorgesehen ist. Außerdem ist eine Finanzierung der Oberflächenentwässerung über die allgemeine Verbandsgemein­deumlage direkt deshalb ausgeschlossen, weil zum 1.1.1984 die Verbandsgemeinde die Abwasserbeseitigung in den Eigen­betrieb integriert hat. Aus diesen Gründen ist vorgesehen, daß die Ortsgemeinden durch eine pauschalierte Kostenerstattung der Verbandsgemeinde die Kosten der Oberflächenentwässe­rung gesondert abgelten. Dabei wurde als Pauschale der Betrag von 1,50 DM je laufenden Meter Straßen- und Wegestrecke festgelegt. Man ließ sich bei der Festsetzung dieser Pauschale von dem Gedanken leiten, daß die von den Gemeinden zu zah­lende Entschädigung etwas geringer sein solle als die Entschä­digung, die von Land und Kreis für klassifizierte Straßen gezahlt

werden. Das Land zahlt 1,70 DM und der Kreis 1,60 DM je laufenden Meter Straßen- und Wegestrecke. Da Gemeindestra­ßen in der Regel etwas schmäler sind als klassifizierte Straßen, hat die Verbandsgemeinde einen geringeren Betrag vorgesehen.

Aufgrund dieser erstmals vereinbarten laufenden Kostenerstat­tung zahlen die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Monta­baur insgesamt einen Betrag von 203.094,- DM. Die Stadt Montabaur trägt davon einen Anteil von 68.697,- DM.

Durch dise speziellen Einnahmen des Verbandsgemeindewerkes wird der Umlagebedarf der Verbandsgemeinde gesenkt. Diese Kostenerstattung hat mit dazu beigetragen, daß der Verbands­gemeinde eine Senkung der Umlage um 2 % möglich ist. Wie bereits die meisten anderen Ortsgemeinderäte, stimmte der Stadtrat dem von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeiteten Vertragsentwurf zu.

Kennzeichnung des HausesKunoth im Bebauungs­planAltstadt I als erhaltenswertes Gebäude gern. § 10 Abs. 1 Städtebauförderungsgesetz Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloß der Stadtrat mehrheit­lich (18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) das HausKunoth" .in der Planurkunde des BebauungsplanesAlt- stadt I', gern. § 10 Abs. 1 Städtebauförderungsgesetz als erhal­tenswertes Gebäude zu kennzeichnen. Der Stadtrat befolgte damit eine Anregung der Bezirksregierung Koblenz, die im Rahmen der Genehmigung des BebauungsplanesAltstadt I" auf diese Möglichkeit hingewiesen hatte. Lothar Elsner (SPD) begründete den Antrag seiner Fraktion mit dem Hinweis, nach dem der Stadtrat sich für den Erhalt des Gebäudes ausgespro­chen habe, solle man auch die rechtliche Absicherung vorneh­men. Er verwies auf die Bedeutung des Hauses für das Stadt­bild.

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Zu Gast im Altenheim

war bei diesjähriger Weihnachtsfeier der ElferratHeiterkeit", vertreten durch ihren Sitzungspräsidenten Gerd Roßbach. Dieser übergab im Namen der Narrenzunft für alle Bewohner, Angestellten und Schwestern des Heimes 111 Flaschen Piccolo mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und glückliches Jahr 1984.

Foto: Görg

KegelclubDie linken Bauern 1

Am 1.1.1984 findet wieder in der GaststätteZur Brücke" in Montabaur-Eschelbach das traditionelle Neujahr-Preiskegeln für jedermann statt. Beginn: 10.00 Uhr.

3 Wurf in die Vollen. Ab 21 Holz gewinnt.

SchützengesellschaftSt.Sebastianus Montabaur

NEUJAHRSSCHI ESSEN

Am Samstag, dem 7. Januar 1984 findet unser Neujahrsschie­ßen 1984 statt.. Außer dem Schießen auf Ehrenscheiben findet wieder ein kleines Preisschießen statt.