Montabaur 20 / 52 / 83
Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft zugestimmt
Die Jagdgenossenschaft Ruppach-Goldhausen hatte in ihrer ✓ Gründungsversammlung am 14.11.1983 beschlossen, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zu übertragen. Außerdem beschloß die Genossenschafts- Versammlung, daß der Reinertrag für Feld- und Waldwegebau und für forstwirtschaftliche Maßnahmen Verwendung finden soll. Zur wirksamen Übertragung der Rechte und Pflichten bedurfte es nun noch der Zustimmung durch den Gemeinderat. Dieser erklärte sich damit einstimmig einverstanden und entsprach auch der Regelung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen.
Neuer Konzessionsvertrag mit der Kevag sowie verwaltungsrechtlichem Vertrag mit der Verbandsgemeinde Montabaur zugestimmt
Einstimmig entsprach der Rat dem Abschluß des jm Entwurf vorgelegten und neu ausgehandelten Konzessionsvertrages mit der Kevag. Dieser soll rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten. Überaus positiv stellt sich der Vertragsabschluß mit Blick auf die daraus resultierenden erhöhten Konzessionsabgaben dar. Dies begründet sich durch die Erhöhung der Konzessionsabgaben für allgemeine Tarife von bislang 1,5 % auf nunmehr 10 % und für Sonderabnehmer von 1 % auf 1,5%.
Für die Gemeinde Ruppach-Goldhausen bedeutet dies eine jährl. Mehreinnahme von ca. 24.000,- DM. Lediglich in 1984 wird sich der Zugewinn noch nicht so spürbar auswirken, da in diesem Jahr gemäß einer weiteren Vereinbarung im neu ausgehandelten Konzessionsvertrag von der Kevag die noch in deren Eigentum stehenden Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten übernommen werden sollen. Es wurde ermittelt, daß die Gemeinde zum Ankauf dieser Leuchten insgesamt noch 13.500,- DM aufwenden muß. Diese Abrechnung wird im Jahre 1984 vollzogen.
Weiterer Vertragsbestandteil war, daßdie Kevag künftig nicht mehr die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage übernimmt. Eine weitere Regelung, die sich gleichfalls zugunsten der Gemeinde auswirkt, besagt, daß die Kevag künftig 50 % der Kosten bei Uijilegung oder ^Änderung von Anlagen der Kevag übernimmt, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen).
Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt stand die Frage zur Übertragung der Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage zur Entscheidung. Es wurde hierzu darauf verwiesen, daß nach Vorbesprechungen zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsbürgermeistern Einigkeit erzielt wurde, ab 1984 die Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu übertragen. Hierzu'wurde dem Rat ein verwaltungsrechtlicher Vertrag vorgelegt, dem gleichfalls einstimmig entsprochen wurde. Nach neuesten - zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht bekannten - Informationen wird die Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde jedoch aller Voraussicht nach nicht erfolgen, da von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises für sämtliche Westerwaldgemeinden die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage ausgeschrieben wurde. Nach der Submission wurde mitgeteilt, daß ein Privatunternehmen ein Angebot unterbreitete, das unter dem von der Verbandsgemeinde geforderten Unterhaltungsaufwand liegt.
Sofern sich keine Anhaltspunkte ergeben, die den von den Privatunternehmen angebotenen Preis in Frage stellen, wird wohl aus wirtschaftlichen Gründen von einer Aufgabenübertragung
an die Verbandsgemeinde abgesehen werden. Hierzu bedarf es jedoch noch einer erneuten Entscheidung durch den Rat.
Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde zugestimmt Laut einstimmigem Votum des Rates wurde dem Abschluß einer öffentlich - rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruch nähme von Gemeindestraßen für die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen mit der Verbandsgemeinde zugestimmt. Die genannte Vereinbarung hat folgendes zum Inhalt:
1. Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis, entsprechend der sich die Ortsgemeinde mit einem 25%igen Anteil an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitung beteiligt.
2. Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanalleitung. Diese Regelung ist neu hinzugetreten und sieht vor,daßdie Gemeinde einen Pauschalbetrag von 1,50 DM pro Ifdrp Straße als Unterhaltungsbeitrag leistet. Der zusätzlich von der Gemeinde zu tragenden Zahlungslast steht eine Verringerung der Verbandsgemeindeumlage entgegen, so daß sich dies weitgehendst kompensiert. Entscheidungen über den Abschluß einer gleichlautenden Vereinbarung stehen zur Zeit in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde einschließlich der Stadt Montabaur an.
1
was
TuS Ahrbach Ruppach-Goldhausen / Heiligenroth
HANDBALL
Am 29.12.1983 beginnt nach einer kurzen Pause die männl.
B-Jugend um 18.30 Uhr und die Senioren um 19.45 Uhr wieder mit dem Training in der Vogelsanghalle.
Am 7.1.1984 wandern die Senioren der Handballabteilung.
Alle Interessenten können sich bei Volker Hübinger, Andreas Hagen und Kurt Rütten anmelden.
Pfarreienverband Ruppach-Goldhausen, Großholbach und Boden
DREIKÖNIGSSINGEN 1984
Das Sternsingen 1984 steht,wie auch im vergangenen Jahr unter dem Motto ..AM GOS, damit Kinder heute leben können: In vielen Ländern leben Kinder rechtlos, gibt es Kinder, die keine Eltern und kein Zuhause mehr haben und Kinder, die durch Krieg, Krankheit und Hunger leiden müssen - sie alle brauchen Freunde. Die Zahl der Hilferufe, die beim Kindermissionswerk in Aachen, der Geschäftsstelle der Aktion Drei- königssingen eingehen, ist groß. Nur in jedem 3. Fall kann das Kindermissionswerk helfen.
Dje Sternsinger kommen als Freunde zu Ihnen und bitten Sie um ein offenes Herz und um offene Hände für die benachteiligten Kinder in aller Welt.
Die Sternsinger ind unterwegs zu Ihnen an folgenden Tagen:
6.1.1984 (Freitag) in Boden ab 10.00 Uhr
7.1.1984 (Samstag) in Ruppach-Goldhausen ab 10.00 Uhr
8.1.1984 (Sonntag) in Großholbach und in Kleinholbach nach dem Hochamt

