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Montabaur 20 / 52 / 83

Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagd­genossenschaft zugestimmt

Die Jagdgenossenschaft Ruppach-Goldhausen hatte in ihrer Gründungsversammlung am 14.11.1983 beschlossen, ihre sämt­lichen Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Ruppach-Gold­hausen zu übertragen. Außerdem beschloß die Genossenschafts- Versammlung, daß der Reinertrag für Feld- und Waldwegebau und für forstwirtschaftliche Maßnahmen Verwendung finden soll. Zur wirksamen Übertragung der Rechte und Pflichten be­durfte es nun noch der Zustimmung durch den Gemeinderat. Dieser erklärte sich damit einstimmig einverstanden und ent­sprach auch der Regelung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen.

Neuer Konzessionsvertrag mit der Kevag sowie verwal­tungsrechtlichem Vertrag mit der Verbandsgemeinde Montabaur zugestimmt

Einstimmig entsprach der Rat dem Abschluß des jm Entwurf vorgelegten und neu ausgehandelten Konzessionsvertrages mit der Kevag. Dieser soll rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten. Überaus positiv stellt sich der Vertragsabschluß mit Blick auf die daraus resultierenden er­höhten Konzessionsabgaben dar. Dies begründet sich durch die Erhöhung der Konzessionsabgaben für allgemeine Tarife von bislang 1,5 % auf nunmehr 10 % und für Sonderabnehmer von 1 % auf 1,5%.

Für die Gemeinde Ruppach-Goldhausen bedeutet dies eine jährl. Mehreinnahme von ca. 24.000,- DM. Lediglich in 1984 wird sich der Zugewinn noch nicht so spürbar auswirken, da in diesem Jahr gemäß einer weiteren Vereinbarung im neu ausgehandelten Konzessionsvertrag von der Kevag die noch in deren Eigentum stehenden Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten über­nommen werden sollen. Es wurde ermittelt, daß die Gemeinde zum Ankauf dieser Leuchten insgesamt noch 13.500,- DM aufwenden muß. Diese Abrechnung wird im Jahre 1984 vollzo­gen.

Weiterer Vertragsbestandteil war, daßdie Kevag künftig nicht mehr die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage über­nimmt. Eine weitere Regelung, die sich gleichfalls zugunsten der Gemeinde auswirkt, besagt, daß die Kevag künftig 50 % der Kosten bei Uijilegung oder ^Änderung von Anlagen der Kevag übernimmt, wenn die Maßnahme von der Gemeinde ver­ursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen).

Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt stand die Frage zur Übertragung der Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage zur Entscheidung. Es wurde hierzu darauf verwiesen, daß nach Vorbesprechungen zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsbürgermeistern Einigkeit erzielt wurde, ab 1984 die Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen in die Trägerschaft der Ver­bandsgemeinde zu übertragen. Hierzu'wurde dem Rat ein ver­waltungsrechtlicher Vertrag vorgelegt, dem gleichfalls einstim­mig entsprochen wurde. Nach neuesten - zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht bekannten - Informationen wird die Auf­gabenübertragung an die Verbandsgemeinde jedoch aller Voraus­sicht nach nicht erfolgen, da von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises für sämtliche Westerwaldgemeinden die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage ausgeschrieben wurde. Nach der Submission wurde mitgeteilt, daß ein Privat­unternehmen ein Angebot unterbreitete, das unter dem von der Verbandsgemeinde geforderten Unterhaltungsaufwand liegt.

Sofern sich keine Anhaltspunkte ergeben, die den von den Privatunternehmen angebotenen Preis in Frage stellen, wird wohl aus wirtschaftlichen Gründen von einer Aufgabenübertragung

an die Verbandsgemeinde abgesehen werden. Hierzu bedarf es jedoch noch einer erneuten Entscheidung durch den Rat.

Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde zugestimmt Laut einstimmigem Votum des Rates wurde dem Abschluß einer öffentlich - rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruch nähme von Gemeindestraßen für die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen mit der Verbandsgemeinde zugestimmt. Die ge­nannte Vereinbarung hat folgendes zum Inhalt:

1. Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis, entspre­chend der sich die Ortsgemeinde mit einem 25%igen Anteil an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Ka­nalleitung beteiligt.

2. Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanalleitung. Diese Regelung ist neu hinzugetreten und sieht vor,daßdie Gemeinde einen Pauschalbetrag von 1,50 DM pro Ifdrp Straße als Unter­haltungsbeitrag leistet. Der zusätzlich von der Gemeinde zu tragenden Zahlungslast steht eine Verringerung der Verbands­gemeindeumlage entgegen, so daß sich dies weitgehendst kompensiert. Entscheidungen über den Abschluß einer gleich­lautenden Vereinbarung stehen zur Zeit in allen Ortsgemein­den der Verbandsgemeinde einschließlich der Stadt Monta­baur an.

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was

TuS Ahrbach Ruppach-Goldhausen / Heiligenroth

HANDBALL

Am 29.12.1983 beginnt nach einer kurzen Pause die männl.

B-Jugend um 18.30 Uhr und die Senioren um 19.45 Uhr wieder mit dem Training in der Vogelsanghalle.

Am 7.1.1984 wandern die Senioren der Handballabteilung.

Alle Interessenten können sich bei Volker Hübinger, Andreas Hagen und Kurt Rütten anmelden.

Pfarreienverband Ruppach-Goldhausen, Großholbach und Boden

DREIKÖNIGSSINGEN 1984

Das Sternsingen 1984 steht,wie auch im vergangenen Jahr unter dem Motto ..AM GOS, damit Kinder heute leben können: In vielen Ländern leben Kinder rechtlos, gibt es Kinder, die keine Eltern und kein Zuhause mehr haben und Kinder, die durch Krieg, Krankheit und Hunger leiden müssen - sie alle brauchen Freunde. Die Zahl der Hilferufe, die beim Kinder­missionswerk in Aachen, der Geschäftsstelle der Aktion Drei- königssingen eingehen, ist groß. Nur in jedem 3. Fall kann das Kindermissionswerk helfen.

Dje Sternsinger kommen als Freunde zu Ihnen und bitten Sie um ein offenes Herz und um offene Hände für die benachteilig­ten Kinder in aller Welt.

Die Sternsinger ind unterwegs zu Ihnen an folgenden Tagen:

6.1.1984 (Freitag) in Boden ab 10.00 Uhr

7.1.1984 (Samstag) in Ruppach-Goldhausen ab 10.00 Uhr

8.1.1984 (Sonntag) in Großholbach und in Kleinholbach nach dem Hochamt