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Montabaur 23/51 / 83

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2. Ankauf der noch im Eigentum der Kevag stehenden Straßen­leuchten durch die Gemeinde

3. Keine Unterhaltung der Straßenleuchten durch die Kevag mehr

4. Kostenbeteiligung seitens der Kevag bei Umlegung oder Än­derung von Anlagen der Kevag zu 50 %, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemein­de in solchen Fällen die Kosten insgesamt zu tragen.

Der gravierendste Vorteil aus dem Neuabschluß des Konzessions­vertrages stellt die finanzielle Verbesserung der Gemeinde durch zusätzlich zu vereinnahmende Konzessionsabgaben dar. Bislang wurden ca. 1.500,.-DM 'vereinnahmt. Künftig werden Einnah­men von ca. 10.000,- DM erwartet.

In 1984 wird sich diese positive Veränderung noch nicht so deut­lich auswirken, da den Mehreinnahmen dann u.a. die Kosten für die Übernahmeder Straßen leuchten (6.600,- DM) entgegen­stehen.

Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt war über einen verwal­tungsrechtlichen Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde zu.entscheiden. Diese Entscheidung war Aus­fluß der vorerwähnten Entscheidung über den Neuabschluß des Konzessionsvertrages. Denn durch diesen Vertrag soll die Aufgabe zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungs­anlagen auf die Verbandsgemeinde übertragen werden. Weiterhin senthält dieser Vertrag Regelungen ifoer die von der Ortsgemeinde zu erbringenden Kostenerstattungen, über eine Kostenbeteili­gung für die Anschaffung eines Steigerwagens und ähnliches.

)Zu dem vorgelegten Vertrag erklärte der Rat mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme seine grundsätzliche Bestimmung. In bezug auf die von der Verbandsgemeinde geforderte Pauschalentschädi­gung für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung wurde vom Rat jedoch gefordert, zunächst Angebote von Privatfirmen einzuholen. Darüber hinaus wurde die grundsätz­liche Zustimmung zum Vertragsentwurf zunächst nur für die Dauer eines Jahres erklärt.

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Öffentlich-rechtlicher Vereinbarung mit der Verbands­gemeinde zugestimmt

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Mehrheitlich entsprach der Rat dem vorgelegten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserver- sorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung j der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestra­ßen und -wegen. Diese Vereinbarung hat u.a. folgendes zum I Inhalt:

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11. Die Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis ent­sprechend der sich die Ortsgemeinde mit einem 25%igen Anteil an den Kosten für die Herstellung oder die Erneue­rung der Kanalleitungen beteiligen.

Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanalleitungen. Diese. Rege­lung ist neu hinzugetreten und sieht vor, daß die Gemeinde einen Pauschalsatz von 1,50 DM pro lfdm. Straßen als Unterhaltungsbeitrag leistet. Für die Ortsgemeinde Stahl­hofen bedeutet das eine jährliche Kostenbelastung von ca. 2.700,- DM. Gleichlautende Vereinbarungen liegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde einschl. der Stadt Montabaur zur Entscheidung vor.

Zu diesem Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde ist noch anzumerken, daß die Gemeinde zwar zunächst zusätzliche Kosten zu übernehmen hat.

Dies hat jedoch zugleich auch positiven Einfluß auf die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage, d.h. hier wird eine Senkung des von der Gemeinde zu tragenden Satzes zu verzeichnen sein.

UNTERSHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Unters- hausenvom 15.12.1983

Hauungs- und Kulturplan 1984 beschlossen

Nach Erläuterung der Ansätze durch den zuständigen Revier­beamten verabschiedete der Rat durch einstimmigen Beschluß, den vorgelegten Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirt­schaftsjahr 1984. Dieser sieht Gesamteinnahmen von 44.742,- DM und Ausgaben von insgesamt 42.358,- DM vor. Mithin wird nach den ermittelten Ansätzen von der Erwirtschaftung eines Überschusses von ca. 2.400,- DM ausgegangen. Der Holzeinschlag beläuft sich auf insgesamt 460 fm und teilt sich wie folgt auf:

50 fm Eiche 195 fm Buche 200 fm Fichte 15 fm Kiefer

Keine Zustimmung zum Abschluß einer öffentlich-recht liehen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde erklärt

Bereits in der vorangegangenen Sitzung stand die Ent­scheidung über den Abschluß einer öffentlich-rechtli­chen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserver- sorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen zur Diskussion.

Gleich wie in dieser Sitzung wurde vom Rat erneut dje Ableh­nung zum vorgelegten Vertragsentwurf erklärt, da nach Auf­fassung des Rates nach wie vor noch einige Fragen, die zu einer Revidierung des Beschlusses ausschlaggebend sind nicht abschlie­ßend geklärt werden konnten.

Zustimmung zum neu abzuschließenden Konzessions­vertrag mit der Kevag erklärt

Einstimmig wurde vom Rat dem vorgelegten Konzessionsver­trag zwischen der Ortsgemeinde und der Kevag sowie einer zusätzlichen Vereinbarung über den Strombezug für die Straßen­beleuchtungsanlage zugestimmt. Zu dem Konzessionsvertrag erfolgte der Hinweis, daß dieser rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten soll und als augenschein­lichstes Merkmal eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde bedingt. Dies resultiert aus der Erhöhung der Konzessionsabga­ben für allgemeine Tarife sowie für Sonderabnehmer. So konnte die Gemeinde bislang lediglich ca. 1300,- DM an Konzessionsab­gaben vereinnahmen. Künftig werden jährlich Einnahmen von ca. 8.700,- DM erwartet. Für 1984 wird sich jedoch diese posi­tive Entwicklung im Haushalt noch nicht wiederspiegeln, da eine weitere Regelung des mit der Kevag abzuschließenden Vertrages beinhaltet, daß sämtliche noch im Eigentum der Kevag stehen­den Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peit­schenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten zu übernehmen sind- Der Gesamtbetrag für die von der Kevag zu erwerbenden Leuchten beläuft sich auf 6.300,- DM.

Weitere Bestandteile des Vertrages sind:

1. Die Verpflichtung zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtungs­anlage obliegt nicht mehr der Kevag

2. Bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der Kevag über­nimmt diese 50% der Kosten, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wurde (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100% der Kosten zu tragen)

Im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsver­trages stand auch die Entscheidung des Rates im nachfolgenden Tagesordnungspunkt. Hier wurde ein verwaltungsrechtlicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde vorgelegt, durch welchen die Aufgaben zur Wartung und Unter­haltung der Straßenbeleuchtungsanlage in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übertragen werden sollte. Weiterhin sieht