Montabaur 23/51 / 83
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2. Ankauf der noch im Eigentum der Kevag stehenden Straßenleuchten durch die Gemeinde
3. Keine Unterhaltung der Straßenleuchten durch die Kevag mehr
4. Kostenbeteiligung seitens der Kevag bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der Kevag zu 50 %, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen die Kosten insgesamt zu tragen.
Der gravierendste Vorteil aus dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages stellt die finanzielle Verbesserung der Gemeinde durch zusätzlich zu vereinnahmende Konzessionsabgaben dar. Bislang wurden ca. 1.500,.-DM 'vereinnahmt. Künftig werden Einnahmen von ca. 10.000,- DM erwartet.
In 1984 wird sich diese positive Veränderung noch nicht so deutlich auswirken, da den Mehreinnahmen dann u.a. die Kosten für die Übernahmeder Straßen leuchten (6.600,- DM) entgegenstehen.
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Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt war über einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde zu.entscheiden. Diese Entscheidung war Ausfluß der vorerwähnten Entscheidung über den Neuabschluß des Konzessionsvertrages. Denn durch diesen Vertrag soll die Aufgabe zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf die Verbandsgemeinde übertragen werden. Weiterhin senthält dieser Vertrag Regelungen ifoer die von der Ortsgemeinde zu erbringenden Kostenerstattungen, über eine Kostenbeteiligung für die Anschaffung eines Steigerwagens und ähnliches.
)Zu dem vorgelegten Vertrag erklärte der Rat mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme seine grundsätzliche Bestimmung. In bezug auf die von der Verbandsgemeinde geforderte Pauschalentschädigung für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung wurde vom Rat jedoch gefordert, zunächst Angebote von Privatfirmen einzuholen. Darüber hinaus wurde die grundsätzliche Zustimmung zum Vertragsentwurf zunächst nur für die Dauer eines Jahres erklärt.
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Öffentlich-rechtlicher Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde zugestimmt
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Mehrheitlich entsprach der Rat dem vorgelegten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserver- sorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung j der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen. Diese Vereinbarung hat u.a. folgendes zum I Inhalt:
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11. Die Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis entsprechend der sich die Ortsgemeinde mit einem 25%igen Anteil an den Kosten für die Herstellung oder die Erneuerung der Kanalleitungen beteiligen.
Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanalleitungen. Diese. Regelung ist neu hinzugetreten und sieht vor, daß die Gemeinde einen Pauschalsatz von 1,50 DM pro lfdm. Straßen als Unterhaltungsbeitrag leistet. Für die Ortsgemeinde Stahlhofen bedeutet das eine jährliche Kostenbelastung von ca. 2.700,- DM. Gleichlautende Vereinbarungen liegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde einschl. der Stadt Montabaur zur Entscheidung vor.
Zu diesem Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde ist noch anzumerken, daß die Gemeinde zwar zunächst zusätzliche Kosten zu übernehmen hat.
Dies hat jedoch zugleich auch positiven Einfluß auf die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage, d.h. hier wird eine Senkung des von der Gemeinde zu tragenden Satzes zu verzeichnen sein.
UNTERSHAUSEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Unters- hausenvom 15.12.1983
Hauungs- und Kulturplan 1984 beschlossen
Nach Erläuterung der Ansätze durch den zuständigen Revierbeamten verabschiedete der Rat durch einstimmigen Beschluß, den vorgelegten Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1984. Dieser sieht Gesamteinnahmen von 44.742,- DM und Ausgaben von insgesamt 42.358,- DM vor. Mithin wird nach den ermittelten Ansätzen von der Erwirtschaftung eines Überschusses von ca. 2.400,- DM ausgegangen. Der Holzeinschlag beläuft sich auf insgesamt 460 fm und teilt sich wie folgt auf:
50 fm Eiche 195 fm Buche 200 fm Fichte 15 fm Kiefer
Keine Zustimmung zum Abschluß einer öffentlich-recht liehen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde erklärt
Bereits in der vorangegangenen Sitzung stand die Entscheidung über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserver- sorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen zur Diskussion.
Gleich wie in dieser Sitzung wurde vom Rat erneut dje Ablehnung zum vorgelegten Vertragsentwurf erklärt, da nach Auffassung des Rates nach wie vor noch einige Fragen, die zu einer Revidierung des Beschlusses ausschlaggebend sind nicht abschließend geklärt werden konnten.
Zustimmung zum neu abzuschließenden Konzessionsvertrag mit der Kevag erklärt
Einstimmig wurde vom Rat dem vorgelegten Konzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde und der Kevag sowie einer zusätzlichen Vereinbarung über den Strombezug für die Straßenbeleuchtungsanlage zugestimmt. Zu dem Konzessionsvertrag erfolgte der Hinweis, daß dieser rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten soll und als augenscheinlichstes Merkmal eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde bedingt. Dies resultiert aus der Erhöhung der Konzessionsabgaben für allgemeine Tarife sowie für Sonderabnehmer. So konnte die Gemeinde bislang lediglich ca. 1300,- DM an Konzessionsabgaben vereinnahmen. Künftig werden jährlich Einnahmen von ca. 8.700,- DM erwartet. Für 1984 wird sich jedoch diese positive Entwicklung im Haushalt noch nicht wiederspiegeln, da eine weitere Regelung des mit der Kevag abzuschließenden Vertrages beinhaltet, daß sämtliche noch im Eigentum der Kevag stehenden Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten zu übernehmen sind- Der Gesamtbetrag für die von der Kevag zu erwerbenden Leuchten beläuft sich auf 6.300,- DM.
Weitere Bestandteile des Vertrages sind:
1. Die Verpflichtung zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage obliegt nicht mehr der Kevag
2. Bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der Kevag übernimmt diese 50% der Kosten, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wurde (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100% der Kosten zu tragen)
Im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages stand auch die Entscheidung des Rates im nachfolgenden Tagesordnungspunkt. Hier wurde ein verwaltungsrechtlicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde vorgelegt, durch welchen die Aufgaben zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übertragen werden sollte. Weiterhin sieht

