Montabaur 22 / 51 / 83
Neuem Konzessionsvertrag mit der Kevag. sowie verwaltungsrechtlichem Vertrag mit der Verbandsgemeinde zugestimmt
Einstimmige Zustimmung fand der vorgelegte Vertragsentwurf, der den derzeitigen Konzessionsvertrag mit der Kevag ablösen soll.
Dieser tritt rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft und bedeutet durch die Erhöhung der an die Gemeinde zu zahlenden Konzessionsabgaben eine wesentliche finanzielle Verbesserung für die Gemeinde. Nach den Berechnungen, die auf Zahlen aus dem Jahre 1980 basieren, stehen den bislang vereinnahmten Konzessionsabgaben von ca.
1.200,- DM künftig Einnahmen in Höhe von ca. 7.400,- DM gegenüber. Diese werden während der Laufzeit des Vertrages, also für 20 Jahre, jährlich vereinnahmt.
Als einmalige Belastung für die Gemeinde steht dem gegenüber, daß die noch nicht im Eigentum der Gemeinde stehenden Straßenleuchten von der Kevag abgekauft werden. Hierfür sind in 1984 1.100,- DM aufzubringen. Vertragsinhalt ist weiterhin, daß die Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen nicht mehr der Kevag obliegt. Aus diesem Grunde stand unter dem nächsten Tagesordnungspunkt die Entscheidung über einen mit der Verbandsgemeinde abzuschließenden verwaltungsrechtlichen Vertrag an. Durch diesen soll folgendes geregelt werden:
Änderung des Bebauungsplanes ,In den Gärten“
Zu wiederholen war die Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes „In den Gärten" , da der Rat in der vorangegangenen Sitzung wegen des Fehlens und der Befangenheit einiger Ratsmitglieder nicht beschlußfähig war. Die Entscheidung, die somit am 14.12.1983 wiederholt werden mußte, hat folgenden Inhalt:
Der Bebauungsplan „In den Gärten" wird dergestalt geändert, daß die im Bereich der Flurstücke Nr. 747 und 748 verlaufende überbaubare Fläche in westlicher Richtung und die überbaubare Fläche der Flurstücke 740 - 748 in südöstlicher Richtung erweitert wird. Der bisher zwischen überbaubarer Fläche und westl. bzw. südöstlicher Planbereichsgrenze ausgewiesene Grünstreifen wird von 7,50 m auf 3,00 m reduziert.
Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde zugleich festgelegt, das Änderungsverfähren gern. § 13 als vereinfachtes Verfahren durchzuführen.
STAHLHOFEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 16.12.1983
1. Die Aufgabe, die Straßenbeleuchtungsanlage zuvunterhalten und zu warten, wird in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übertragen.
2. Die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibt Aufgabe der Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung.
3. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde
a) eine Wartungspauschale für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung,
b) gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bauleitung bei der Aufstellung neuer Leuchten.
Darüber hinaus ist festgeschrieben, daß sich die Ortsgemeinde an den Kosten für die Anschaffung eines Steigerwagens anteilmäßig beteiligt.
Auch zu diesem Vertrag erklärte der Rat einstimmig seine Zustimmung.
Öffentlich-rechtlichem Vertrag mit der Verbandsgemeinde zugestimmt
Gleichfalls einstimmig wurde vom Rat der vorgelegte Entwurf einer öffentlich-rechtl. Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen befürwortet. Diese Vereinbarung hat zum Inhalt:
a) Die Festschreibung einer bislang schon geltenden Regelung, entsprechend der sich die Ortsgemeinden mit einem 25%igen Anteil an die Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitung beteiligen
b) Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanalleitung. Hierbei handelt es sich um eine neu hinzugenommene Regelung -bislang wurden diese Ausgaben über die Verbandsgemeindeumlage finanziert- die vorsieht, daß die Gemeinde einen Pauschalsatz von 1,50 DM pro lfdm Straße als Unterhaltungsbeitrag leistet. Für die Gemeinde Daubach bedeutet dies eine jährliche Kostenbelastung von ca. 2.700,- DM. Gleitblautende Vereinbarungen liegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde einschl. der Stadt Montabaur zur Entscheidung vor. Den zusätzlich von der Gemeinde aufzubringenden .Mitteln steht eine Entlastung bei der Verbandsgemeindeumlage gegenüber.
Hauungs- und Kulturplan 1984 verabschiedet
Weitere Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren ,4m oberen Wiesengrund“
Von der Verwaltung wurde eine Beschlußvorlage zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Im oberen Wiesengrundj 2. Teil" vorgelegt. Konkret standen die Entscheidungen zu den| vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentl. Belange, der Zustimmungsbeschluß sowie der Offenlegungsbeschluß an. Zu Beginn des Tagesördnungspunktes wurde vom I Vorsitzenden festgestellt, daß bei 8 der 11 Ratsmitglieder Sond| interesse vorliegt, diese können daher wegen Befangenheit an den Entscheidungen für dieses Bebauungsplanverfahren nicht mitwirken.
Aus diesem Grunde wurde vom Ortsbürgermeister nach Anhö- j rung der nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder zunächst die Entscheidung über die vorgetragenen Bedenken und Anregungij der Träger öffentlicher Belange ausgesprochen. Daran anschl. wurde die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf unter Ein-j beziehung der stattgegebenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger I öffentl. Belange erklärt. Als nächste Verfahrensstufe steht nun| mehr die Offenlage nach § 2 a Äbs. 6 BBauG an. Da diese Offef läge einen entsprechenden Beschluß des Rates voraussetzt, wurde auch diese Entscheidung noch ausgesprochen.
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Nach Erläuterung durch den zuständigen Revierförster wurde \ Rat einstimmig dem vorgelegten Hauungs- und Kulturplan 19841 entsprochen. Dieser beinhaltet Gesamteinnahmen von 88.170,- DM und Ausgaben über insgesamt 87.504,- DM.
Mithin wird mit der Erwirtschaftung eines geringen Überschusses! von 666,- DM gerechnet. Der Holzeinschlag beläuft sich auf ins-| gesamt 760 fm.
Hiervon entfallen 405 fm auf Buche 275 fm auf Fichte und 80 fm auf Kiefer.
Neuem Konzessionsvertrag mit der Kevag zugestinuni
Durch einstimmigen Beschluß billigte der Rat den neuen mit der Kevag ausgehandelten Konzessionsvertrag. Dieser gilt rückj wirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren. Er bedeute für die Gemeinde eine deutliche finanzielle Verbesserung. Die | wesentlichsten Änderungen des Vertrages sind:
1. Erhöhung der Konzessionsabgaben

