Montabaur 24 / 51 / 83
dieser Vertrag vor, daß die Aufstellung neuer Straßenleuchten Aufgabe der Gemeinde bleibt, die Verbandsgemeinde jedoch den Anschluß und die Bauleitung übernimmt.
Zudem enthält dieser Vertrag noch Regelungen über die Kostenträgerschaft. Auch zu diesem Vertrag erklärte der Rat seine einstimmige Zustimmung.
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DAUBACH:
Wer singt mit Weihnachtslieder ?
Zu einem offenen Singen bekannter und weniger bekannter weihnachtlicher Lieder unter Leitung von Walter Frink lädt der Westerwald-Verein Daubach e.V. Mitglieder und Freunde ein. Termin: Donnerstag, 29. Dez. um 19.30 Uhr im neuen Jugendraum. Anschließend gemütliches Beisammensein.
MGV „Frohsinn” e.V. Jahreshauptversammlung Am Samstag, 7. Jan. 1984 um 19.45 Uhf beschließt der MGV Frohsinn e.V. Daubach mit der Jahreshauptversammlung im Vereinslokal „Zur Eulenstube" das Vereinsjahr 1983.
Alle Mitglieder u.Freunde des Vereins werden hierzu recht herzl. eingeladen. Um pünktl. Erscheinen wird gebeten. STAHLHOFEN: Bürgermeister Dienststunde Die Bürgermeister-Dienststunde am Donnerstag, dem 29.12.1983 fällt aus. Bei Dringlichkeit wende man sich bitte an die Verbandsgemeinde.
Pehl, Ortsbürgermeister
MGV „Concordia“ Stahlhofen
Jahreshauptversammlung ist am Samstag, 7.1.1984 im Vereinslokal „Westerwälder Hof", Inh.V.Ferdinand.
Tanzabend am 2. Weihnachtsfeiertag, 26.12.83 Beginn: 20.00 Uhr im Vereinslokal „Westerwälder Hof". Die Kapelle „Tornados" sorgt für die entsprechende Stimmung.
Wir laden die Dorfbevölkerung sowie alle Gönner unseres Vereins aus nah und fern herzlich ein.
NACHTRAG:
ZWECKVERBAND
HaushaKssatzung
des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1984 - vom 14.12.1983
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 02.12. 1964 (GVBI. S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419- BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 28.11.1983 hiermit bekanntgegeben wird :
§ 1
Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1984 im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.145.920,- DM
in der Ausgabe auf 1.145.920,-- DM
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 1.333.549,-- DM
in der Ausgabe auf 1.333.549,-- DM festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung yon Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.000.000,- DM.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000 berechnet
Von den Einwohnergleichwerten entfallen
auf die Verbandsgemeinde Bad Ems = 85 %
auf die Verbandsgemeinde Montabaur =15%
Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden nach den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemeinde Bad Ems und Montabaur umgelegt.
Bad Ems, den 14.12.1983 Abwasserverband Bad Ems
Genehmigung der Bezirksregierung
Die nach den §§ 6,7 Abs. 2 und 29 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2,95 Abs. 3 Nr. 2, 97 Abs. 1 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) erfor derliche Genehmigung zur Haushaltssatzung des Zweckverbar des "Abwasserwerk Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1984 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 21.11. 1983 wird hiermit erteilt für
die in § 2 der Haushaltssatzung vorgenommene Festsetzung des Gesamtbetrages der zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes vorgesehenen Kredite (Inlandskredite) in Höhe von DM 1.000.000,-;
Darüber hinaus teilen wir Ihnen aufgrund der §§ 6 und 7 Abs.2 des Zweckverbandsgesetzes i. V. mit den §§ 24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 GemO mit, daß wir gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazugehörenden Haushaltsplanes keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erheben. I
5400 Koblenz, den 28.11.1983 im Auftrag :
Bezirksregierung Koblenz Voigt
HINWEIS :
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Aus'schließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung)
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach d«j öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter ßtj Zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be i gründen können, gegenüber der VerbandsgemeindeverwaltungI geltend gemacht worden ist. I
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG : I
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 271 12.1983 bis einschließlich 03.01.1984 öffentlich aus I
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 30 I
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 221
5427 Bad Ems, den 14. 12.1983 Diel I
Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeister!

