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Montabaur 20/51 / 83

Ortsgemeinden mit einem Betrag von 1.50 DM je lfdm Straße an den Kosten der Oberflächenentwässerung zu beteiligen haben. Der Betrag von 1,50 DM je lfdm Straßenlänge ist an­gepaßt an die Entschädigung, die Land und Kreis für klassifi­zierte Straßen (Ortsdurchfahrten) bezahlen. Das Land zahlt je lfdm Straßenlänge 1.70 DM, der Kreis 1.60 DM. Da Kreis- und Landesstraßen in der Regel breiter sind als Gemeinde­straßen wurde der mit 1,50 DM/m Straßenlänge festgesetzte Anteil als angemessen erachtet Für die Gemeinde Nenters­hausen bedeutet dies eine jährliche Kostenbelastung von etwa 13.600,-- DM. Andererseits erfährt die Gemeinde eine finanzielle Entlastung durch Senkung der Verbandsgemeindeumlage.. Haushaltssatzung/Haushaltsplan 1984 verabschiedet Durch einstimmigen Entscheidung stimmte der Rat der vorge­legten Haushaltssatzung bzw. depi Haushaltsplan für das Haus­haltsjahr 1984 zu. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahme/Ausgabe je 1.234.000,- DM

Vermögenshaushalt

Einnahme/Ausgabe je 280.000,-- DM

Kredite sind nicht veranschalgt.

Die Steuersätze sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %

Gewerbesteuer 300 %

Hundesteuer

für den 1. Hund 18,- DM

für den 2. Hund 27,-- DM

für jeden weiteren Hund 36,- DM

Aussagen über die Finanzkraft der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Diesem ist im wesent­lichen folgends zu entnehmen:

Rückblick auf den Haushalt 1983

Die Ortsgemeinde Nentershausen wird nach Abschluß des Haushaltsjahres 1983 über Rücklagemittel von rd.

1.300,.000 ,- DM verfügen.

Dies ist zurückzuführen auf:

a) Positive Entwicklung im Verwaltungshaushalt (Einsparung bei den Umlegungskosten sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer) rd. 80,000,-- DM höherer Zuführungs­betrag zum Vermögenshaushalt als ursprünglich geplant

b) Bei der Baumaßnahme "Im Strichen" werden erhebliche Mittel eingespart Außerdem wurden Mehreinnahmen beim Verkauf von Grundstücken erzielt.

Nach der bereits schon frühzeitig erfolgten Sondertilgung be­läuft sich der Schuldenstand zum 31.12.1983 auf nur noch 322,- DM.

Dies alles beweist, daß auch zur Aufstellung des Haushaltsplanes 1984 sehr solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage waren.

HAUSHALT 1984

Eine Änderung bei den Hebesätzen für die Grundsteuern A und B, für die Gewerbesteuer und für die Hunde, die inner­halb des Gemeindegebietes gehalten werden, ist nicht erfolgt

VERWALTUNGSHAUSHALT Der Volumensrückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt 27.000,- DM. Für diese rückläufige Tpndenz zeichnet der Wirtschaftsbericht Forst verantwortlich, dessen Einnahmen allein um 80.000,- DM zurückgehen. Doch durch die höhere Kon­zessionsabgabe sowie durch Mehreinnahmen beim Gemeinde­anteil an der Einkommensteuer wird der Volumensrückgang schließlich auf 27.000,- DM begrenzt Trotz der zu zahlenden erheblichen Umlegungskosten für das Bodenordnungsverfahren "Steinbitz" und wegen des gegenüber den Einnahmen geringeren Ausgabenrückganges (./. 66.000,- DM) im Wirtschaftsbetrieb Forst können dem Vermögenshaus­halt 113.000,- DM zugeführt werden

Die freie Finanzspitze, welche die dauernde Leistungsfähigkeit widerspiegelt, errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für das Umlegungs­verfahren "Steinbitz" mit 0 163.000,- DM.

7.100,- DM

35.000,- DM

778,- DM 322,- DM

Wie die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ausweisen, wird auch für die kommenden Jahre mit einer soliden und dauernden Leistungsfähigkeit zu rechnen sein:

1984 - Ü 163.000, DM

1985- Cb 175.000,-DM

1986 - 0 178.000,- DM

1987 - 0 168,000,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Der für 1984 aufgestellte Investitionskatalog sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Anteilsbetrag der Ortsgemeinde zum Bau des Feuer­wehrgerätehauses/DR K Gebäudes 100..000,- DM

2. Renovierung der Kapelle an der B 49 9.500,- DM

3. Dachreparatur Sportlerheim 5.000,- DM

4» Bau eines Fußweges im Stadionbereich 25.000,- DM

5. Erwerb von Straßenparzellen 1.000,- DM

6. Fertigstellung der Lahnstraße einschließlich

Straßenpberflächenentwässerungsanteil 75.000,- DM

7. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 21.300,--DM

8. Anteilsbetrag der Ortsgemeinde zur An­schaffung eines Steigers

9. Friedhofswegebau und Anbringung von Eingangstoren

10. Zuführung zur allgemeinen Rücklage als Planungsbetrag

11. Tilgung von Krediten an das Land Nach erfolgter Tilgung wird die Ortsgemeinde Nentershausen

i völlig schuldenfrei sein.

Die Finanzierung dervorgenannten Ausgaben stellt sich wie folgt dar:

1. Einnahmen aus der Veräußerung von Grund­stücken 25.000,- DM

2. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 113.000,-DM

3. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 142.000,-DM

AUSBLICK 1985 bis 1987

Ausweislich des derzeitigen Investitionsprogrammes bilden die Erschließungsmaßnahmen "Steinbitz", "Im Wolfen", Pfad­feld/Wiesenmorgen" sowie die Kostenbeteiligung an der Schulturnhalte die Schwerpunkte für die kommenden Jahre.

Wie der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen ist, wird nach derzeitigen Erkenntnissen die Finanzierung ohne die Aufnahme von Fremdkapital möglich sein.

Die Berichterstattung über weitere Entscheidungen des Rates in der Sitzung am 16.12.1983 wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes fortgesetzt.

N0MB0RN

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Dienstag, dem 27.12.1983 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über Entwürfe für die Gestaltung eines Gemeindewappens

2. Beratung und Beschlußfassung über die Instandsetzung und den Neubau von Wirtschaftswegen.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes 5431 Nomborn, 20,1Z1983 gez. Bendel, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH Verloren/Gefunden

Am 19.12.1983 wurde ein Kinderhandschuh abgegeben.

Der Verlierer kann sich diesen beim Ortsbürgermeister währendj der Sprechstunden abholen.

gez. Zey, Ortsbürgermeister

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