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Montabaur

19/51 / 83

NEUHÄUSEL JSG Augst E-Jugend

Die E-Jugend trainiert während der Winterpause weiter.

In den Weihnachtsferien fällt das Training jedoch aus. Nächster Termin: 10.1.1984,17 Ühr, Sportplatz Neuhäusel.

Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der SG Neuhäusel findet am Samstag, 7:1.1984, um 16 Uhr im Vereinslokal Kaltenhäuser statt.

Neben der Neuwahl des Vorstandes stehen einige wichtige- Punkte (u.a. Neufestsetzung der Beiträge, Ehrungen) auf der Tagesordnung.

Die Mitglieder werden gebeten, den genannten Termin vorzu­merken.

3. Eine finanzielle Beteiligung für die Anschaffung eines Stei­gerwagens ist vorgesehen.

Entscheidung über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde sowie zur Fortführung des Bebau­ungsplanverfahrens "Auf der Bitz" vertagt Unter Tagesordnungspunkt 3 und 4 im öffentlichen Teil der Sitzung standen noch eine Entscheidung über eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung über dje Inanspruchnahme von Ge­meindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseiti­gungsanlagen sowie für die Erstattung, der Kosten für die Ober­flächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen und die Beschlußfassung zur Fortführung des Bebauungsplanver­fahrens "Auf der Bitz" an. Beide Entscheidungen wurden vom

Rat vertagt. Zum Bebauungsplanentwurf "Auf der Bitz" wur­de erklärt, hier müßten zunächst noch einige Punkte geklärt werden.

EISBACHGEMEINDEN

GÜRGESHAUSEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 15.12.1983

Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag sowie eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Ver- { > bandsgemeinde zugestimmt

Durch jeweils einstimmigen Beschluß wurde dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages mit der Kevag, der rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft tritt, sowie dem verwaltungsrechtlichen Vertrag mit der Verbandsgemeinde, der im unmittelbaren Zusammenhang mit dem vorgenannten Vertrag steht, zugestimmt. Der Konzessionsvertrag stellt im wesentlichen eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde durch die Erhöhung der Konzessionsabgaben dar. Die Gemein­de konnte bislang lediglich ca. 2.300,- DM an Konzessionsabga­ben vereinnahmen und wird aufgrund des neuen Vertrages künftic jährlich ca. 15.400,- DM vereinnahmen. Neben der Erhöhung der Konzessionsabgaben beinhaltet der Vertrag noch folgende wesentliche Änderungen:

1. Übernahme der von der Kevag gestellten Straßenleuchten . zu Pauschalpreisen von 600,-- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für die sonstigen Leuchten durch die Gemeinde.

2. Rückübertragung der Unterhaltungsverpflichtung für die Straßenbeleuchtungsanlage von der Kevag - dieses soll nun­mehr durch den verwaltungsrechtlichen Vertrag mit der Verbandsgemeinde auf diese übertragen werden.

1 Übernahme von 50 % der Kosten bei Umlegung oder Än­derung von Anlagen der Kevag, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatt die Gemeinde in I solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen).

Für 1984 bedeutet dies, daß die Gemeinde noch nicht voll in den Genuß der finanziellen Vorteile gelangt, da zunächst I noch 7.500,- DM für die Ablösung der im Eigentum der Kevag I stehenden Leuchten aufzubringen sind. Somit wird sich die [effektive finanzielle Verbesserung erst in 1985 deutlich machen. [Wie bereits erwähnt, soll die Aufgabe zur Unterhaltung und [Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage - dies wurde bislang [von der Kevag ausgeführt, der Verbandsgemeinde übertragen [werden. Hierzu wurde daher dem Rat ein verwaltungsrecht- llicher Vertrag vorgelegt, der neben der Aufgabenübertragung [noch folgende Regelungen enthält:

|L Die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibt Aufgabe der I Ortsgemeinde, die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch I den Anschluß und die Bauleitung.

12. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde 1 a) eine Wartungspauschale,

I b) gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bau- 1 leitung bei der Aufstellung neuer Leuchten.

NENTERSHAUSEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 16.12.1983

Neuem Konzessionsvertrag mit der Kevag zugestimmt Mit 12 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen billigte der Rat den vorgelegten neuen Konzessionsvertrag mit der Kevag,

Dieser wird rückwirkend ab Juli 1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten und stellt für die Gemeinde eine wesentliche finanzielle Verbesserung dar. Diese rührt aus der Erhöhung der Konzessionsabgaben. Bislang hat die Gemeinde hier ca. 10.500,- DM vereinnahmen können. Aufgrund der erhöhten Konzessionsabgaben werden dies künftig jährlich ca. 44.000,- DM sein. In 1984 wird sich diese finanzielle Ver­besserung nicht so deutlich heraussteilen, da die Gemeinde entsprechend einem weiteren Vertragsbestandteil die noch im Eigentum der Kevag stehenden Straßenleuchten übernimmt. Hierfür sind 21.300,- DM in 1984 aufzubringen. Als weitere wesentliche Regelung des Konzessionsvertrages ist noch die Rücknahme der Unterhaltungsverpflichtung aus der Aufgabe der Kevag zu nenen. Hierfür ist nach vorangegangenen Be­sprechungen der Ortsbürgermeister mit der Verbandsgemeinde geplant, die Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage auf die Verbandsgemeinde zu über­tragen. Aus diesem Grunde wurde dem Gemeinderat unter TOP 2 fein verwaltungsrechtlicher Vertrag, der die Aufgabenüber­tragung zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuch­tungsanlage auf die Verbandsgemeinde vorsieht, vorgelegt.

In diesem Vertrag ist u.a. geregelt, daß die Ortsgemeinde für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung einen Pauschalbetrag von 45,- DM pro Leuchte an die Verbandsge­meinde zu zahlen habe. Weitere Regelungen betrafen eine anteil­mäßige Kostenbeteiligung für die Anschaffung eines neuen Steigerwagens durch die Verbandsgemeinde sowie die Ab­grenzung der Aufgaben bei Aufstellung neuer Straßenleuchten bzw. die diesbezügliche Kostenregelung. Vom Rat wurde die Zustimmung zu diesem Vertrag mit gleicher Mehrheit wie beim Konzessionsvertrag (12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen) erklärt unter der Auflage, daß der Abschluß des Vertrages nur in Betracht komme, sofern ein Privatunternehmen die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsänlage nicht zu einem wesentlich günstigeren Preise ausführen könne.

öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde zugestimmt

Eikstimmig entsprach der Rat dem Abschluß einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Ge­meindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseiti- . gungsanlagen sowie für die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen mit der Verbandsgemeinde. Diese Vereinbarung sieht vor, daß sich die Ortsgemeinden, wie dies bereits seit 1975 prak­tiziert wird, mit einem Anteil von 25 % an den Kosten für die Herstellung und Erneuerung der Kanalleitungen beteiligen.

Neu hinzugetreten ist die Regelung, entsprechend der die Orts­gemeinden sich auch an den Kosten für die Unterhaltung der Kanalleitungen beteiligen. Hier wurde festgelegt, daß sich die