Montabaur 16 / 51/ 83
gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift noch vor Ablauf o.a. Frist eingegangen ist.
Die Widerspruchsschrift soll nach Möglichkeit m zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Der Kulturamtsvorsteher:
Herz, Regierungsdirek'tor
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 13.12.1983
Einziehung des Fußweges zwischen Kreuzplatz und
Bleichstraße fand keine Mehrheit
Nach Abstimmung im Rat (5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung) wurde vom Vorsitzenden festgestellt, daß der Antrag, den Fußweg zwischen Kreuzplatz und Bleichstraße einzuziehen, keine Mehrheit gefunden hat. Es wurde daraufhin festgelegt, den Fußweg zu erhalten. Dieser soll gepflastert werden (Ausführung in Eigenleistung). Zusätzlich sollen Schranken angebracht werden.
Entscheidung über Änderung des Bebauungsplanes "Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" zurückgestellt Von der Verwaltung wurde dem Rat eine Beschlußvorlage vorgelegt, die zum Inhalt hat, durch Ratsbeschluß festzulegen, die im Bebauungsplan zwischen den Planstraßen "C" und "E" ausgewiesene öffentliche Wegefläche (Parzelle Nr. 68 ) zu streichen. Statt dessen sollte diese in eine private Grünfläche umgewandelt werden.
Mehrheitlich wurde vom Rat entschieden, die vorgenannte Beschlußfassung auszusetzen. Zunächst soll ein Gespräch mit den Anliegern über eine evtl, unentgeltliche Nutzung des Geländes behandelt werden. Somit könnte alsdann diese Fläche im Eigentum der Gemeinde verbleiben.
Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG zugestimmt
Wie in allen übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur einschließlich Stadt Montabaur so stand auch für Welschneudorf die Beschlußfassung über den Neuabschluß eines Konzessionsvertrages mit der. KEVAG an. Durch einstimmigen Beschluß wurde dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages zugestimmt. Dieser wird auf die Dauer von 20 Jahren rückwirkend ab Juli 1982 in Kraft treten. Folgende wesentliche Veränderngen beinhaltet der neue Vertrag gegenüber den bisherigen vertraglichen Regelungen:
1. Erhöhung der Konzesstonsabgaben für allgemeine Tarife auf 10 % und für Sonderabnehmer auf 1,5 %
2. Die von der KEVAG gestellten Straßenleuchten werden zu Pauschalpreisen von 600,00 DM für Peitschenmasten und 3oo,oo DM für sonstige Leuchten von der Gemeinde übernommen.
3. Die KEVAG übernimmt künftig 50 % der Kosten bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der KEVAG, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird. Bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen.
4. Die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung durch die KEVAG ist nicht mehr vorgesehen.
Dieser neu abzuschließende Vertrag bedeutet für die Gemeinde eine wesentliche finanzielle Verbesserung durch zusätzlich zu vereinnahmende Konzessionsabgaben. Hier beträgt das Plus ausgehend von den Zahlen im Jahre 1980 für die Dauer des Vertrages pro Jahr ca. 18.ooo,oo DM:Lediglich in 1984 wird sich, dieses noch nicht so positiv darstellen, da hier u.a. die Kostenerstattung zum Erwerb der im Eigentum der KEVAG stehenden Straßenleuchten (insgesamt 14.4oo,oo DM) ansteht.
Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt stand die Entscheidung über den Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Verbandsgemeinde zur Übertragung der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage an. Hier erging eine einstimmige Entscheidung des Rates mit der Maßgabe, daß die Unterzeichnung der Vereinbarung zurückgestellt werden sollte bis zum Vorliegen des Ausschreibungs
ergebnisses der vom Kreis durchgeführten Ausschreibung in Bezug auf die Durchführung der Unterhaltung und Wartung für die gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlagen durch ein Privatunternehmen. Inhalt des vorgelegten verwaltungsrechtlichen Vertrages ist:
1. Die Aufgabe, die Straßenbeleuchtungsanlage zu unterhalten und zu warten, in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu übertragen.
2. Die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibt Aufgabe der Ortsgemeinden.
Die Verbandsgemeinde soll jedoch den Anschluß und die Bauleitung übernehmen.
3. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde eine Kostenpauschale für Wartung und Unterhaltung der Straßen leuchten sowie gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bauleitung bei der Aufstellung neuer Leuchten.
4. Weiterhin war eine Kostenbeteiligung für die Anschaffung eines neuen Steigerwagens vorgesehen.
Der Vorbehalt des Rates in Bezug auf das Ausschreibungsergebnis des Kreises bezog sich darauf, daß ggf. diese Ausschreibung ein günstigeres Ergebnis als das von der Verbandsgemeinde unterbreitete erbringt.
Öfl
der
bes
Kir
iah
Haushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt
In nichtöffentlicher Sitzugg hatte der Rechnungsprüfungsaus schuß im November 1983 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Kassenbelege sowie die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1982 eingesehen und überprüft.
Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß dem Rat in der Sitzung am 13.12.1983 die Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 empfohlen wurde. Einstim mig entsprach der Rat der Empfehlung und beschloß die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushalt! jahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 die Entlastung erteilt.
was-Ä^rlwo
NIEDERELBERT
Jahreshauptversammlung SV Blau-Weiß Niederelbert
Am Sonntag, 8.1.1984, findet um 17.oo Uhr in der Gaststät "Keul" die Jahreshauptversammlung statt. TAGESORDNUNG:
a) Berichte des Vorstandes, des Kassierers und der Kassenprüfer
b) Entlastung des Vorstandes
c) Neuwahl des Vorstandes
d) Beitragserhöhung
e) Beratung und Beschlußfassung über vorliegende Anträge von Vereinsmitgliedern
f) Verschiedenes
Anträge zu Buchstabe e) der Tagesordnung müssen bis 2.1.1984 an den Vorstand gestellt wertden.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Fes
Erg
Sol
Sur
Soll
Soll
Sun
Soll
Übe
Feh
Fes-
Mor
Ver
Reu
OBERELBERT
SV Oberelbert Abteilung Tischtennis
Zum Jahreswechsel pausieren wir mit dem Tischtennistrai ning. Letztmals trainiert die Tischtennisabteilung am 2o.12 1983 bzw. am 21.12.1983. Trainingsstunden im neuen Jahr;
Beginn wieder äm Io. 1.1984.18.oo Uhr.

