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Montabaur

17/51 / 83

WELSCHNEUDORF

MGV "Eintracht Welschneudorf"

Der MGV "Eintracht Welschneudorf bittet um Beachtung der Termine im Monat Januar 1984. Die Jahreshauptversamm­lung findet am Samstag, 7.1.1984 um 2o.oo Uhr im Vereins­lokal statt.

Aus Termingründen muß das Stiftungsfest auf den 28. Januar vorverlegt werden.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnungen 1981 und 1982 und des Entlastungs­beschlusses der Verbandsversammlung vom 6.12.1983 des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel für die Haushalts­jahre 1981 und 1982

I. HAUSHALTSRECHNUNG 1981

Verwaltungs- Vermögens Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

liegen zur Einsichtnahme vom 27.12.1983 bis 5.1.1984

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Simmern, 15.12.1983

(S.) Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel Schneider, Vorsitzender

KADENBACH

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 14.12.1983

Neubeschluß eines Konzessionsvertrages mit der Kevag zugestimmt ^

Mehrheitlich entsprach der Rat dem Neuabschluß eines Kon­zessionsvertrages mit der Kevag, der rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten soll. Dieser Ver­trag sieht folgende wesentliche Veränderungen gegenüber der bisherigen Regelung vor:

1. Erhöhung der Konzessionsabgaben,

2. die noch im Eigentum der Kevag stehenden Straßenleuchten sollen von der Gemeinde übernommen werden,

3. die Verpflichtung zur Unterhaltung und Wartung der Straßen beleuchtungsanlage wird nicht mehr von der Kevag über­nommen,

AUGST

Feststellung des Ergebnisses: Soll-Einnahmen Summe bereinigte Soll-Einnahmen

236.287,19 -

236.287,19 -

236.287,19 -

236.287,19 -

236.287,19

236.287,19

236.287,19

236.287,19

12 .

Soll-Ausgaben Summe bereinigte Soll-Ausgaben

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 27.4.1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter II. HAUSHALTSRECHNUNG 1982

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen / Abgang alter Kasseneinnahme­reste

Summe bereinigte , Soll-Einnahmen

Soll-Ausgaben ISumme bereinigte Soll-Ausgaben

Überschuß/

Fehlbetrag_ _

1 t*

jFestgestellt: jMontabaur, 22.4.1983 prbandsgemeindeverwaltung Montabaur reusch, I. Beigeordneter P. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

p Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsge- *J>eindeverwaltung Montabaur für die Haushaltsjahre 1981 und 982 aufgestellten Jahresrechnungen gern. § 114 GemO. Gleich- Ntigwird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­meister und den Beigeorndeten der Verbandsgemeinde für die eushaltsjahre 1981 und 1982 Entlastung zu erteilen. iQweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang Fht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

219.419,59

-

219.419,59

199,50

-

199,50

219.220,09

219.220,09

219.220,09

-

219.220,09

219.220,09

219,220,09

ffch § 100 GemO erteilt.

P'e Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten

4. Kostenbeteiligung seitens der Kevag bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der Kevag, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird.

Der wesentlichste Vorteil aus dem Neuabschluß des Vertrages resultiert aus den erhöhten Konzessionsabgaben, die die Ge­meinde vereinnahmt. Nach der bisherigen Regelung verein­nahmte die Gemeinde jährlich ca. 3.100, DM, künftig wird sich dieser Betrag auf ca. 20.000, DM belaufen. Für 1984 wird sich diese finanzielle Verbesserung jedoch nicht so gravie­rend auswirken, da in diesem Jahr noch die Abrechnung für die zu übernehmenden Straßenleuchten ansteht. Hier werden von der Gemeinde 13.200, DM als einmalige Leistung aufzu­bringen sein. Desweiteren werden jährlich Kosten für die Unter­haltung der Straßenleuchten anfallen. Zur Übertragung dieser Aufgabe auf die Verbandsgemeinde war dem Rat ein verwal­tungsrechtlicher Vertrag vorgelegt worden. Mit der Begründung, daß seitens des Verbandsgemeinderates Montabaur zur Über­nahme der Unterhaltungs- und Wartungsverpflichtung für die gesamte Straßenbeleuchtungsanlage in der Verbandsgemeinde noch keine Entscheidung vorliegt, wurde der Antrag gestellt, die Entscheidung über den Abschluß dieses Vertrages zurück­zustellen und zunächst die Entscheidung des Verbandsge­meinderates abzuwarten. Diesem Antrag wurde vom Rat einstimmig entsprochen.

Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur zugestimmt Mehrheitlich (9 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen) stimmte der Rat dem Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für die Wasserver- sorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Er­stattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen mit der Verbandsgemeinde zu.

Die genannte Vereinbarung hat folgendes zum Inhalt:

T. Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis, ent­sprechend der sich die Ortsgemeinde mit einem 25 %igen Anteil an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitung beteiligt.

2. Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanalleitung. Diese Regelung ist neu hinzugetreten und sieht vor, daß die Gemeinde einen Pau­schalbetrag von 1,50 DM pro Ifdm Straße als Unterhaltungs­beitrag leistet. Der zusätzlich von der Gemeinde zu tragen­den Zahlungslast steht eine Verringerung der Verbandsge­meindeumlage gegenüber, so daß sich dies weitgehendst kompensiert. Entscheidungen überden Abschluß gleich­lautender Vereinbarungen stehen zur Zeit in allen Ortsge­meinden der Verbandsgemeinde einschl. der STadt Montabaur an.