Montabaur 14/51 / 83
Schulbushaltestelle änzuschaffen. Für diese Anschaffung und die im gleichen Zusammenhang erfolgten Pflasterarbeiten wurden außerplanmäßige Ausgaben von 6.300,- DM verursacht.
Die Genehmigung hierzu erfolgte durch den Rat einstimmig.
Dem Zuschußantrag des Tennisclubs Heiligenroth auf finanzielle Unterstützung für den Bau eines vierten Spielfeldes wurde vom Rat einstimmig nicht stattgegeben. Hierzu wurde auf die angespannte Finanzlage, die mit einer Zuschußbewilligung in beantragter Höhe nicht vereinbar ist.verwiesen.
Letztlich wurde noch über die Gewährungen laufenden Zuschüssen an die Ortsvereine in 1984 entschieden. Hierzu erging die einstimmige Entscheidung, daß die Ortsvereine die gleiche Unterstützung wie im Vorjahr erhalten sollen.
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HEILIGENROTH:
Mandolinenverein wandert
Am Freitag, dem 13. Jan. 1984, wandert der Mandolinenverein Heiligenroth zum Koppel. Für den Abend wurde uns die Köppelhütte reserviert. Zur Wanderung bzw. zum gemütlichen Beisammensein sind alle Mitglieder und ihre Partner(-innen) eingeladen. Um Vormerkung des Termins wird gebeten.
Die 1. Orchesterprobe im Jahre 1984 findet am 6. Januar statt.
HÜBINGEN
BUCHFINKENLAND
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 13.12.1983
HAUSHALTSRECHNUNG 1982 BESCHLOSSEN UND ENTLASTUNG ERTEILT
Der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde hatte in nichtöffentlicher Sitzung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Kassenbelege für das Haushaltsjahr 1982 sowie die Jahresrechnung 1982 eingesehen und überprüft.
Diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß vom Rat in der Sitzung am 13.12.1983 einstimmig der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1982 zugestimmt wurde. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde für das Haushaltsjahr 1982 die Entlastung erteilt.
NEUABSCHLUSS EINES KONZESSIONSVERTRAGES MIT DER KEVAG SOWIE EINES VERWALTUNGSRECHTLICHEN VERTRAGES MIT DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR ZUGESTIMMT
Einstimmig erklärte der Rat zum vorgelegten neuen Konzessionsvertrag mit der Kevag seine Zustimmung. Dieser Vertrag wird rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten und hat folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Vertrag zum Inhalt.:
1. Erhöhung der Konzessionsabgaben,
2. die noch im Eigentum der Kevag stehenden Straßenleuchten werden von der Gemeinde übernommen,
3. die Unterhaltungsverpflichtung für die Straßenbeleuchtungsanlage wird aus der Verpflichtung der Kevag herausgenommen und söll der Verbandsgemeinde übertragen werden,
4. bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der Kevag werden von dieser 50 % der Kosten übernommen, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen).
Der wesentlichste Vorteil der Gemeinde aus dem Neuabschluß des Vertrages resultiert aus der Erhöhung der Konzessionsabgabe. So wird diese künftig ca. 7.600,-- DM an Konzessionsab
gaben vereinnahmen können. Bislang beliefen sich die Einnahmen hieraus lediglich auf ca: 1.200,- DM pro Jahr. In 1984 wird sich dieser finanzielle Vorteil jedoch noch nicht so herauskristallisieren, da in diesem Jahr noch die Abrechnung der von der Kevag zu übernehmenden Straßenleuchten erfolgt . Hierfür hat die Gemeinde 4.800,- DM zu zählen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluß des Konzessionsvertra« ges stand auch die Entscheidung über den Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Verbandsgemeinde. Durch diesen Vertrag soll geregelt werden:
1. die Aufgabe zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu übertragen.
2. die Aufstellung neuer Straßenleuchten ist Aufgabe der Ortsgemeinde. Die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung,
3. die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde
a) eine Wartungspauschale für Wartung und Unterhaltung der Straßenleuchten sowie
b) gesondert die Kosten für den Anschluß und Bauleitung bei der Aufstellung neuer Leuchten.
4. Ferner ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinde für die Anschaffung eines Steigerwagens in genanntem Vertrag festgeschrieben.
Auch dem Abschluß dieses Vertrages wurde vom Rat einstimmig entsprochen.
ABSCHLUSS EINER ÖFFENTLICH - RECHTLICHEN VEREINBARUNG MIT DER VERBANDSGEMEINDE ZUGESTIMMT
Laut einstimmigem Votum des Rates wurde dem Abschluß einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung voll Gemeindestraßen und -wegen mit der Verbandsgemeinde zugestimmt. Die genannte Vereinbarung hat folgendes zum Inhalt:
1. Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis, entsprechend der sich die Ortsgemeinde mit einem 35%igen Anteil an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitung beteiligt.
2. Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanalleitung. Diese Regelung ist neu hinzugetreten und sieht vor, daß die Gemeinde einen Pauschalbetrag von 1,50 DM pro lfdm Straße als Unterhaltungsbeitrag leistet Der zusätzlich von der Gemeinde zu tragenden Zahlungslast steht eine Verringerung der Verbandsgemeindeumlage entgegen, so daß sich dies weitgehendst kompensiert Entscheidungen über den Abschluß einer gleichlautenden Vereinbarung stehen zur Zeit : in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde einschließlich der Stadt Montabaur an.
ZUSCHUSS AN THEKENMANNSCHAFT BEWILLIGT jf Durch einstimmigen Beschluß gewährte der Rat der Theken- j; mannschaft einen Zuschuß von 100,- DM.
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Kultur- und Heimatverein J
Für die Kappensitzungen der kommenden Fastnacht am 4., j 10. und 11. Februar 1984 in der Buchfinkenlandhalle in j Hübingen, können die Eintrittskarten wie im vergangenen ! Jahr in den Gaststätten in !
GACKENBACH "Wiesengrund" Schneider und "Buchfinken!
land" Wilhelmi, f
HORBACH "Grüner Baum" bzw. Hermann Girmann, fr Wisgenstraße, und in jl.
HÜBINGEN "Specht" (ehern. Trumm) und "DorfschenWfä) Zimmermann, li
ab Sylvester 83 abgeholt werden. ]|

