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Montabaur 13/51 / 83

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Brennholz Versteigerung im Gemeinde- und Markwald Am Samstag, dem 31.12.1983 um 10.00 Uhr, findet im Mark­wald Boden eine Brennholzversteigerung statt.

Angeboten werden: 49 rm Buchenbrennholz Der Taxpreis beträgt 60,- DM/rm.

Treffpunkt: Biebrichsdelle

Anschließend ca. 11.30 Uhr werden noch ca.24 rm Eschen-

und Buchenbrennholz in Abteilung 1 a^des Gemeindewaldes (Bodenerhecke) zum Verkauf angeboten.

Der Taxpreis beträgt bei Buchenbrennholz 60,- DM/rm Eschenbrennholz 55,- DM / rm Treffpunkt:,,Plötzmorgen".

Die Versteigerung ist in Anbetracht der geringen Holzmengen auf die Einwohner der Gemeinde beschränkt.

Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENROTH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligen- rothvom 13.12.1983

Vorschläge zum Grenzregulierungsverfahren zwischen den Ortsgemeinden Großholbach Und Heiligenroth unterbreitet.

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Im Rahmen des Fiurbereinigungsverfahrensder Ortsgemeinde Großholbach steht u.a. auch eine Grenzregulierung zwischen den Ortsgemeinden Großholbach und Heiligenroth an. Es ist inso­fern erforderlich, daß die Gemeinde zu der geplanten Grenzre­gulierung Stellung bezieht und zugleich Vorschläge unterbrei­tet über evtl. Grundstücksübertragungen. Vom Ortsbürgermeister wurde zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes dargelegt, daß sich durch Veränderung des Bachlaufes (ab der Brücke bis zur Grenze Gemarkung Wirzenborn) ein wesentlich geänderter Grenzverlauf ergibt. Im Verlaufe des Flurbereinigungsverfahrens hätten sich von daher verschiedentlich Berührungspunkte der bei­den Gemeinden ergeben. Weiterhin würde darauf hingewiesen, daß die vorgenannte Situation bereits in nichtöffentlicher Sitzung vom Bau- und Finanzausschuß erörtert wurde. Die von diesem Ausschuß ausgesprochenen Anregungen wurden vom Rat aufgegriffen und führten zu folgenden Beschlußvorschlägen:

Es soll der Austausch von kleinen Flächen entlang des Bach­verlaufes angestrebt werden.

Die Parzelle 1389/2 in Flur 15 soll, da diese im Gemarkungs­gebiet Heiligenroth liegt, vom bisherigen Eigentümer Gemein­de Großholbach erworben werden.

Weitere Parzellen unterhalb des BereichesKellerswiese sollen von der Gemeinde angekauft werden.

Das vom Kulturamt Westerburg unterbreitete Angebot auf Zuteilung von Flächen im BereichAngelstein" soll keine Realisierung finden

Letztlich wurde noch vorgeschlagen, die Parzelle 1/549 in Flur 15 (nördlich der B 49 angrenzend an das Grundstück Hermolder Mühle) ins Eigentum der Gemeinde Heiligenroth zu übertragen.

Die vorgenannten Entscheidungen wanden nunmehr in das Grenz­regulierungsverfahren als Entscheidungsgrundlage für weitere Verhandlungen mit der Ortsgemeinde Großholbach einfließen.

[ Neuer Konzessionsvertrag mit der Kevag fand die Zu- \ Stimmung des Rates

IEinstimmig erklärte der Rat seine Zustimmung zum Abschluß leines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag. Dieser Vertrag, Ider rückwirkend ab Juli 1982 auf die Dauer von 20 Jahren ab- Igeschlossen wird, bedeutet für die Ortsgemeinde eine finanzielle Verbesserung durch Aufstockung der Konzessionsabgaben. Diese Tühren aus der Erhöhung der Konzessionsabgabe für allgemeine

Tarife von bisher 1,5 auf 10 % sowie für Sonderabnehmer von J auf nunmehr 1,5 %. Die jährlich hieraus zu erwartenden Mehr­einnahmen im Vergleich zum Jahr 1980 betragen ca.

25.000,- DM.

Weitere Bestandteile des neuen Vertrages sind:

a) die Übernahme der von der Kevag gestellten Straßenleuch­ten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten.

b) die Rücknahme der Unterhaltungsverpflichtung für Straßen­leuchten aus der Verpflichtung der Kevag

c) Übernahme von 50 % der Kosten bei Umlegung oder Ände­rung von Anlagen der Kevag, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen)

Die aufzuwendenden Mittel für die Übernahme der Straßenlam­pen - zum Teil befinden sich diese heute schon im Eigentum der Gemeinde - belaufen sich auf 13.200,- DM.

Dies wird u.a. ausschlaggebend dafür sein, daß die aus dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages zu erzielenden Mehr­einnahmen in 1984 noch nicht so offensichtlich werden.

Grundsätzliche Bereitschaft zur Übertragung der Unter­haltungsverpflichtung für die Straßenbeleuchtungsan­lage auf die Verbandsgemeinde geklärt

Im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsver­trages war auch eine Entscheidung darüber zu treffen, wer künf­tig die Unterhaltungder Straßenbeleuchtungsanlagen über­nimmt. Hier war von seiten der Verbandsgemeinde nach Ab­sprache mit allen Ortsbürgermeistern in der Verbandsgemeinde vorgeschlagen worden, künftig die Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen durch die Verbandsgemeinde zu übernehmen. Aus diesem Grunde wurde dem Gemeinderat ein verwaltungsrechtlicher Vertrag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser sieht vor:

1. Übertragung der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage in die Trägerschaft der Ver­bandsgemeinde

2. Die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibt Aufgabe der Gemeinde

Die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung.

3. An die Verbandsgemeinde sind Kostenerstattungen für War­tung und Unterhaltung sowie für den Anschluß und die Bau­leitung bei der Aufstellung von neuen Leuchten zu zahlen

4. An den Anschaffungskosten für einen neuen Steigerwagen sollte sich die Gemeinde anteilmäßig beteiligen.

Mehrheitlich erkläte der Rat seine grundsätzliche Zustimmung zu dem vorgelegten Vertrag. Dieser Beschluß soll jedoch nicht wirksam werden, sofern die vom Westerwaldkreis durchgeführte Ausschreibung für die Unterhaltungsarbeiten der Straßenleuch­ten zu einem für die Ortsgemeinden-günstigeren Angebot führt. Diese Angaben wurden vom Rat noch insoweit präzisiert, als sämtliche Angebote, die unter 50,- DM pro Leuchte (Wartungs­pauschale) abschließen, als günstiger angesehen werden sollen.

Weitere Entscheidungen des Rates

Zum Änderungsverfahren des Bebauungs- und Grünordnungs­planesIndustriegebiet (Reduzierung des Grünstreifens entlang der Industriestraße) wurde vom Rat der Zustimmungsbeschluß sowie der Offenlegungsbeschluß gern. § 2 a Abs. 6 BBauG gefaßt.

Weiterhin stand die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 in Höhe von 6.300,- DM an. Diese Ausgaben bezogen sich auf Bauausgaben für die Er­richtung einer Wartehalle. Hier war vom Rat im Juli 1983, ob - wohl entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 1983 nicht bereitstanden, beschlossen, eine größere Wartehalle für die