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Montabaur 12/51 / 83

Haus Mons-Tabor geschlossen

ln der Zeit vom 23. Dez. 1983 - 2. Januar 1984 ist das Haus- Mo ns-Tabor geschlossen

TuS Montabaur, Abt. Fußball

Hinweis für die Seniorenmannschaften

Training ist wieder am Donnerstag, dem 29.12.1983,19.00 Uhr.

J.S.G. Horressen / E / E / St.

E-Jugend spielfrei bis 9.3.1984 D-Jugend spielfrei bis 9.3.1984 C-Jugend spielfrei bis 24.2.1984 B Ill-Jugend spielfrei bis 11.3.1984 B II-Jugend spielfrei bis 26.2.1984 Bl-Jugend spielfrei bis 21.1.1984 All-Jugend spielfrei bis 11.3.1984 Al-Jugend spielfrei bis 11.3.1984

Freiwillige Feuerwehr Montabaur-Eschelbach Nachdem die letzten Abschlußarbeiten des diesjährigen Feuer­wehrfestes beendet wurden, bedanken wir uns an dieser Stelle bei allen Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen ha­ben. Im kommenden Jahr werden wir uns nochmals für die geleistete Unterstützung in anderer Form erkenntlich zeigen.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1984 vom 15.12.1983

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durfch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.12.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§2

Es werden festgesetzt:

475.000,- DM 475.000,- DM

45.000,- DM 45.000,- DM festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,-- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- 0,-- DM ermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundst. B.) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1983 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemein j de Boden für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt.

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebes. 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebes. 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes. 300 v.H 5430 Montabaur, 12.12.1983 Kreisverw. des Westerwaldkreise:

Abt. 1 Az. 029/901-10 I.A. Mec

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27-12.1983 bis 5.1.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathai in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Boden, 15.12.1983 Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungendes Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründ 1 können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemOvom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9,

BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaf tskatasters gern]

§ 3 Katastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVBI. S. 243, 1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dez. 1977 (GVBI. S. 459), BS 219-10

Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Boden, Gemarkung Boden istausAnlaßder Übernahme der Bod«| Schätzungsergebnisse und Aufstellung des automatisierten Liegenschaftskatasters erneuert worden.

Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besondd Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flurj karten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen desK| tasteramtes Montabaur, Schloßweg 6 vom 16. Januar bis 15. Februar 1984 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Gru* Stückseigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rsj bekanntgegeben.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschi kataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherige^ Angaben des Liegenschaftskatasters.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angl kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegl Widerspruch erhoben werdfen. Der Widerspruch ist bei demf genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift ei^ gen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspurchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behäj einaeaanaen ist Montabaur, 13.12.83, Katasteramt, (S.)

^ a Verm.Dir.