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Montabaur 3/51 /83

Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen soll auf Verbandsgemeinde übertragen werden.

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Mehrheitlich (32 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) beschloß der Verbandsgemeinderat, daß die Aufgabe die Straßen­beleuchtungsanlagen zu unterhalten und zu warten, in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übernommen werden soll, während die Aufstellung neuer Straßenleuchten Aufgabe der Ortsgemeinden bleibt. Dafür übernimmt jedoch die Verbandsgemeinde den An­schluß und die Bauleitung,Gleichzeitig beschloß der Verbandsgemeinderat die Übernahme des städtischen Elektromeisters und des Auszubildenden für das Elektrohandwerk als Mitarbeiter der Verbandsgemeinde sowie die Einstellung eines weiteren Elektro­installateurs.

Die o.g. Übernahme der Aufgaben und der Übergang des Personals setzt voraus, daß die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Form einer Pauschale, die sich nach der Zahl der vorhandenen |Straßenleuchten richtet, und gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bauleitung bei der Aufstellung neuer Straßenleuchten irstatten.

'eiterhin wurde beschlossen, einen neuen Steigerwagen durch die Verbandsgemeinde anzuschaffen, wenn sich die Ortsgemeinden inden dafür entstehenden Kosten (ca. 130.000,- DM) entsprechend der Anzahl der sich in der jeweiligen Ortsgemeinde befindli- hen Straßen leuchten beteiligen.

Iber diese Aufgaben- und Personalübernahme sowie die Kostenerstattungen wurde dem Verbandsgemeinderat ein Vertrag vorgelegt, er die Zustimmung der Ratsmitglieder durch den eingangs genannten Beschluß fand.

ÜRGERMEISTER DR. POSSELDÖLKEN erläuterte zuvor den Hintergrund dieser Entscheidung und berichtete, durch die Aus- andlung neuer Konzessionsverträge mit der KEVAG würden die Ortsgemeinden erheblich besser gestellt. Den Ortsgemeinden wür- len so der Bürgermeister - höher^ Konzessionsabgaben von der KEVAG zufließen, die bisher der Kreis vereinnahmt habe, egenstand der Konzessionsverträge sei aber auch, daß die KEVAG die Wartung und Unterhaltung der Straßenleuchten nicht mehr ernehme . Im Kreis der Bürgermeister im Gebiet des Westerwaldkreises habe Übereinstimmung darüber bestanden, daß keinesfalls e Ortsgemeinde für sich allein die Aufgabe der Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung übernehmen könne. Weil die [tadt Montabaur bisher schon Fachpersonal für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung unterhalten habe und diese ireits in den vergangenen Jahren in eigener Regie durchgeführt habe, sei der Vorschlag unterbreitet worden, die Verbandsgemeinde le dieses Personal übernehmen, zusätzlich einen Elektromonteur einstellen und die Aufgabe der Wartung und Unterhaltung der raßenbeleuchtung, die eigentlich Aufgabe der Ortsgemeinden sei, als Aufgabe der Verbandsgemeinde übernehmen, die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde die dafür entstehenden Kosten erstatten sollen, sei dieser Unterabschnitt im Haushalt fr Verbandsgemeinde kostendeckend.

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[der Diskussion im Verbandsgemeinderat bestanden zunächst Vorbehalte, der Aufgabenübernahme in dieser Form zuzustimmen, .wurde darauf hingewiesen, daß der Westerwaldkreis eine Ausschreibung der ArbeitenWartung und Unterhaltung der Straßen- feleuchtungsanlagen in den Ortsgemeinden" vorgenommen habe, und man das Ergebnis dieser Ausschreibung kenne.

[öglicherweise könne sich daraus ergeben, daß die Beauftragung eines privaten Unternehmers kostengünstiger sei als die Wahrneh- jngder Aufgaben durch eigenes Personal.

r Vorsitzende der CDU-Fraktion JOSEF BECKER, stellte im Verlaufe der Diskussion den Antrag, den von der Verwaltung ^geschlagenen Beschluß zu fassen, jedoch unter dem Vorbehalt, daß bei einem günstigeren Ergebnis im Rahmen der durch die eisverwaltung vorgenommenen Ausschreibung der Beschluß nicht ausgeführt werden solle. Über diese Frage bestand im Verbands- einderat Einvernehmen. ERSTER BEIGEORDNETER REUSCH erinnerte jedoch daran, daß man in diesem Falle nicht allein Kosten schauen dürfe. Man habesich bei den Überlegungen in der Verwaltung auch davon leiten lassen, daß man den bisher! - hervorragenden Service der KEVAG den Ortsgemeinden durch die Übernahme der Aufgabe durch die Verbandsgemeinde iterhin bieten wolle. Selbst wenn der von der Verbandsgemeinde zunächst ermittelte Pauschalpreis von 45,- DM pro Leuchte Jahr für Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen geringfügig unterboten werde, müsse man sorgfältig auf achten, daß der Unternehmer für den von ihm geforderten Preis auch die gleichen Leistungen biete. Es dürfe nicht so sein, die Straßen leuchten nur in sehr großen Abständen gewartet würden und kurzfristige Reparaturarbeiten nicht möglich seien.

die SPD-Fraktion (Ratsmitgliede'r Schlemmer und Bode) sowie die FDP-Fraktion (Ratsmitglied Hepfer) äußerten sich in Sinne, bereits in der Sitzung zu entscheiden, damit im Bedarfsfall ab 1.1.1984 die Straßenbeleuchtung durch die Verbandsge­linde gewartet und unterhalten werden kann. Sollte aber die Ausschreibung des Kreises ergeben, daß eine Beauftragung eines Pri- [unternehmers günstiger sei, solle man erneut über den Sachverhalt entscheiden.

urde vereinbart, nach Bekanntwerden des Ausschreibungsergebnisses ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden zu führen, die zukünftige Marschrichtung abzustimmen. Unter diesem Vorbehalt stimmte der Verbandsgemeinderat - wie oben dargestellt- Beschlußvorschlag der Verwaltung zu.

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licht im^bandsgemeinde beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten für den Neubau der Dreifachsporthalle im Schul- 1 Sportzentrum

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feermeister Dr. Possel-Dölken erläuterte, man wolle mit der Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde sicherstellen, daß in der l e der Hauptschule eine Turnhalleneinheit geschaffen werde, die dieser Schule der Verbandsgemeinde zur Verfügung stehe. Die pilung der Kosten (zwei Drittel Kreis und ein Drittel Verbandsgemeinde) resultiere aus dem entsprechenden Verhältnis des ftstundenbedarfs für die Hauptschule, die in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde steht, und die Schulen, die in der Träger­in des Kreises stehen. Die Gesamtkosten beliefen sich - so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken - auf ca. 5.000.000,- DM.

Rechnet mit Landeszuweisungen in Höhe von 1,2 Millionen DM. Die ungedeckten Kosten seien zu einem Drittel (1.270.000,- jvon der Verbandsgemeinde zu tragen. Davon gehe jedoch ein Kreiszuschuß (110.000,- DM) ab, so daß der Kostenanteil der pndsgemeinde effektiv 1.160.000,- DM betrage.

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