Einzelbild herunterladen

Montabaur 17/50/83

ata$-

plan

teich-

Un-

o

510 01 Iber- mein­en hat.

ts nach

.ich

/lon-

)rts-

einzu-

Wider-

annten

ier

möge

leiden.

erbach

de S. 419) ch Ge-

sbehör-

il. der

hl. der

i f - DM l,~ DM

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satzl in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 475.500,- DM

5430 Montabaur, 8.12.1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Ab. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge I gez. Meckel

III.

I Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 119.12.1983 bis 30.12.1983 während der allgemeinen Dienst­hunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer'110, öffentlich laus.

I Niedererbach, 8.12.1983 j Ortsgemeindeverwal tu ng N iedererbach gez. Zey

Ortsbürgermeister iHinweis:

|Eine Verletzung der Bestimmungen über . die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ?. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

tunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach [dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niedererbach der der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge jnacht worden ist (§ 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung von RheinlandPfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419,

|S 2020 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15,3.1983 (GVBI. S.31).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach )m 06.12.1983

Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG und eines Vertrages mit der Verbandsgemeinde Montabaur zur Jbernahme der Aufgabe für die Unterhaltung der Straßenbe- uchtung zugestimmt.

8em Ortsgemeinderat wurde der Vertragsentwurf zwischen der |evag und der Ortsgemeinde, der das Ergebnis von Verhand- Ingen zwischen der Kevag und dem Kreis darstellt, zur Ab- ftimmung vorgelegt. Diesem wurde einstimmig entsprochen.

[er neu ausgearbeitete Vertragsentwurf sieht folgende wesent- fhen Veränderungen gegenüber dem bislang gültigen Vertrag pr:

[Erhöhung der Konzessionsabgabe für die allgemeinen Tarife lauf 10% (bisher 1,5%)

| Erhöhung der Konzessionsabgabe für Sonderabnehmer auf 1,5% (bisher 1%)

IÜbernahme der von der Kevag gestellten Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 1300,- DM für sonstige Leuchten

lHerausgabe der Verpflichtung zur Unterhaltung der Straßen- jbeleuchtungsanlagen aus der Verantwortung der Kevag Übernahme von 50% der Kosten bei Umlegung oder Änderung l? n Anlagen der Kevag, wenn die Maßnahme von der Gemein- I e verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen), r Vertrag soll rückwirkend ab 01.07.1982 auf die Dauer von Hhren in Kraft treten. Zahlenmäßig bedeutet das für die Gemeinde Niedererbach jährlich eine zusätzliche Einnahme per Konzessionsabgabe in Höhe von ca. 13.500,- DM. Ledig- Pfür 1984 stellt die Umstellung für die Gemeinde eine finan- l e Schwächerstellung dar. Dies begründet sich durch die falig aufzubringenden Beiträge für:

a) Die Übernahme der Straßenleuchten in Höhe von 10.200,-- DM und

b) die Kostenbeteiligung für die Anschaffung eines Steigerwa­gens durch die Verbandsgemeinde 2.600,- DM Darüberhinaus sind ab 1984 Unterhaltungskosten an die Ver­bandsgemeinde für die Wartung und Unterhaltung der Straßen­leuchten zu zahlen. Dieser Betrag wurde für 1984 auf 45,-- DM pro Leuchte festgesetzt und belastet die Gemeinde jährlich bei Beibehaltung dieses Satzes mit ca. 2.800,- DM.

Ab 1985 stehen alsdann den zusätzlich vereinnahmten Konzes­sionsabgaben lediglich noch die laufenden Unterhaltungskosten gegenüber.

Im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsver- trages stand auch die Entscheidung über den Anschluß eines Vertrages mit der Verbandsgemeinde zur Übertragung der War - tüng und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in die Träger­schaft der Verbandsgemeinde. Diese Vereinbarung enthält Fest­setzungen über die von der Gemeinde zu tragenden Kosten. So ist z.B. Vertragsinhalt, daß die Ortsgemeinde sich verpflichtet, der Verbandsgemeide die Personal- und Materialkosten für die Erstellung der Beleuchtungspläne, den Anschluß der Straßen­leuchten an das Stromnetz und die Überwachung ihrer Auf­stellung (Bauleitung) zu zahlen. Weiterhin ist geregelt, daß die Gemeinde eine Wartungs- und Unterhaltungspauschale - wie bereits vorstehend erwähnt - (für 1984 = 45,-- DM pro Leuchte) zahlt. Auch die Kostenbeteiligung an der Anschaffung eines Stei­gerwagens durch die Verbandsgemeinde - dieser wird benötigt, um die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage vornehmen zu können - ist im genannten Vertrag geregelt.Auch zu diesem Vertrag erklärte der Ortsgemeinderat seine einstimmige Zustim­mung.

Nachtragshaushaltssatzung/Haushaltsplan für 1983 beschlossen Durch einstimmigen Beschluß wurde dem Erlaß der Nachtrags­haushaltssatzung sowie den geänderten Festsetzungen im Nach­tragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 zugestimmt. Die Nachtragshaushaltssatzung sieht folgende Veränderungen vor: Erhöhung der Ansätze im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben um jeweils 58.000,- DM

Erhöhung der Ansätze in Einnahmen und Ausgaben im Ver­mögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben um jeweils 97.000,- DM.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird von bislang 452.000,- DM auf 475.500,- DM aufgestockt. Hiervon entfallen 240.000,-- DM auf Umschuldungen (Ablösung bestehender Kreditverträge durch neue Kreditverträge zur Erlangung günstiger Konditionen). 235.500,-- DM betreffen Neuverschuldungen. r

Die Steuersätze wurden nicht geändert.

Dem Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde waren die Gründe, die die Aufstellung eines Nachtragshaus­haltsplanes bzw. der Nachtragshaushaltssatzung notwendig machten, zu entnehmen. Nachstehend werden die wichtigsten Angaben wiedergegeben:

1. Trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten, zeigte sich, daß ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und mithin der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushalts­satzung erreicht werden kann.

2. Es mußten zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushalts­stellen geleistet werden, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblichen Umfang angenommen hatten.

3. Es wurden Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investi­tionen geleistet.

Angesichts dieser Tatsachen wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs über­prüft. Diese Überprüfung führte im Ergebnis zu den geänderten Ansätzen im Verwaltungshaushalt (+58.000,- DM) und Ver­mögenshaushalt (+ 97.000,- DM). Die Korrekturen im Ver­waltungshaushalt ergaben, daß bei einer Vielzahl von Ausga-, besätzen Einsparungen vorgenommen werden konnten. Be­sonders hervorzuheben ist hier die Einsparung bei den Sach- und Verfahrenskosten für das UmlegungsverfahrenAm Hehl­berg". Nach dem derzeitigen Verfahrensstand werden lediglich