Montabaur 16/50 / 83
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist. ( § 24 Abs, 6 der Gemeindeordnung von Rheinland -Pfalz -GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S 419) BS2020 -1, zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI, S. 31).
GROSSHOLBACH Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Montag, 19. 12. 1983 um 19.00 Uhr
im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1.12.1983
2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG
3. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Verbandsgemeinde
4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitugungs- anlagen sowie Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen
5. Beratung und Beschlußfassung zum Bebauungsplanverfahren „Erweiterung Neuwies—Kreuzwiese—Strüthehen"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß gern. § 2a Abs. 6 BBauG
6. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neuwies—Kreuzwiese—Strüthehen—Erweiterung’ Umlegungsbeschluß gern. § 47 BBauG
7. Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung 1. Verschiedenes
5431 Großholbach, 13.12.83 Metternich Ortsbürgermeister
V\feihnachtsbäume
An den Verkauf von Weihnachtsbäumen am Samstag, dem 17.12.83 um 12.30 Uhr am Parkplatz (gegenüber Gasthaus Fischbach) wird nochmals erinnert.
Verloren—Gefunden
Bei der Ortsgemeinde wurde eine Geldbörse mit geringem Inhalt als Fundsache abgegeben, welche durch entsprechenden Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abgeholt werden kann.
Metternich, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Heilberscheid hat am 1. Dezember 1983 für den Umlegungsplan, betreffend das Umlegungsgebiet „Ortslage Teil:Brunnenstraße" die Unanfechtbarkeit beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 17. Dezember 1983 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
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Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata$- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 16. Januar 1984 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 BLZ 570 510 01 bei der Kreissparkasse Montabaur unter Angabe: „BU Heilberscheid" den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Ortsgemeinde Heilberscheid Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschußes der Ortsgemeinde Heilberscheid schriftlich oder zur Niederschrift 'einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Heilberscheid, den 08. Dezember 1983 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon
Vermessungsdirektor
Di
Aufarbeitung von Schneebruchschäden
Wer Interesse hat, Holz aus den Schneebruchschäden in der „Gebrannten Heck" durch Eigeneinschlag zu erwerben, möge sich bis Sonntag, den 18.12.83 beim Ortsbürgermeister melden, gez. Reichwein, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1983 vom 8.12.1983
their IS 2C
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde •Ordnung von Rheinland—Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 8.12.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
5.3.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um 58.000,-- DM
die Ausgaben erhöht um 58.000,- DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der
Nachträge gegenüber bisher Einnahmen 486.000,--
Ausgaben 486.000,-
festgesetzt.
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen erhöht um die Ausgaben erhöht um
auf nunmehr 544.000,- 544.000,-
97.000,»
97.000,-
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr
Einnahmen
Ausgaben
festgesetzt.
572.000,-
572.000,-
669.000,«
669.000,-
§ 2
Es werden neu festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher
auf
Umschuldung 240.000,-- DM Neuverschuldung 235.500,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher
auf
452.000,- DM 475.500,- DM

