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Montabaur 16/50 / 83

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist. ( § 24 Abs, 6 der Gemeindeordnung von Rheinland -Pfalz -GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S 419) BS2020 -1, zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI, S. 31).

GROSSHOLBACH Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Montag, 19. 12. 1983 um 19.00 Uhr

im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 1.12.1983

2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG

3. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Auf­gabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungs­anlage durch die Verbandsgemeinde

4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemein­de Montabaur über die Inanspruchnahme von Gemeinde­straßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitugungs- anlagen sowie Erstattung der Kosten für die Oberflächenent­wässerung von Gemeindestraßen und -wegen

5. Beratung und Beschlußfassung zum Bebauungsplanverfahren Erweiterung NeuwiesKreuzwieseStrüthehen"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Offenlegungsbeschluß gern. § 2a Abs. 6 BBauG

6. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Bau­landumlegungsverfahrens für den Geltungsbereich des Bebau­ungsplanesNeuwiesKreuzwieseStrüthehenErweiterung Umlegungsbeschluß gern. § 47 BBauG

7. Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung 1. Verschiedenes

5431 Großholbach, 13.12.83 Metternich Ortsbürgermeister

V\feihnachtsbäume

An den Verkauf von Weihnachtsbäumen am Samstag, dem 17.12.83 um 12.30 Uhr am Parkplatz (gegenüber Gasthaus Fischbach) wird nochmals erinnert.

VerlorenGefunden

Bei der Ortsgemeinde wurde eine Geldbörse mit geringem In­halt als Fundsache abgegeben, welche durch entsprechenden Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abgeholt werden kann.

Metternich, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Heilberscheid hat am 1. Dezember 1983 für den Umlegungsplan, betreffend das Um­legungsgebietOrtslage Teil:Brunnenstraße" die Unanfechtbar­keit beschlossen.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 17. De­zember 1983 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechts­zustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

M<

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata$- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Un­anfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungs­pflichtige bis einschließlich 16. Januar 1984 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 BLZ 570 510 01 bei der Kreissparkasse Montabaur unter Angabe:BU Heilber­scheid" den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Ortsgemein­de Heilberscheid Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Mon­tabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschußes der Orts­gemeinde Heilberscheid schriftlich oder zur Niederschrift 'einzu­legen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Heilberscheid, den 08. Dezember 1983 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon

Vermessungsdirektor

Di

Aufarbeitung von Schneebruchschäden

Wer Interesse hat, Holz aus den Schneebruchschäden in der Gebrannten Heck" durch Eigeneinschlag zu erwerben, möge sich bis Sonntag, den 18.12.83 beim Ortsbürgermeister melden, gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1983 vom 8.12.1983

their IS 2C

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde Ordnung von RheinlandPfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 8.12.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

5.3.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen erhöht um 58.000,-- DM

die Ausgaben erhöht um 58.000,- DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der

Nachträge gegenüber bisher Einnahmen 486.000,--

Ausgaben 486.000,-

festgesetzt.

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen erhöht um die Ausgaben erhöht um

auf nunmehr 544.000,- 544.000,-

97.000,»

97.000,-

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr

Einnahmen

Ausgaben

festgesetzt.

572.000,-

572.000,-

669.000,«

669.000,-

§ 2

Es werden neu festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher

auf

Umschuldung 240.000,-- DM Neuverschuldung 235.500,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen von bisher

auf

452.000,- DM 475.500,- DM