Montabaur 15/50/83
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UNTERSHAUSEN:
Mandolinen-Orchester 1932
Diesem Wochenblatt liegt für die Bezieher in Untershausen ein Rundschreiben bezügl. des „Bunten Abends" am 7.1.1984 bei. Wir bitten um Beachtung.
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DAUBACH:
Streugut ist ausgelegt
Für die Bürger der Ortsgemeinde Daubach ist während der Winterzeit an bestimmten Stellen im Ortsbereich Splitt abgelagert, damit Sie die Gehwege hiermit bestreuen können.
Es ergeht die herzliche Bitte an alle Bürger, auch aus Umweltschutzgründen weniger Salz beim Bestreuen des Bürgersteiges zu verwenden.
Frink, Ortsbürgermeister
UNTERSHAUSEN:
Arbeitskräfte für Schneeräumung gesucht Die Ortsgemeinde sucht eine oder mehrere Personen für die Schneeräumung entlang der gemeindeeigenen Grundstücke. Interessenten melden sich bitte umgehend bei mir.
iWeihnachtsbäume
Es wird daran erinnert, daß am 17.12.1983 ab 10.00 Uhr im Hof Simon, Hauptstr. 40, Weihnachtsbäume verkauft werden.
Schneeräumung und Streupflicht Im Hinblick auf den bereits einsetzenden Winter wird auf die Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege hingewiesen. Danach sind alle Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage u.a. zur Räumung der Fahrbahnen und Gehwege verpflichtet, wenn ihre Benutzung durch Schneefall oder Glatteis erschwert ist. Ferner erstreckt sich die Verpflichtung der Vorgenannten auch auf das Bestreuen der Gehwege und der besonders gefährdeten Fahrbahnstellen.
Hiermit wird um Beachtung der Satzung gebeten, die auf Wunsch bei mir eingesehen werden kann.
Müller, Ortsbürgermeister
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EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am D i e n s t a g, 20,12,1983, um 1 9.00 Uhr im Schützenhaus im Ortsteil Kleinholbach statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1 ' Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 29.11.1983 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebau ungs- und Grünordnungsplan Campingplatz Freimühle"
1- Aufhebung des Beschlusses vom 26.7.1983 2. Berücksichtigung einer Anregung im Rahmen der Offen- läge nach § 2a Abs. 6 BBauG 3- Zustimmungsbeschluß 4. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Ent* lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982 •Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag des , V „Concordia" Girod anläßlich des 75-jährigen Vereins- iubilaums
5. Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates
„ ypm 29.1 J .1983 (nichtöffentlicher Teil)
2. Verschiedenes
5431 Girod, 12.12.83 Leber
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1983 vom 8,12.1983
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des §98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12,1973 (GVBI. S.419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaurals Aufsichts behörde vom 2.12,1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um 20.000,-- DM
die Ausgaben erhöht um 20.000,- DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der
Nachträge gegenüber bisher DM auf nunmehr DM
Einnahmen 642,000,- 662.000,--
Ausgaben 642.000,- 662,000,--
festgesetzt.
b) im Vermägenshaushalt
die Einnahmen vermindert um 160.000,-DM
die Ausgaben vermindert um 160.000,-- DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl, der
Nachträge gegenüber bisher DM auf nunmehr DM
Einnahmen 857.000,- 697,000,-
Ausgaben 857.000,-- 697-000,--
festgesetzt,
§2
Es werden neu festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 94,000,- DM
auf 0,- DM
2, der Gesamtbetrag der Verpfliehtungs- ermächtigungen von bisher
auf
t §3
Die Steuersätze werden nicht geändert,
II,
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:
Gegen die Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland—Pfalz vom 14.12,1973 (GVBI, S, 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben,
5430 Montabaur, 2, Dez. 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901,10 Im Aufträge gez, Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19,12,1983 bis 30.12,1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Girod, den 8.12,1983 Ortsgemeindeverwaltung Girod Leber
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1, die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs, 1 GemO) und 2- die Einberufung und die Tagesordnung von Stzungen des Gemeinderates (§34 GemO)
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