Einzelbild herunterladen

Montabaur 15/50/83

e von

zwecks |

.Wer

auf

fei er Uhr: 525 fen

inten

UNTERSHAUSEN:

Mandolinen-Orchester 1932

Diesem Wochenblatt liegt für die Bezieher in Untershausen ein Rundschreiben bezügl. desBunten Abends" am 7.1.1984 bei. Wir bitten um Beachtung.

9

was~#42mr*wo

DAUBACH:

Streugut ist ausgelegt

Für die Bürger der Ortsgemeinde Daubach ist während der Win­terzeit an bestimmten Stellen im Ortsbereich Splitt abgelagert, damit Sie die Gehwege hiermit bestreuen können.

Es ergeht die herzliche Bitte an alle Bürger, auch aus Umwelt­schutzgründen weniger Salz beim Bestreuen des Bürgersteiges zu verwenden.

Frink, Ortsbürgermeister

UNTERSHAUSEN:

Arbeitskräfte für Schneeräumung gesucht Die Ortsgemeinde sucht eine oder mehrere Personen für die Schneeräumung entlang der gemeindeeigenen Grundstücke. Interessenten melden sich bitte umgehend bei mir.

iWeihnachtsbäume

Es wird daran erinnert, daß am 17.12.1983 ab 10.00 Uhr im Hof Simon, Hauptstr. 40, Weihnachtsbäume verkauft werden.

Schneeräumung und Streupflicht Im Hinblick auf den bereits einsetzenden Winter wird auf die Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Geh­wege hingewiesen. Danach sind alle Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage u.a. zur Räumung der Fahrbahnen und Gehwege verpflichtet, wenn ihre Benutzung durch Schneefall oder Glatteis erschwert ist. Ferner erstreckt sich die Verpflichtung der Vorgenannten auch auf das Bestreuen der Gehwege und der besonders gefähr­deten Fahrbahnstellen.

Hiermit wird um Beachtung der Satzung gebeten, die auf Wunsch bei mir eingesehen werden kann.

Müller, Ortsbürgermeister

für

JO Uhr

bitte

Vereins

ht herz- ünktlich

port-

>en B4 werd ährt und I eines

1

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am D i e n s t a g, 20,12,1983, um 1 9.00 Uhr im Schützenhaus im Ortsteil Kleinholbach statt.

Tagesordnung: öffentliche Sitzung:

1 ' Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 29.11.1983 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebau ungs- und Grünordnungsplan Campingplatz Freimühle"

1- Aufhebung des Beschlusses vom 26.7.1983 2. Berücksichtigung einer Anregung im Rahmen der Offen- läge nach § 2a Abs. 6 BBauG 3- Zustimmungsbeschluß 4. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Ent* lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982 Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag des , VConcordia" Girod anläßlich des 75-jährigen Vereins- iubilaums

5. Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates

ypm 29.1 J .1983 (nichtöffentlicher Teil)

2. Verschiedenes

5431 Girod, 12.12.83 Leber

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1983 vom 8,12.1983

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des §98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12,1973 (GVBI. S.419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaurals Aufsichts behörde vom 2.12,1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen erhöht um 20.000,-- DM

die Ausgaben erhöht um 20.000,- DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der

Nachträge gegenüber bisher DM auf nunmehr DM

Einnahmen 642,000,- 662.000,--

Ausgaben 642.000,- 662,000,--

festgesetzt.

b) im Vermägenshaushalt

die Einnahmen vermindert um 160.000,-DM

die Ausgaben vermindert um 160.000,-- DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl, der

Nachträge gegenüber bisher DM auf nunmehr DM

Einnahmen 857.000,- 697,000,-

Ausgaben 857.000,-- 697-000,--

festgesetzt,

§2

Es werden neu festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 94,000,- DM

auf 0,- DM

2, der Gesamtbetrag der Verpfliehtungs- ermächtigungen von bisher

auf

t §3

Die Steuersätze werden nicht geändert,

II,

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Gegen die Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz vom 14.12,1973 (GVBI, S, 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung er­hoben,

5430 Montabaur, 2, Dez. 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901,10 Im Aufträge gez, Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19,12,1983 bis 30.12,1983 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Girod, den 8.12,1983 Ortsgemeindeverwaltung Girod Leber

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1, die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs, 1 GemO) und 2- die Einberufung und die Tagesordnung von Stzungen des Gemeinderates (§34 GemO)

)