Montabaur 12/50/83
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.10.1983.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Ortsgemeinde Gackenbach (S.) Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 8.12.1983
Gemeindeanteil über den Ausbau des Backesweges festgelegt
Bereits in der vorangegangenen Sitzung stand die Entscheidung über die Festsetzung des Anteils der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau d?s Backesweges einschließl. der Wegeparzellen Nr. 99/1,100/3 und 29/5 zur Entscheidung/ an. Wegen Befangenheit und Fehlens einiger Ratsmitglieder war jedoch eine wirksame Beschlußfassung nicht möglich, so daß eine erneute Behandlung der Angelegenheit zur wirksamen Beschlußfassung erforderlich wurde. Dies wurde nun in der Sitzung am 8.12.1983 vollzogen. Unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Backesweges verlaufend von Rother Weg bis K 171 bzw.
L 326 auf 30% festgesetzt. Dies bedeutet für die Anlieger, daß die Gemeinde 30 % aller beitragsfähigen Aufwendungen übernimmt und für die Anlieger 70 % verbleiben, die auf die einzelnen Grundstückseigentümer im Verhältnis zur jeweiligen Grundstücksgröße verteilt werden.
Aus formalen Gründen wurde darüber hinaus vom Rat noch festgelegt, den Backesweg einschließlich der Wegeparzellen 99/1,100/3 und 29/5 als Einheit abzurechnen.
Aufstellung von zwei zusätzlichen Straßenleuchten zugestimmt
Einstimmig beschloß der Rat im Ortsbereich zwei weitere Straßen leuchten aufzustellen. Der Standort für die Leuchten wurde bestimmt mit:
1. im Bereich „Vorm Tor" und
2. in der Waldstraße
Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag sowie einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde zur Übernahme der Aufgabe der Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage zugestimmt
Dem Rat wurde zunächst zur Kenntnis gegeben, daß nach umfangreichen und langwierigen Verhandlungen zusammen mit dem Kreis und der Kevag Einigung über die Neugestaltung der Konzessionsverträge erzielt werden konnte. Der neu ausgearbeitete Vertragsentwurf wurde dem Rat vorgelegt und von diesem einstimmig befürwortet. Die wesentlichsten Änderungen gegenüber der bislang gültigen Regelung sind nachstehend wiedergegeben
1. Erhöhung der Konzessionsabgabe für die allgemeinen Tarife auf 10% (bisher 1,5%)
2. Erhöhung der Konzessionsabgabe für die Sonderabnehmer auf 1,5% (bisher 1%)
3. Übernahmeder von der Kevag gestellten Straßen leuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten.
4. Herausnahmederyerpflichtung zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen aus der Verantwortung der Kevag
5. Übernahme von 50 % der Kosten bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der Kevag wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hat die Gemeinde in solchen Fällen 100% der Kosten zu tragen).
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Zahlenmäßig bedeutet das für die Ortsgemeinde Horbach daß diese aufgrund des rückwirkend ab dem 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft tretenden Vertrages jährlich ca. 8.500,- DM mehr an Konzessionsausgaben vereinnahmt. Als einmalige Leistung stehen dem die Aufwendungen für die Übernahme der von der Kevag gestellten Straßen leuchten in Höhe von 7.200,- DM und der Kostenanteil für die Anschaffung eines Steigerwagens durch die Verbandsgemeinde gegenüber, d.h. die effektiven Vorteile aus der Neugestaltung des Vertrages I werden sich erst in 1985 abzeichnen.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Neuabschluü | eines Konzessionsvertrages stand auch die anschließende Entscheidung des Rates über den Abschluß einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde zur Übertragung der Aufgabe der Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage. Mit dieser Vereinbarung wird festgelegt, daß die Aufgabe, die Straßenbeleuchtungsanlagen zu unterhalten und zu warten in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übertragen wird. Die Aufstellung neuer Straßenleuch ] ten bleibt jedoch Aufgabe der Ortsgemeinde. Die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung. Für die Gemeinde bedeutet dies, daß an die Verbandsgemeinde| folgende Kosten zu erstatten sind :
a) Pauschalpreis für die Wartung und Unterhaltung der Straßenl Beleuchtung entsprechend der Zahl der vorhandenen Straßef leuchten in der Gemeinde (dieser Satz wurde für 1984 mit j 45,- DM pro Leuchte festgelegt)
b) gesonderte Kostenerstattung für den Anschluß und die Bau^ leitung bei Aufstellung neuer Leuchten.
Darüber hinaus wurde festgelegt, daß die Ortsgemeinde sich an] teilmäßig an der Anschaffung eines Steigerwagens durch die Verbandsgemeinde beteiligt.
Dem Abschluß der genannten öffentlich-rechtl. Vereinbarung! mit der Verbandsgemeinde stimmte der Rat einstimmig zu.
Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für] Wasserversorgungs- und Abw asserbesei tigungsanlagen< sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächen] entwässerung von Gemeinde Straßen und -wegen zugfr stimmt
Die vorgenannte Vereinbarung, die laut einstimmigem Votum] des Rates mit der Verbandsgemeinde abgeschlossen werden soll, hat folgendes zum Inhalt:
1. Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis entspre l ohend der sich die Ortsgemeinde mit einem 25%igen Anteil «l den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der KanalleiJ tungen beteiligt.
2. Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Ko] sten zur Unterhaltung der Kanalleitung. Diese Regelung ist» hinzugetreten und sieht vor, daß die Gemeinde einen Pausdij satz von 1,50 DM pro laufenden Meter Straße als Unterhaiti] beitrag leistet. Für Horbach bedeutet dies eine jährliche Kos belastung von ca. 2.850,- DM.
Entscheidungen über den Abschluß eines neuen Konzession! träges sowie über die beiden genannten öffentlich-rechtlich Vereinbarungen mit der Verbandsgemeinde stehen zur Zeit] allen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde einschließlich Stadt Montabaur an.
Brennholzversteigerung Am Mittwoch, 28.12.1983 um 13.00 Uhr, findet eine Breij holzversteigerung im Gemeindewald Horbach statt. Treffpi] Alter Schlag (Weibereiche)
Taxe: 58,- DM/rm (wie im vergangenen Jahr)
Noll, I. Beigeordneter

