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HOLLER

Senioren-Weihnachtsfeier in Holler Folgender Busfahrplan gilt für die Fahrt zur Weihnachtsfeier der Senioren am Mittwoch, dem 28.12.83 um 16.00 Uhr.

Dies ab 15.10 Uhr, Hübingen 15.20 Uhr, Gackenbach 15.25 Uhr, bschlußlHorbach 15.30 Uhr, Daubach 15.40 Uhr, Stahlhofen 15.45 Uhr, Untershausen 15.50 Uhr.

ich- IDie Anmeldung zur Weihnachtsfeier wird bei den bekannten r Über-1Stellen erbeten.

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ICDU-Ortsverband Buchfinkenland IDie nächste Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes [Buchfinkenland findet am Montag, dem 19. Dez. 1983, 20.00 |Uhr in Stahlhofen im Gasthaus Stephan statt. Die Mitglieder­versammlung wird sich mit der Kandidatenaufstellung für die Verbandsgemeinderatsliste befassen,

ACKENBACH: olzversteigerung

,m Mittwoch, dem 28.12.1983 findet die Holzversteigerung jirdie Bürger der Gemeinde Gackenbach, statt, effpunktder Interessenten ist um 10.00 Uhr im Eichelgarten ind zwar an der Straße in der Stelzenbach, die Bau& kommen etwa 50 bis 60 rm Buchenholz zum Verkauf. Ilhelmi, Ortsbürgermeister

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Ldventliches Beisammensein

ie Frauengemeinschaft lädt zu einem adventlichen Beisammen- jinfür Freitag, 1.6.12.1983 ins Altenheim Horbach ein. Beginn 3.00 Uhr mit einem Adventsgottesdienst.

HNGEN:

feihn achtsfeier der Freiwilligen Feuerwehr Hübingen jeFreiw. Feuerwehr Hübingen lädt auch in diesem Jahr wieder |e Mitglieder mit Ehefrau oder Freundin zur diesjährigen sihnachtsfeier in die Buchfinkenlandhalle nach Hübingen ein.

Br die Unterhaltung sorgen,wie in den vergangenen Jahren, jsang, humorvolle Einlagen und eine großeTombola mit Wollen Sachpreisen.

Ir freuen uns, wenn möglichst viele Mitglieder unser Einla- Ing für Samstag, 17. Dez., 20.00Uhr annehmen würden.

ELBERTGEMEINDEN

DERELBERT: entliehe Bekanntmachung

nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet [Donnerstag, dem 22.12.1983, um 19.00 Uhr im Sitzungs- des Rathauses in Niederelbert statt.

ESORDNUNG: fFENTLICHE SITZUNG

eratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines euen Konzessionsvertrages zwischen der Ortsgemeinde isderelbert und der KEVAG

eratung und Beschlußfassung zur Übernahmeder Unter- altungs- und Wartungsaufgaben der Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde sratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer fantlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsge- einde Montabaur über die Inanspruchnahme von Gemeinde­

straßen für Wasserversorgungs- und Abwasserleitungsanla­gen sowie Erstattung der Kosten für Oberflächenentwässe­rung von Gemeindestraßen und- -wegen

4. Beratung und Beschlußfassung über den Konzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Niederelbert und der Gasversor­gung Westerwald

5. Beratung und Beschlußfassung über die Energie für die künf­tige Zentralbeheizung im Rathaus

6. Beratung und Beschlußfassung über die Trassenführung einer 20 KV-Leitung zur Werkstatt für BehinderteAuf der Heide"

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung über eine Bauvoranfrage

2. Verschiedenes.

5431 Niederelbert, 12.12.1983 Hübinger, Ortsbürgermeister

TERMINE FÜR DIE FRAKTIONSSITZUNGEN:

Fraktion Ewald Hübinger: Montag, 19.12.1983, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Fraktion Hubert Hübinger: Montag, 19.12.1983, um 19.00 Uhr in der Gaststätte Keul

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushalts­satzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1983 vom 5.12.1983

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)> folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 29.11.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltspla­nes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt um DM DM DM

a> im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

39.000 1.176.000 1.137.000,-

die Ausgaben

39.000 1.176.000 1.137.000

b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

76.000 987.000 911.000

die Ausgaben

76.000 987.000 911.000

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0,- DM auf 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0,- DM auf 0,- DM.

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nieder­elbert für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 29.11.1983

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel

Abt. 1 Az. 029/901-10