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Montabaur 22 / 49 / 83

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erwarten. Dieser wesentlichen finanziellen Verbesserung steht für 1984 die einmalig zu erbringende Leistung zum Ankauf der Straßenleuchten von der Kevag (11.700,- DM) sowie eine anteilmäßige Beteiligung zur Anschaffung eines Steigerwagens durch die Verbandsgemeinde gegenüber. Mithin werden sich die effektiven Vorteile aus dem Neuabschluß des Vertrages erst für 1985 spürbar auswirken.

Um die Übertragung der Aufgaben auf die Verbandsgemeinde zum Bau und zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage vertraglich zu regeln, wurde dem Rat noch in gleicher Sitzung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde zur Entscheidung vorgelegt. Auch dieser wurde einstimmig bei einer Enthaltung entsprochen. Die vom Rat hierzu ergangene Entscheidung umfaß­te folgende Punkte:

1. Die Aufgabe, die Straßenbeleuchtungsanlage zu unterhal­ten und zu warten, wird in die Trägerschaft der Verbands­gemeinde übertragen

2. Die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibt Aufgabe der Ortsgemeinde. Die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung.

3. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde

a) die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Stra­ßenbeleuchtung in Form einer Pauschale, die sich nach der Zahl der vorhandenen Straßen leuchten richtet (dieser Pauschalbetrag wurde für 1984 auf 45,- DM pro Leuchte festgesetzt und bedeutet für die Gemeinde eine Kosten­belastung von ca. 2.200,- DM) und

b) gesondert die Kosten für den Anschluß und die Baulei­tung bei der Aufstellung neuer Leuchten

4. Die Ortsgemeinde beteiligt sich an den Kosten für die An­schaffung eines Steigerwagens entsprechend der Anzahl der in der Ortsgemeinde befindlichen Straßen leuchten

im Verhältnis zur Zahl der Straßenleuchten in der Ver­bandsgemeinde.

BebauungsplanverfahrenFlürchen undNiederfeki werden eingestellt

Einstimmiges Votum des Rates war es, die Bebauungsplanver­fahrenFlürchen" undNiederfeld" zur Ausweisung von Garten­anlagen einzustellen. Die Entscheidung wurde damit begründet, daß entgegen der ursprünglichen Aussage eine ordnungsgemäße Planung für Gartenanlagen auch ohne Bebauungsplanfestsetzun­gen möglich sind. Von daher soll aus Kostengründen auf die Bebauungsplanaufstellung verzichtet werden.

Zustimmung zur einer weiteren öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde erklärt Einstimmig entsprach der Rg.t dem vorgelegten Ent­wurf einer öffentlich-rechtlicher) Vereinbarung mit der Ver­bandsgemeinde Montabaur über die Inanspruchnahme von Ge­meindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungs­anlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächen­entwässerung von Gemeindestraßen und -wegen.

Diese Vereinbarung hat zum Inhalt:

a) die Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis entsprechend der sich die Ortsgemeinden mit einem 25%igen Anteil an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitungen beteiligen.

b) Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an den laufenden Kosten zur Unterhaltung der Kanallfeitung. Diese Regelung ist neu hinzugetreten und sieht vor, daß die Gemeinde einen Pauschalsatz von 1,50 DM pro laufenden Meter Straße als Unterhaltungsbeitrag leistet. Für die Ortsgemeinde Oberel­bert bedeutet dies eine jährliche Kostenbelastung von

ca. 3.700,- DM. Gleichlautende Vereinbarungen liegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde einschl. der Stadt Montabaur zur Entscheidung vor.

Durchführung baumchirurgischer Maßnahmen an derWinterlinde zugestimmt Zur Erhaltung des NaturdenkmalesWinterlinde" und zur Ver- j meidung möglicher Sach- und Personengefährdungen durch herabbrechende Äste wurde von der Kreisverwaltung Montabaur) die Durchführung baumchirurgischer Maßnahmen angeregt und gleichzeitig nach Überprüfung des erforderlichen Aufwandes die Einholung von Kostenangeboten veranlaßt. Die Maßnahme soll folgende Arbeiten umfassen :

Ausasten der Krone, Entfernen dürrer Äste, Verankerung der Hauptkronenäste. Die Durchführung derartiger Maßnahmen wird vom Land mit Zuweisungen in Höhe von 90% der Gesamt! kosten unterstützt, so daß von der Ortsgemeinde nur ein 10%igJ Anteil zu finanzieren ist. Unter diesen Gesichtspunkten stimmt! der Rat einstimmig der Durchführung baumchirurgischer Maß­nahmen an derWinterlinde" zu und erteilte zugleich der billigstbietenden Firma den Auftrag.

OBERELBERT:

Durchführung des Winterdienstes für den Winter 1983/84

Wie in den Vorjahren, so haben wir auch in diesem Jahre wiedej im gesamten Ortsgebiet Splitt für Streuzwecke abgeladen. Dieser Splitt darf nur für Streuzwecke verwendet werden. Jede j anderweitige Verwendung ist nicht gestattet.

Außerdem weisen wir noch darauf hin, daß für die Schneeräu­mung in der gesamten Ortslage, wieder das gemeindeeigene fährzeug eingesetzt wird.

Um eine einwandfreie Schneeräumung durchzuführen , werden] unsere Einwohner gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Orts­straßen abzustellen.

Unser Gemeindearbeiter hat Anweisung, bei den Ortsstraßen, wo Fahrzeuge abgestellt sind, keine Schneeräumung durchzu­führen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist erforderlich, um evtl. Schäden bei den abgestellten Fahrzeugen zu vermeiden.

Die Beschwerden über eine Nichträumung dieser Straßen sind dann nicht bei der Ortsgemeindeverwaltung,sondern bei den Fahrzeughaltern vorzutragen.

Wir bitten daher im Interesse aller Einwohner unserer Gemeind| um Beachtung dieses Hinweises.

Anmeldung des Brennholzbedarfs für 1984 Laut Vereinbarung mit dem zuständigen Revierbeamten/ Herrn Forstamtmann Sanner, soll der Brennholzbedarf für un-| sere Bürger für das Jahr 1984 schon jetzt ermittelt werden.

An unsere Einwohner ergeht daher die Bitte, den Brennholz­bedarf für das Jahr 1984 (Buchen-Brennholz) bis zum 30.12.£ bei der Gemeindeverwaltung Oberelbert anzumelden.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung !

Weyand, Ortsbürgermeister

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister) ßfcwald Weyand befindet sich in der Zeij vom 18.12.83 bis zum 31.12.1983 in Urlaub.

Die Vertretung übernimmt für diese Zeit der I.Ortsbeigeord- nete,Herr Jakob Spitzhorn.

Grundschule Welschneudorf ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1984 Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt am Montag, dem 12.12.1983, von 15.00 - 16.00 Uhr in der Grundschule Welsd neudorf.

Alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1977 und dem 30. Juni 1978 geboren sind, müssen angemeldet werden ! Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. Det| 1978 geboren sind, können angemeldet werden.

Abgabe von Weihnachtsbäume für unsere Bürger Am Samstag, dem 17. Dez. 1983 , ab 10.00 Uhr, werden bei j dem Wohnhaus des Herrn Walter Labonte, Hauptstr. 22, in Oberelbert, Weihnachtsbäume für unsere Bürger abgegeben.

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