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Montabaur 23 / 49 / 83

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Es besteht hierbei für jede Familie unserer Gemeinde die Mög- I lichkeit, einen Weihnachtsbaum käuflich zu erwerben.

I yveyand, Ortsbürgermeister

1VELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am Dienstag, 13. Dez. 1983 um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.

[TAGESORDNUNG:

I.ÖFFENTLICHE SITZUNG:

11. Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung des Fuß­weges zwischen Kreuzplatz und Bleichstraße \l. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des BebauungsplanesKrautfeld - Oberes Dielkopffeld" Hinweis zu TOP 1/2:

In der vorangegangenen Sitzung des Ortsgemeinderates am 8.11.1983 wurde vom Vorsitzenden festgestellt, daß der Rat im Sinne des § 39 Abs. 1 bzw. § 39 Abs. 2 (1.Alternative) GemO nicht beschlußfähig war.

Es wurde daraufhin die Vertagung erklärt- Die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmi+glieder zum vorstehend genannten Tagesordnungspunkt ist daher in der Sitzung am 13.12.1983 gern. § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO für die Beschlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.

|3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag |4. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Auf­gabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungs­anlage durch die Verbandsgemeinde |5. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Grasmatten zur Grabausschmückung |6. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Entlastungserteilung fürdas Haushaltsjahr 1982 |7. Verschiedenes.

I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

|1. Grundstücksangelegenheit |2. Verschiedenes.

[5431 Welschneudorf, 5.12.1983 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

[Grundschule Welschneudorf (ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1984 f r U n l Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt am Montag, dem

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12.12.1983, von 15.00 - 16.00 Uhr in der Grundschule Welsch- jneudorf.

[Alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1977 und * em 30. Juni 1978 geboren sind, müssen angemeldet werden. |Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dez. 1978 geboren sind, können angemeldet werden.

öffentliche Bekanntmachung

öer Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das jjahr 1984 vom 5.12.1983

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- trdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung purfch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde [om 22.11.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Per Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT | n der Einnahme auf Inder Ausgabe auf

jermögenshaushalt

Inder Einnahme auf j n der Ausgabe auf

§2

fcswerden festgesetzt:

672.000,- DM 672.000,- DM

890.000,-DM 890.000,- DM festgesetzt.

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 197.000,- DM

(Umschuldung)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- '

ermächtigungen auf 200.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundst. B.) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1983 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemein­de Welschneudorf wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs­

ermächtigungen in Höhe von 46.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 197.000,- DM

(Umschuldung)

III. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebes. 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebes. 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes. 280 v.H.

5430 Montabaur, 22.11.1983

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.12.1983 bis 22.12.1983 während der allgemeinen Dienststünden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus; Welschneudorf, den 5.12.1983 Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf Stahlhofen, Ortsbürgermeister (L.S.)

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen.Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9,

BS 2020-1) zuletzt geändert durch das, Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Brennholzverkauf

Auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde wieder Brennholz zum Verkauf an.