Einzelbild herunterladen

Montabaur 21 / 49 / 83

lOß

)ez.

ko-

ul-

id

'er­

stand

bert

i Ort ten. :h am iten- än

schie-

das

ler

n Ver- ihmen

i abzu- lit im Unter- htungs- i Ver- i Sen- 184. wurde -Stim- ing zum

Kreditverträge zur Erlangung günstigerer Konditionen)

473.000,- DM, die Neuverschuldung beträgt 55.850,- DM.

Die Steuersätze sind wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %,

Gewerbesteuer 280%,

Hundesteuer

für den 1. Hund 36,-DM

für den 2. Hund 54,-DM

für jeden weiteren H und 72,- D M.

Aussagen über die Finanzsituation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Diesem ist folgendes [zu entnehmen:

Gegenwärtige Berechnungen führen zu dem Ergebnis, daß nach Abschluß des Haushaltsjahres 1983 mit einem Gesamtschulden­stand der Gemeinde von ca. 480.000,- DM zu rechnen ist.

Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 550,- DM. Ober Rücklagenbestände (Guthaben) verfügt die Ortsgemeinde nicht mehr.

Für 1984 ist zum Verwaltungshaushalt anzumerken, daß sich das Volumen um 7.000,- DM gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Dies entspricht einer 1,26 %igen Erhöhung und liegt somit unter der Zuwachsrate, die von Bund und Land als Höchstgrenze empfohlen wurde.

Positiv ist herauszustreichen, daß die in den Vorjahren (1982 und 1983) jeweils zu veranschlagende Zuführung vom Vermö­genshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nicht notwendig wird. Die Ortsgemeinde Oberelbert erhält nämlich in 1984 wieder Schlüsselzuweisungen (80.000,- DM), weil deren Steuerkraft in dem Zeitraum der für die Berechnung dieser Schlüsselzuweisung maßgeblich ist, sich erheblich reduziert hat. Eine Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt ergibt einen Zuführungsbetrag von 36.000,- DM, der dem Vermögenshaushalt zufließt. Als freie Finanzspitze errechnet sich unter Beachtung der Tilgungsleistun- jen und der als einmalig anzusehenden Aufwendungen für die Flurbereinigung ein Überschußbetrag von 39.000,- DM. Auch dies stellt eine positive Veränderung gegenüber ursprünglich lufgestellten Prognosen dar. Auch die Berechnungen der mittel- ristigen Finanzplanung zeigen, daß die freie Finanzspitze diese gibt Aufschluß über die finanzielle Leistungsfähigkeit der 3emeinde) in den kommenden Jahren als solide zu bezeichnen st.

!um Volumen des Vermögerßhaushaltes sei zunächst noch ein- nal darauf hingewiesen, daß von dem Gesamtvolumen von )63.000,- DM 472.000,- DM auf Umschuldungen entfallen.

)iese Umschuldung wirkt sich in Einnahmen und Ausgaben teichermaßen aus. Somit verbleiben für investive Ausgaben md Tilgungsleistungen noch effektiv 491.000,- DM. Diese Mittel tehen zur Verwirklichung folgender Maßnahmen bereit:

Beteiligung der Ortsgemeinde beim Bau der Toiletten im Gemeindehaus für die Feuerwehr 4.000,- DM

Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung (Erholungsflächen - Wegebau; Gewässer-

festge-

gestaltung) 23.800,-DM

Grunderwerb sowie Hausabriß als Dorf­erneuerungsmaßnahme 12.700,-DM

Ausbau der K 170 250.000,- DM

> Ausbau der Steinstraße - Maßnahme im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 180.000,- DM | Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage 11.700,- DM

Beteiligung der Ortsgemeinde an den Kosten für die Anschaffung eines Steiger­wagens 2.300,-DM

* Tilgungsleistungen an Bund und Kredit­markt 6.500,- DM

Finanzierung dieses Ausgabenkataloges erfolgt durch: Beteiligung der Teilnehmergemeinschaft an den Dorferneue- r ungsmaßnahmen Erholungsflächen - Wegebau and Gewässergestaltung 10.110,- DM

2 .

3.

4.

5.

6 .

7.

8 .

9.

Erschließungs- und Ausbaubeiträge 123.500,- DM Beteiligung der Teilnehmergemeinschaft an der Dorferneuerungsmaßnahme Hausankauf und

-abriß

Landeszuweisung zum Ausbau der K 170 Kreiszuweisung zum Ausbau der K 170 1

Landeszuweisung (Investitionsstockmittel) zum Ausbau der Steinstraße Beteiligung der Teilnehmergemeinschaft an dem Ausbau der Steinstraße Zuführung vom Verwaltungshaushalt Einnahmen aus Krediten vom Kredit­markt - Neuverschuldung-

5-715,-

DM

51.000,-

DM

50.000,-

DM

40.000,-

DM

18.825,-

DM

36.000,-

DM

55.850,-

DM

Ausblick 1985 bis 1987

Die Fertigstellung des BaugebietesFesterling",weitere Maß­nahmen des Dorferneuerungsprogrammes im Rahmen der Flur­bereinigung sowie der Bau von Wanderwegen sind Vorhaben, die die Ortsgemeinde in den kommenden Jahren verwirklichen will und auch kann, wie es die jetzige Finanzplanung ausweist.

Haushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt

Nachdem in vorangegangener nichtöffentlicher Sitzung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Kassenbelege sowie die Jahresrechnung 1982 überprüft wurden- diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen - wurde dem Rat in der Sitzung am 1.12.1983 empfohlen, der Haus­haltsrechnung zuzustimmen und die Entlastung zu erteilen. Unter Ausschluß des Ortsbürgermeisters und des I. Ortsbei­geordneten (wegen Sonderinteresse) beschloß daraufhin der Rat einstimmig die von der Verwaltung für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1982 die Entlastung erteilt.

Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag sowie Übertragung der Aufgabe zum Bau sowie zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungs­anlage auf die Verbandsgemeinde zugestimmt Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Kreis und der Ke­vag wurde Einigkeit über die Neugestaltung der Konzessions­verträge erzielt. Die ausgehandelten neuen Konditionen wurden in einem Vertrag zusammengefaßt und dem Ortsge­meinderat zur Entscheidung vorgelegt. Hierzu erging der Hin­weis, daß dieser neue Vertrag für die Ortsgemeinden im Wester­waldkreis wesentliche Vorteile - finanzieller Art - bringt. Es wurde darauf verwiesen, daß

1. die Konzessionsabgabe für allgemeine Tarife von 1,5 auf 10% erhöht wird,

2. die Konzessionsabgabe für Sonderabnehmer von bisher 1% auf 1,5 % erhöht wird,

3. lediglich 50 % der Kosten bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der Kevag zu zahlen sind, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100% der Kosten zu tragen).

Weitere Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Vertrages sind; daß die von der Kevag gestellten Straßen­leuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten übernommen werden sollen und zudem beabsichtigt ist, die Straßenbeleuchtungsunter­haltung zu einem Pauschalpreis von jährlich 45,- DM/ Leuchte in eigener Regie durch die Verbandsgemeinde auszuführen.

Dem Neuabschluß des Vertrages mit der Kevag, der rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten soll, stimmte der Rat mehrheitlich (9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) zu. Der wesentlichste finanzielle Vorteil ergibt sich aus der Erhöhung der Konzessionsabgabe. In 1980 konnte die Gemeinde hieraus ca. 2.600,- DM vereinnahmen. Die neu festgelegten Konzessionsabgabesätze lassen Einnahmen von ca. 17.000,-DM